Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als deutsche Staatsbürger brauchen Sie kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung ist nicht nötig.
- Ein Gewerbe melden Sie wie Österreicher an, soweit kein Inländervorbehalt besteht.
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt.
- Deutschland ist laut ADVANTAGE AUSTRIA einer der wichtigsten Handelspartner Österreichs.
Viele Deutsche zieht es nach Wien, Salzburg oder Tirol. Gleiche Sprache, ähnliche Kultur, kurze Wege. Trotzdem ist Österreich ein eigenes Land mit eigenen Behörden, Fristen und Steuern. Dieser Leitfaden zeigt, was für Sie als Deutsche oder Deutscher gilt – beim Umzug, bei der Gründung und beim Investieren.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Deutschland
Sie sind EU-Bürger und genießen Freizügigkeit. Drei Monate dürfen Sie ohne weitere Voraussetzungen bleiben. Danach haben Sie ein Aufenthaltsrecht, wenn Sie
- in Österreich unselbständig oder selbständig arbeiten,
- ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz haben oder
- eine Ausbildung absolvieren und Existenzmittel sowie Krankenversicherung nachweisen.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Mehr dazu: Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein. Einen Antrag bei der Botschaft brauchen Sie nicht. Zwei Schritte sind in Österreich wichtig:
| Schritt | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug | Meldebehörde (Lebenslage EU-Bürger) |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | Niederlassungsbehörde, in Wien die MA 35, Referat EWR (Details) |
Den Antrag stellen Sie persönlich. Arbeitnehmer bringen eine Bestätigung des Arbeitgebers mit, Selbständige einen Nachweis der Selbständigkeit. Familienangehörige ohne EU-Pass erhalten eine Aufenthaltskarte.
Arbeiten in Österreich
Sie arbeiten ohne Bewilligung. Das gilt auch für begünstigte Familienangehörige, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU sind für Sie nicht nötig.
Wohnen Sie weiter in Deutschland und pendeln? Für Grenzgänger im Sinne des DBA gibt es beim BMF das Formular LGRENZ zur Rückerstattung österreichischer Lohnsteuer.
Studieren in Österreich
An öffentlichen Universitäten zahlen EU-Bürger erst dann Studienbeitrag, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Dann sind es 363,36 € pro Semester. Österreich und Deutschland haben ein Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich. Mehr: Studieren in Österreich.
Firma gründen und investieren
Sie dürfen ein Gewerbe wie Österreicher anmelden und ausüben. Bei reglementierten Gewerben brauchen Sie einen Befähigungsnachweis. Die Anerkennung Ihrer deutschen Qualifikation beantragen Sie beim Landeshauptmann. Alternativ bestellen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Typische Wege:
- eigene Gesellschaft: GmbH oder FlexCo gründen
- deutsches Unternehmen expandiert: Zweigniederlassung
- Kapital anlegen ohne Umzug: Investieren ohne Umzug und Investoren
Start-up-Karte oder Selbständige Schlüsselkraft gelten nur für Drittstaatsangehörige. Sie brauchen sie nicht.
Immobilien
EU-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht brauchen Sie nicht. Regeln der Länder, etwa zu Freizeitwohnsitzen, gelten trotzdem. Details und Nebenkosten: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Steuern: Zwischen Österreich und Deutschland gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen- und Vermögensteuern. Laut WKO ist es für Zeiträume ab 1. Jänner 2003 anzuwenden. Grenzgänger versteuern ihre Arbeitseinkünfte im Ansässigkeitsstaat. Bei Dividenden beträgt die Quellensteuer höchstens 15 %, bei Beteiligungen von Kapitalgesellschaften ab 10 % höchstens 5 %. Das DBA regelt, welcher Staat besteuern darf. Doppelbesteuerung wird durch Befreiung oder Anrechnung vermieden. Wer in Österreich ansässig ist und sich im anderen Staat auf das DBA beruft, weist das mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts nach (Formular ZS-A).
Sozialversicherung: Es gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind immer nur in einem Staat versichert, in der Regel im Beschäftigungsstaat. Bei einer Entsendung von bis zu 24 Monaten bleiben Sie mit der Bescheinigung A1 im deutschen System.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Berufsanerkennung. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt.
Ihr deutscher Führerschein bleibt gültig. Umschreiben ist freiwillig. Ihr Auto mit deutschem Kennzeichen dürfen Sie nach der Begründung des Hauptwohnsitzes höchstens einen Monat nutzen. Bei der ersten Zulassung in Österreich fällt die NoVA an.
Wirtschaftskontakte zwischen Deutschland und Österreich
Der Warenhandel ist eng. 2025 gingen laut WKÖ-Länderprofil Waren für 56.084 Mio. € nach Deutschland. Das sind 29,5 % aller österreichischen Warenexporte. Die Importe aus Deutschland lagen bei 63.342 Mio. €.
ADVANTAGE AUSTRIA, die Außenwirtschaftsorganisation der WKÖ, hat drei Büros in Deutschland: Berlin, München und Düsseldorf. Dort finden Sie österreichische Geschäftspartner und Informationen zum Standort.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutscher eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Was kostet die Anmeldebescheinigung? 44 €. Sie zahlen bei der Antragstellung, persönlich bei der Niederlassungsbehörde.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen? Nein. Ein deutscher Führerschein bleibt gültig. Sie können ihn freiwillig umschreiben lassen.
Kann ich in Wien eine Wohnung kaufen? Ja. Als EU-Bürger kaufen Sie wie ein Inländer, ohne Genehmigung der MA 35.
Mein Ehepartner hat keinen EU-Pass. Darf er arbeiten? Ja. Begünstigte Familienangehörige haben freien Arbeitsmarktzugang. Sie erhalten eine Aufenthaltskarte.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


