Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Portugiesische Staatsangehörige brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel. Es gilt die Freizügigkeit.
- Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Arbeiten ist ohne Bewilligung möglich.
- Portugal und Österreich haben ein Doppelbesteuerungsabkommen.
- Immobilien kaufen Sie wie Inländer, ohne Genehmigung.
Portugal und Österreich liegen an zwei Enden Europas, aber in derselben Union. Für Sie bedeutet das: Sie brauchen für Wien keine Bewilligung, nur ein paar Meldungen. Sie können hier arbeiten, studieren, gründen oder investieren. Wir zeigen Ihnen den Weg Schritt für Schritt, mit Links zu den offiziellen Stellen.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Portugal
Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Drei Monate dürfen Sie ohne weitere Bedingungen in Österreich bleiben. Für einen längeren Aufenthalt erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen:
- Sie sind in Österreich angestellt oder selbständig tätig, oder
- Sie verfügen über ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz, oder
- Sie machen eine Ausbildung und haben ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie das Daueraufenthaltsrecht. Siehe Daueraufenthalt.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Die Anträge stellen Sie in Österreich, nicht bei der Botschaft:
| Schritt | Frist | Stelle |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | innerhalb von drei Tagen | Meldebehörde |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | in Wien: MA 35, Referat „EWR“ |
Sie erscheinen persönlich und bringen einen gültigen Ausweis mit. Dazu kommt ein Nachweis für Ihren Aufenthaltszweck, etwa eine Bestätigung des Arbeitgebers, eine Steuernummer, eine Aufnahmebestätigung der Schule oder Universität oder Nachweise über Mittel und Versicherung. Die Gebühr beträgt 44 €.
Angehörige, die keine EU-Bürger sind, beantragen eine Aufenthaltskarte.
In Portugal ist die Österreichische Botschaft Lissabon Ansprechpartner.
Arbeiten in Österreich
Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine Beschäftigungsbewilligung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie zur Sozialversicherung an. Tipps zu Jobsuche und Arbeitsvertrag finden Sie in der Checkliste für EU-Bürger.
Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU betreffen nur Drittstaatsangehörige.
Studieren in Österreich
Sie studieren ohne Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Für die Anmeldebescheinigung zählen Ausbildung, ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
An öffentlichen Universitäten fällt für EU-Bürger ein Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester erst an, wenn die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten wird.
Firma gründen und investieren
Als EU-Bürger gründen Sie ohne Gründer-Aufenthaltstitel. Sie können ein Gewerbe anmelden, freiberuflich arbeiten oder eine Gesellschaft errichten. Als Nachweis der Selbständigkeit für die Anmeldebescheinigung reicht etwa die Steuernummer oder ein Gewerberegisterauszug.
Ein Gewerbe dürfen Sie wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht. Für reglementierte Gewerbe kann der Landeshauptmann Ihre ausländische Qualifikation oder Berufspraxis als Befähigungsnachweis anerkennen.
Die passende Rechtsform finden Sie unter GmbH und FlexCo gründen. Portugiesische Firmen können über eine Zweigniederlassung in Österreich tätig werden. Wenn Sie nur Kapital anlegen möchten: Investieren ohne Umzug.
Internationale Unternehmen unterstützt die staatliche Austrian Business Agency.
Immobilien
EU-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht brauchen Sie nicht. Mehr dazu: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
| Thema | Portugal – Österreich |
|---|---|
| Doppelbesteuerungsabkommen | Ja, unterzeichnet am 29.12.1970; es fällt unter das Multilaterale Instrument. BMF-Liste |
| Sozialversicherung | EU-Koordinierung nach Verordnung (EG) 883/2004 (Sozialministerium) |
Im europäischen Sozialversicherungsrecht sind Sie nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie tatsächlich arbeiten. Wer Einkünfte in beiden Ländern hat, sollte die Besteuerung mit einer Steuerkanzlei klären.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Ob Ihr portugiesischer Abschluss anerkannt werden muss, klären die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen. Die Beratung ist kostenlos und mehrsprachig.
Führerschein: Ein portugiesischer Führerschein bleibt gültig. Sie können ihn freiwillig umschreiben lassen. Ihr Auto mit portugiesischem Kennzeichen dürfen Sie nach Begründung des Hauptwohnsitzes maximal einen Monat lang nutzen.
Wirtschaftskontakte zwischen Portugal und Österreich
Laut WKÖ-Länderprofil Portugal (Stand Okt. 2026, Quelle Statistik Austria) exportierte Österreich 2025 Waren um 547 Mio. € nach Portugal. Die Einfuhren aus Portugal betrugen 629 Mio. €.
In Lissabon arbeitet ADVANTAGE AUSTRIA Lissabon in der Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft. Marktinformationen finden Sie bei der WKO unter Außenwirtschaft Portugal.
Häufige Fragen
Brauche ich als Portugiese ein Visum für Österreich? Nein. Sie brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel.
Wo beantrage ich die Anmeldebescheinigung in Wien? Bei der MA 35, Referat „EWR“. Sie stellen den Antrag persönlich, binnen vier Monaten ab Einreise.
Darf ich sofort arbeiten? Ja. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt und brauchen keine Bewilligung.
Wie viel Studienbeitrag zahle ich? In der vorgesehenen Studienzeit plus zwei Toleranzsemester grundsätzlich keinen. Danach 363,36 € pro Semester.
Darf ich ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Ja, ohne Genehmigung. EU-Bürger sind Inländern gleichgestellt.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


