Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als ungarische Staatsangehörige genießen Sie EU-Freizügigkeit. Sie brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel (oesterreich.gv.at).
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung. Die Gebühr beträgt 44 Euro (oesterreich.gv.at).
- Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer, ohne Beschäftigungsbewilligung (migration.gv.at).
- Pendeln Sie täglich aus Ungarn, besteuert in der Regel Österreich Ihren Lohn. Das DBA kennt keine Grenzgängerregel (oesterreich.gv.at).
- Gewerbe melden Sie grundsätzlich wie Österreicher an (WKO).
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt (oesterreich.gv.at).
Ungarn ist direkter Nachbar und einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Österreichs. Sie können im einen Land wohnen und im anderen arbeiten. Als EU-Bürger brauchen Sie dafür keine Bewilligung. Wichtig sind aber Meldung, Anmeldebescheinigung, Steuern und Sozialversicherung. Dieser Leitfaden ordnet die Schritte.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Ungarn
Sie dürfen sich bis zu drei Monate ohne weitere Bedingungen in Österreich aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss eine Voraussetzung erfüllt sein (oesterreich.gv.at):
- Erwerbstätigkeit in Österreich, unselbständig oder selbständig,
- ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz, oder
- eine Ausbildung, mit Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte (migration.gv.at). Mehr: Daueraufenthalt EU.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Ein Antrag im Ausland ist nicht nötig. In Österreich gilt:
- Wohnsitz melden nach dem Meldegesetz (oesterreich.gv.at).
- Anmeldebescheinigung beantragen, persönlich, bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. In Wien ist die MA 35, Referat „EWR“, zuständig. Sie brauchen einen Ausweis und je nach Fall eine Arbeitgeberbestätigung, einen Nachweis der Selbständigkeit (z. B. Steuernummer) oder Nachweise über Mittel und Krankenversicherung. Ungarische Urkunden brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung (oesterreich.gv.at).
Wer nur pendelt und in Ungarn wohnt, verlegt keinen Wohnsitz nach Österreich.
Arbeiten in Österreich
Sie haben Arbeitnehmerfreizügigkeit und arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer (migration.gv.at).
Grenzgänger aus Ungarn: Sonderregeln für Grenzgänger gibt es nur in den Abkommen mit Deutschland, Liechtenstein und Italien. Das DBA mit Ungarn sieht keine solche Regel vor. Österreich darf Ihren Lohn daher in der Regel als Tätigkeitsstaat besteuern. Als Grenzgänger sind Sie grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig (oesterreich.gv.at). Für die Lohnsteuer gelten laut WKO der Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls Pendlerpauschale und Pendlereuro (WKO).
Ungarische Firmen mit Aufträgen in Österreich: Freie Gewerbe brauchen keine Anzeige. Reglementierte Gewerbe sind vor dem ersten Auftrag beim Wirtschaftsministerium (BMWET) anzuzeigen; die Berechtigung gilt jeweils ein Jahr. Für entsandte Mitarbeiter gelten eigene Melde- und Lohnregeln (WKO).
Studieren in Österreich
Ein Studium ist ein anerkannter Grund für die Anmeldebescheinigung. EU-Studierende zahlen 363,36 Euro Studienbeitrag pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (bmfwf.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich.
Firma gründen und investieren
EU-Staatsangehörige dürfen Gewerbe wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht (WKO).
- Reglementierte Gewerbe: Der Landeshauptmann kann Ihre ungarische Qualifikation anerkennen. Der Bescheid ersetzt den österreichischen Befähigungsnachweis (WKO).
- Eigene Gesellschaft: GmbH oder FlexCo gründen.
- Ungarisches Unternehmen expandiert: Zweigniederlassung.
- Investieren: Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
EU-Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt und vom Genehmigungsverfahren ausgenommen. Details regeln die Bundesländer (oesterreich.gv.at). Mehr: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Sozialversicherung: Es gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie arbeiten. Arbeiten Sie ab 25 Prozent im Homeoffice in Ungarn, kann sich die Zuständigkeit verschieben. Eine Rahmenvereinbarung erlaubt seit 1. Juli 2023 unter Bedingungen mehr Telearbeit (sozialministerium.gv.at).
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Ungarn (WKO):
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Methode | Befreiung mit Progressionsvorbehalt; Anrechnung nur bei Dividenden |
| Dividenden | 10 %; im Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie keine Quellensteuer |
| Zinsen | 0 % |
| Lizenzgebühren | 0 % |
| Lohn | Tätigkeitsstaat; Ausnahme bis 183 Tage ohne Arbeitgeber oder Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat |
Familienbeihilfe: Arbeiten Sie in Österreich und lebt Ihr Kind in Ungarn, ist in der Regel der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Der andere Staat zahlt gegebenenfalls die Differenz; Doppelbezug ist ausgeschlossen (bundeskanzleramt.gv.at).
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt (bmfwf.gv.at). Kostenlose, mehrsprachige Beratung bieten die Anlaufstellen für ausländische Qualifikationen.
Ihr ungarischer Führerschein bleibt gültig; eine Umschreibung ist freiwillig. Mit ungarischem Kennzeichen dürfen Sie bei Hauptwohnsitz in Österreich nur einen Monat lang fahren (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Ungarn und Österreich
Ungarn war 2025 das siebtwichtigste Exportziel Österreichs. Österreich exportierte Waren um 7.004 Mio. Euro nach Ungarn und importierte Waren um 4.803 Mio. Euro (WKO-Länderprofil). Österreich ist für Ungarn der viertwichtigste Handelspartner und nach Deutschland der zweitgrößte Investor (WKO).
ADVANTAGE AUSTRIA Budapest sitzt in der Kommerziellen Abteilung der Österreichischen Botschaft, Délibáb utca 21, 1062 Budapest. Das Büro vermittelt Kontakte zu österreichischen Geschäftspartnern und organisiert Veranstaltungen zur Geschäftsanbahnung (ADVANTAGE AUSTRIA Ungarn). Marktinfos: WKO Länderseite Ungarn.
Häufige Fragen
Brauche ich als Ungar eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer.
Ich wohne in Ungarn und pendle nach Wien. Wo zahle ich Lohnsteuer? In der Regel in Österreich. Das DBA mit Ungarn hat keine Grenzgängerregel.
Wo bin ich als Pendler versichert? In der Regel in Österreich, wo Sie arbeiten. Viel Homeoffice in Ungarn kann das ändern.
Brauche ich als Pendler eine Anmeldebescheinigung? Sie ist für einen Aufenthalt in Österreich von mehr als drei Monaten vorgesehen. Wer täglich zurückfährt und in Ungarn wohnt, klärt das am besten im Einzelfall.
Kann ich eine Wohnung in Österreich kaufen? Ja. Als EU-Bürger sind Sie Inländern gleichgestellt.
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