Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als slowakische Staatsangehörige genießen Sie EU-Freizügigkeit. Sie brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel (oesterreich.gv.at).
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung. Die Gebühr beträgt 44 Euro (oesterreich.gv.at).
- Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer, ohne Beschäftigungsbewilligung (migration.gv.at).
- Pendeln Sie aus der Slowakei, besteuert in der Regel Österreich Ihren Lohn. Das DBA kennt keine Grenzgängerregel (oesterreich.gv.at).
- Gewerbe melden Sie grundsätzlich wie Österreicher an (WKO).
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt (oesterreich.gv.at).
Die Slowakei ist direkter Nachbar Österreichs. Sie können in der Slowakei wohnen und in Österreich arbeiten, oder umgekehrt. Als EU-Bürger brauchen Sie dafür keine Bewilligung. Entscheidend sind Meldung, Anmeldebescheinigung, Steuern und Sozialversicherung. Dieser Leitfaden ordnet die Schritte.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) der Slowakei
Bis zu drei Monate dürfen Sie ohne weitere Bedingungen in Österreich bleiben. Für einen längeren Aufenthalt muss eine Voraussetzung erfüllt sein (oesterreich.gv.at):
- Erwerbstätigkeit in Österreich, unselbständig oder selbständig,
- ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz, oder
- eine Ausbildung, mit Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte (migration.gv.at). Mehr: Daueraufenthalt EU.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Einen Antrag im Ausland brauchen Sie nicht. Ziehen Sie nach Österreich, erledigen Sie:
- Wohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz (oesterreich.gv.at).
- Anmeldebescheinigung, persönlich, bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. In Wien ist die MA 35, Referat „EWR“, zuständig. Sie legen Ihren Ausweis vor und je nach Fall eine Arbeitgeberbestätigung, einen Nachweis der Selbständigkeit (z. B. Steuernummer) oder Nachweise über Mittel und Krankenversicherung. Slowakische Urkunden brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung (oesterreich.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Sie haben Arbeitnehmerfreizügigkeit und arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer (migration.gv.at).
Grenzgänger aus der Slowakei: Besondere Grenzgängerregeln gibt es nur in den Abkommen mit Deutschland, Liechtenstein und Italien. Das DBA mit der Slowakei sieht keine solche Regel vor. Österreich darf Ihren Lohn daher in der Regel als Tätigkeitsstaat besteuern; Sie sind grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig (oesterreich.gv.at). Bei der Lohnsteuer werden laut WKO der Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls Pendlerpauschale und Pendlereuro berücksichtigt (WKO).
Slowakische Firmen mit Aufträgen in Österreich: Freie Gewerbe brauchen keine Anzeige. Reglementierte Gewerbe sind vor dem ersten Auftrag schriftlich beim Wirtschaftsministerium (BMWET) anzuzeigen; die Berechtigung gilt jeweils ein Jahr. Für entsandte Mitarbeiter gelten eigene Melde- und Lohnregeln (WKO).
Studieren in Österreich
Eine Ausbildung ist ein anerkannter Grund für die Anmeldebescheinigung. EU-Studierende zahlen 363,36 Euro Studienbeitrag pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (bmfwf.gv.at). Österreichische Hochschulen präsentierten ihre Programme im Oktober 2026 auf der Bildungsmesse GAUDEAMUS in Bratislava (ADVANTAGE AUSTRIA Slowakei). Mehr: Studieren in Österreich.
Firma gründen und investieren
EU-Staatsangehörige dürfen Gewerbe wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht (WKO).
- Reglementierte Gewerbe: Der Landeshauptmann kann Ihre slowakische Qualifikation als Befähigungsnachweis anerkennen. Fehlt die Gleichwertigkeit, sind ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung möglich (WKO).
- Eigene Gesellschaft: GmbH oder FlexCo gründen.
- Slowakisches Unternehmen expandiert: Zweigniederlassung.
- Investieren: Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
EU-Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt und vom Genehmigungsverfahren ausgenommen. Details regeln die Bundesländer (oesterreich.gv.at). Mehr: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Sozialversicherung: Es gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie arbeiten. Arbeiten Sie ab 25 Prozent im Homeoffice in der Slowakei, kann sich die Zuständigkeit verschieben. Eine Rahmenvereinbarung erlaubt seit 1. Juli 2023 unter Bedingungen mehr Telearbeit (sozialministerium.gv.at).
Doppelbesteuerungsabkommen: Vorläufig gilt noch das Abkommen mit der früheren Tschechoslowakei; ein neues Abkommen mit der Slowakei wird verhandelt (WKO).
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Methode | Anrechnung bei Dividenden und Lizenzgebühren; sonst Befreiung mit Progressionsvorbehalt |
| Dividenden | 10 %; im Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie keine Quellensteuer |
| Zinsen | 0 % |
| Lizenzgebühren | bis zu 5 % für bestimmte Lizenzarten |
| Lohn | Tätigkeitsstaat; Ausnahme bis 183 Tage unter drei Bedingungen |
Familienbeihilfe: Arbeiten Sie in Österreich und lebt Ihr Kind in der Slowakei, ist in der Regel der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Der andere Staat zahlt gegebenenfalls die Differenz; Doppelbezug ist ausgeschlossen (bundeskanzleramt.gv.at).
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt (bmfwf.gv.at). Kostenlose, mehrsprachige Beratung bieten die Anlaufstellen für ausländische Qualifikationen.
Ihr slowakischer Führerschein bleibt gültig; eine Umschreibung ist freiwillig. Mit slowakischem Kennzeichen dürfen Sie bei Hauptwohnsitz in Österreich nur einen Monat lang fahren (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen der Slowakei und Österreich
Österreich exportierte 2025 Waren um 3.876 Mio. Euro in die Slowakei und importierte von dort Waren um 3.784 Mio. Euro (vorläufige Werte, WKO-Länderprofil). Laut WKO bleibt die Autoindustrie mit ihren Zulieferern eine Schlüsselbranche (WKO).
ADVANTAGE AUSTRIA Bratislava ist die Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft, Suché mýto 1 (The Europeum). Das Büro vermittelt slowakischen Unternehmen Kontakte zu österreichischen Partnern und betreibt eine Kooperationsdatenbank (ADVANTAGE AUSTRIA Slowakei). Marktinfos: WKO Länderseite Slowakei.
Häufige Fragen
Brauche ich als Slowake eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer.
Ich wohne in Bratislava und arbeite in Wien. Wo zahle ich Lohnsteuer? In der Regel in Österreich. Das DBA hat keine Grenzgängerregel.
Wo bin ich als Pendler sozialversichert? In der Regel in Österreich, wo Sie arbeiten. Viel Homeoffice in der Slowakei kann das ändern.
Kann ich eine Wohnung in Wien kaufen? Ja. Als EU-Bürger sind Sie Inländern gleichgestellt.
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