Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Griechische Staatsangehörige haben in Österreich Freizügigkeit. Visum und Aufenthaltstitel sind nicht nötig.
- Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Ein Gewerbe melden Sie wie Österreicher an.
- Zwischen Griechenland und Österreich gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Griechenland und Österreich verbindet die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Für Ihren Umzug nach Wien brauchen Sie daher keine Bewilligung. Sie melden Ihren Wohnsitz, registrieren Ihren Aufenthalt und können arbeiten, studieren oder gründen. Dieser Leitfaden fasst die Schritte zusammen und verweist auf die offiziellen Stellen.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Griechenland
Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Bis zu drei Monate bleiben Sie ohne weitere Voraussetzungen. Für einen längeren Aufenthalt erfüllen Sie eine dieser Bedingungen:
- Sie arbeiten in Österreich als Arbeitnehmer oder Selbständige, oder
- Sie haben ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz, oder
- Sie absolvieren eine Ausbildung, mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt entsteht das Recht auf Daueraufenthalt. Mehr: Daueraufenthalt.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Bei der Botschaft stellen Sie keinen Antrag. Die Behördenwege erledigen Sie in Österreich:
| Schritt | Frist | Stelle |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | innerhalb von drei Tagen | Meldebehörde |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | in Wien: MA 35, Referat „EWR“ |
Sie stellen den Antrag persönlich und zeigen einen gültigen Ausweis. Dazu legen Sie einen Nachweis vor, zum Beispiel eine Arbeitgeberbestätigung, eine Steuernummer oder Nachweise über Mittel und Krankenversicherung. Die Gebühr beträgt 44 €.
Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten auf Antrag eine Aufenthaltskarte.
In Griechenland ist die Österreichische Botschaft Athen die Vertretung Österreichs.
Arbeiten in Österreich
Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung. Sie arbeiten zu denselben Bedingungen wie Inländer. Ihr Arbeitgeber meldet Sie zur Sozialversicherung an. Praktische Hinweise gibt die Checkliste für EU-Bürger.
Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU sind für Drittstaatsangehörige. Sie brauchen sie nicht.
Studieren in Österreich
Eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende brauchen Sie nicht. Für die Anmeldebescheinigung weisen Sie Ausbildung, ausreichende Mittel und Krankenversicherung nach.
EU-Bürger zahlen an öffentlichen Universitäten einen Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten.
Firma gründen und investieren
Sie gründen ohne eigenen Aufenthaltstitel. Ein Gewerbe dürfen Sie wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht. Bei reglementierten Gewerben kann der Landeshauptmann Ihre griechische Ausbildung oder Berufspraxis als Befähigungsnachweis anerkennen.
Für die Anmeldebescheinigung genügt als Nachweis der Selbständigkeit etwa die Steuernummer oder ein Gewerberegisterauszug. Zur Rechtsform lesen Sie GmbH und FlexCo gründen. Griechische Unternehmen können über eine Zweigniederlassung in Österreich tätig werden. Für Kapitalanlagen: Investieren ohne Umzug.
Die Austrian Business Agency ist die staatliche Standortagentur für internationale Unternehmen.
Immobilien
Als EU-Bürger sind Sie beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht brauchen Sie nicht. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
| Thema | Griechenland – Österreich |
|---|---|
| Doppelbesteuerungsabkommen | Ja, unterzeichnet am 18.07.2007; es fällt unter das Multilaterale Instrument. BMF-Liste |
| Sozialversicherung | EU-Koordinierung nach Verordnung (EG) 883/2004 (Sozialministerium) |
Im europäischen Sozialversicherungsrecht sind Sie nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie tatsächlich arbeiten. Haben Sie Einkünfte in beiden Staaten, klären Sie die Besteuerung mit einer Steuerkanzlei.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos und mehrsprachig. Sie klären, ob Ihr griechischer Abschluss anerkannt werden muss, und helfen bei beglaubigten Übersetzungen.
Führerschein: Ein griechischer Führerschein bleibt gültig. Die Umschreibung ist freiwillig. Ein Auto mit griechischem Kennzeichen dürfen Sie nach Begründung des Hauptwohnsitzes maximal einen Monat lang verwenden.
Wirtschaftskontakte zwischen Griechenland und Österreich
Laut WKÖ-Länderprofil Griechenland (Stand Okt. 2026, Quelle Statistik Austria) exportierte Österreich 2025 Waren um 783 Mio. € nach Griechenland. Die Einfuhren aus Griechenland betrugen 491 Mio. €.
Vor Ort ist ADVANTAGE AUSTRIA Athen in der Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft tätig (Vas. Sofias 79, Athen). Aktuelle Branchenmeldungen, etwa zu Infrastruktur, Energie und Tourismus, veröffentlicht die WKO unter Außenwirtschaft Griechenland.
Häufige Fragen
Brauche ich als Grieche ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie haben Freizügigkeit und freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wann muss ich die Anmeldebescheinigung beantragen? Binnen vier Monaten ab Einreise, wenn Sie länger als drei Monate bleiben. In Wien ist die MA 35 zuständig.
Wird meine griechische Berufsqualifikation für ein Gewerbe anerkannt? Bei reglementierten Gewerben entscheidet der Landeshauptmann, ob Ihre Qualifikation als Befähigungsnachweis anerkannt wird.
Darf ich in Österreich eine Wohnung kaufen? Ja. EU-Bürger sind Inländern gleichgestellt.
Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen? Nein. Ihr griechischer Führerschein bleibt gültig.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.





