Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Belgische Staatsbürger brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne Bewilligung.
- Ein Gewerbe melden Sie wie Österreicher an, soweit kein Inländervorbehalt besteht.
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ist seit 28. Juni 1973 in Kraft.
Wien ist wie Brüssel eine internationale Stadt mit vielen Organisationen und Unternehmen. Für Menschen aus Belgien ist der Umzug dank EU-Recht einfach. Ein paar Schritte in Österreich sind trotzdem Pflicht. Dieser Leitfaden zeigt sie, kurz und geprüft.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Belgien
Sie genießen EU-Freizügigkeit. Drei Monate dürfen Sie ohne Bedingungen bleiben. Danach haben Sie ein Aufenthaltsrecht, wenn Sie
- als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig sind,
- ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz haben oder
- eine Ausbildung machen und Mittel sowie Versicherung nachweisen.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Weiter: Daueraufenthalt, Staatsbürgerschaft.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein. Einen Antrag bei der österreichischen Botschaft in Brüssel brauchen Sie nicht. In Österreich gilt:
| Schritt | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug | Meldebehörde (Lebenslage EU-Bürger) |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | Niederlassungsbehörde, in Wien die MA 35, Referat EWR (Details) |
Sie beantragen persönlich. Arbeitnehmer legen eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, Selbständige einen Nachweis der Selbständigkeit. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte.
Arbeiten in Österreich
Sie brauchen keine Beschäftigungsbewilligung. Auch begünstigte Familienangehörige arbeiten frei, gleich welcher Staatsangehörigkeit. Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU betreffen nur Drittstaatsangehörige.
Studieren in Österreich
EU-Bürger zahlen an öffentlichen Universitäten erst dann Studienbeitrag, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten: 363,36 € pro Semester. Fachhochschulen dürfen höchstens 363,36 € pro Semester verlangen. Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Sie dürfen ein Gewerbe wie Österreicher anmelden. Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis. Ihre belgische Qualifikation lassen Sie beim Landeshauptmann anerkennen. Alternativ bestellen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Typische Wege:
- eigene Gesellschaft: GmbH oder FlexCo gründen
- belgisches Unternehmen mit Standort in Österreich: Zweigniederlassung
- Kapital anlegen ohne Umzug: Investieren ohne Umzug, Investoren
Start-up-Karte und Selbständige Schlüsselkraft gelten nur für Drittstaatsangehörige.
Immobilien
EU-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht brauchen Sie nicht. Landesregeln, etwa zu Freizeitwohnsitzen, gelten trotzdem. Mehr: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Steuern: Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 29. Dezember 1971 unterzeichnet und gilt seit 28. Juni 1973 (BGBl. 415/1973). Es wurde durch das multilaterale Abkommen (MLI) geändert. Text und geltende Fassung: DBA-Liste des BMF. Doppelbesteuerung wird durch Befreiung oder Anrechnung vermieden. Ansässige weisen ihren Status mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts nach (Formular ZS-A).
Sozialversicherung: Es gilt die Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind immer nur in einem Staat versichert, meist im Beschäftigungsstaat. Bei einer Entsendung bis 24 Monate weist die Bescheinigung A1 das belgische System nach.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Berufsanerkennung. Ein bilaterales Hochschulabkommen mit Belgien führt das Wissenschaftsministerium nicht. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt.
Ihr belgischer Führerschein bleibt gültig. Umschreiben ist freiwillig. Ein Auto mit belgischem Kennzeichen dürfen Sie nach Begründung des Hauptwohnsitzes höchstens einen Monat nutzen. Bei der ersten Zulassung in Österreich fällt die NoVA an.
Wirtschaftskontakte zwischen Belgien und Österreich
Laut WKÖ-Länderprofil exportierte Österreich 2025 Waren für 3.201 Mio. € nach Belgien, 1,7 % aller Warenexporte. Die Importe aus Belgien lagen bei 2.842 Mio. €.
Ansprechpartner ist ADVANTAGE AUSTRIA Brüssel, die Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft. Das Büro vermittelt österreichische Partner. Ein aktuelles Beispiel: Österreichisches Know-how im Holzbau kommt laut ADVANTAGE AUSTRIA bei öffentlichen Projekten in Flandern zum Einsatz.
Häufige Fragen
Brauche ich als Belgier eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Was kostet die Anmeldebescheinigung? 44 €. Sie beantragen sie persönlich, in Wien bei der MA 35.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen? Ja. Es ist seit 1973 in Kraft und wurde durch das MLI geändert.
Kann ich in Österreich eine Wohnung kaufen? Ja, wie ein Inländer und ohne Genehmigung.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen? Nein. Er bleibt gültig. Umschreiben ist freiwillig.
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