Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als bulgarische Staatsangehörige genießen Sie EU-Freizügigkeit. Sie brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel (oesterreich.gv.at).
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung. Die Gebühr beträgt 44 Euro (oesterreich.gv.at).
- Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer, ohne Beschäftigungsbewilligung (migration.gv.at).
- Gewerbe melden Sie grundsätzlich wie Österreicher an (WKO).
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt (oesterreich.gv.at).
- Zwischen Österreich und Bulgarien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (RIS).
Bulgarien und Österreich sind Partner in der Europäischen Union. Für Sie bedeutet das: Sie können in Österreich wohnen, arbeiten, studieren und eine Firma gründen, ohne Bewilligung. Ein paar Schritte sind trotzdem Pflicht, etwa Meldung und Anmeldebescheinigung. Auch Sozialversicherung und Steuern sollten Sie früh klären. Dieser Leitfaden zeigt, wie es geht.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Bulgarien
Bis zu drei Monate dürfen Sie ohne weitere Bedingungen in Österreich bleiben. Für einen längeren Aufenthalt muss eine Voraussetzung erfüllt sein (oesterreich.gv.at):
- Erwerbstätigkeit in Österreich, unselbständig oder selbständig,
- ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz, oder
- eine Ausbildung, mit Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte (migration.gv.at). Mehr: Daueraufenthalt EU.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Einen Antrag im Ausland brauchen Sie nicht. In Österreich erledigen Sie:
- Wohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz (oesterreich.gv.at).
- Anmeldebescheinigung, persönlich, bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. In Wien ist die MA 35, Referat „EWR“, zuständig. Sie legen Ihren Ausweis vor und je nach Fall eine Arbeitgeberbestätigung, einen Nachweis der Selbständigkeit (z. B. Steuernummer) oder Nachweise über Mittel und Krankenversicherung. Bulgarische Urkunden brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung; eine Apostille kann nötig sein (oesterreich.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Sie haben Arbeitnehmerfreizügigkeit und arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer (migration.gv.at). Eine Rot-Weiß-Rot-Karte ist nicht nötig.
Bulgarische Firmen mit Aufträgen in Österreich: Vorübergehende Dienstleistungen sind möglich. Freie Gewerbe brauchen keine Anzeige. Reglementierte Gewerbe sind vor dem ersten Auftrag schriftlich beim Wirtschaftsministerium (BMWET) anzuzeigen; die Berechtigung gilt jeweils ein Jahr. Für entsandte Mitarbeiter gelten eigene Melde- und Lohnregeln (WKO). Wer dauerhaft in Österreich tätig ist, braucht eine Niederlassung (WKO).
Studieren in Österreich
Eine Ausbildung ist ein anerkannter Grund für die Anmeldebescheinigung. EU-Studierende zahlen 363,36 Euro Studienbeitrag pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (bmfwf.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
EU-Staatsangehörige dürfen Gewerbe wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht (WKO).
- Reglementierte Gewerbe: Der Landeshauptmann kann Ihre bulgarische Ausbildung und Praxis als Befähigungsnachweis anerkennen. Fehlt die Gleichwertigkeit, sind ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung möglich (WKO).
- Eigene Gesellschaft: GmbH oder FlexCo gründen.
- Bulgarisches Unternehmen expandiert: Zweigniederlassung.
- Investieren: Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
EU-Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt und vom Genehmigungsverfahren ausgenommen. Details regeln die Bundesländer (oesterreich.gv.at). Mehr: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Sozialversicherung: Es gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie arbeiten. Arbeiten Sie ab 25 Prozent im Homeoffice im Wohnstaat, kann sich die Zuständigkeit verschieben (sozialministerium.gv.at).
Doppelbesteuerung: Österreich und Bulgarien haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen (BGBl. III Nr. 30/2011, RIS). Die Übersicht aller Abkommen führt das Finanzministerium (BMF DBA-Liste). Quellensteuersätze und Ihren Einzelfall klären Sie bitte mit einer Steuerberatung.
Familienbeihilfe: Arbeiten Sie in Österreich und lebt Ihr Kind in Bulgarien, ist in der Regel der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Der andere Staat zahlt gegebenenfalls die Differenz. Stellen Sie den Antrag zuerst im vorrangig zuständigen Staat; Doppelbezug ist ausgeschlossen (bundeskanzleramt.gv.at).
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt (bmfwf.gv.at). Kostenlose, mehrsprachige Beratung bieten die Anlaufstellen für ausländische Qualifikationen.
Ihr bulgarischer Führerschein bleibt gültig; eine Umschreibung ist freiwillig. Mit bulgarischem Kennzeichen dürfen Sie bei Hauptwohnsitz in Österreich nur einen Monat lang fahren (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Bulgarien und Österreich
Österreich exportierte 2025 Waren um 1.245 Mio. Euro nach Bulgarien und importierte Waren um 791 Mio. Euro (WKO-Länderprofil). Laut WKO erreichten die österreichischen Exporte 2025 einen neuen Höchststand (WKO).
ADVANTAGE AUSTRIA Sofia ist Teil der Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft, ul. Zar Samuil 35, 1000 Sofia. Das Büro vermittelt bulgarischen Unternehmen Kontakte zu österreichischen Importeuren, Distributoren und Handelsvertretern und informiert über den Standort Österreich (ADVANTAGE AUSTRIA Bulgarien). Kontakt über die WKO: AußenwirtschaftsCenter Sofia.
Häufige Fragen
Brauche ich als Bulgare eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer.
Bis wann muss ich die Anmeldebescheinigung beantragen? Binnen vier Monaten ab Einreise, wenn Sie länger als drei Monate bleiben.
Kann ich als Selbständiger nach Österreich kommen? Ja. Sie melden Ihr Gewerbe wie ein Österreicher an. Für die Anmeldebescheinigung genügt ein Nachweis der Selbständigkeit, etwa die Steuernummer.
Kann ich eine Wohnung in Wien kaufen? Ja. Als EU-Bürger sind Sie Inländern gleichgestellt und brauchen keine Genehmigung für Ausländergrunderwerb.
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