Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als Staatsangehörige der Republik Zypern sind Sie EU-Bürger. Sie haben Freizügigkeit und brauchen kein Visum.
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Arbeit ist ohne Bewilligung möglich, Gewerbe melden Sie wie Österreicher an.
- Zypern und Österreich haben ein Doppelbesteuerungsabkommen.
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt.
Zypern ist seit vielen Jahren Mitglied der Europäischen Union. Für Sie ist Österreich deshalb ohne Visum und ohne Bewilligung erreichbar. Sie können in Wien arbeiten, studieren, ein Unternehmen gründen oder investieren. Wichtig sind die Meldung Ihres Wohnsitzes und die Anmeldebescheinigung. Dieser Leitfaden zeigt, wie das geht.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Zypern
Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Drei Monate dürfen Sie ohne weitere Bedingungen in Österreich bleiben. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie eine dieser Voraussetzungen:
- Erwerbstätigkeit in Österreich, angestellt oder selbständig, oder
- ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz, oder
- eine Ausbildung, verbunden mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie das Daueraufenthaltsrecht. Mehr: Daueraufenthalt.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein. Ein Antrag bei der Botschaft entfällt. Die Schritte erledigen Sie in Österreich:
| Schritt | Frist | Stelle |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | innerhalb von drei Tagen | Meldebehörde |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | in Wien: MA 35, Referat „EWR“ |
Den Antrag stellen Sie persönlich. Sie brauchen einen gültigen Ausweis und einen Nachweis Ihres Aufenthaltszwecks, etwa eine Arbeitgeberbestätigung, eine Steuernummer oder Nachweise über Mittel und Versicherung. Die Gebühr beträgt 44 €.
Familienangehörige, die nicht EU-Bürger sind, erhalten auf Antrag eine Aufenthaltskarte.
In Zypern vertritt die Österreichische Botschaft Nikosia Österreich.
Arbeiten in Österreich
Arbeitskräfte aus EU-Staaten haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung und arbeiten zu denselben Bedingungen wie Inländer. Ihr Arbeitgeber meldet Sie zur Sozialversicherung an. Eine praktische Checkliste für EU-Bürger bietet oesterreich.gv.at.
Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU richten sich an Drittstaatsangehörige. Für Sie sind sie nicht nötig.
Studieren in Österreich
Sie brauchen keine Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Für die Anmeldebescheinigung zählen Ausbildung, ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
An öffentlichen Universitäten zahlen EU-Bürger einen Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten.
Firma gründen und investieren
Ein Gewerbe dürfen Sie wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht. Einen Aufenthaltstitel als Gründer brauchen Sie nicht. Für reglementierte Gewerbe kann der Landeshauptmann Ihre zypriotische Qualifikation oder Praxis als Befähigungsnachweis anerkennen.
Für die Anmeldebescheinigung reicht als Nachweis der Selbständigkeit etwa die Steuernummer oder ein Gewerberegisterauszug. Zur Rechtsform: GmbH und FlexCo gründen. Zypriotische Gesellschaften, die in Österreich tätig werden wollen, lesen Zweigniederlassung. Für reine Kapitalanlagen: Investieren ohne Umzug und Investoren.
Die staatliche Standortagentur Austrian Business Agency unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung.
Immobilien
Angehörige eines EU-Staates sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht ist nicht erforderlich. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
| Thema | Zypern – Österreich |
|---|---|
| Doppelbesteuerungsabkommen | Ja, unterzeichnet am 20.03.1990; es fällt unter das Multilaterale Instrument. BMF-Liste |
| Sozialversicherung | EU-Koordinierung nach Verordnung (EG) 883/2004 (Sozialministerium) |
Im europäischen Sozialversicherungsrecht sind Sie nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie tatsächlich arbeiten. Wenn Sie Ihre zypriotische Gesellschaft behalten und nach Wien ziehen, sollten Sie die steuerlichen Folgen vorab mit einer Steuerkanzlei klären.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos und mehrsprachig zur Anerkennung Ihres Abschlusses.
Führerschein: Ihr zypriotischer Führerschein bleibt in Österreich gültig. Sie können ihn freiwillig umschreiben lassen. Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dürfen Sie nach Begründung des Hauptwohnsitzes maximal einen Monat lang verwenden.
Wirtschaftskontakte zwischen Zypern und Österreich
Laut WKÖ-Länderprofil Zypern (Stand Okt. 2026, Quelle Statistik Austria) exportierte Österreich 2025 Waren um 110 Mio. € nach Zypern. Die Einfuhren aus Zypern lagen bei 23 Mio. €.
Für Zypern ist ADVANTAGE AUSTRIA Athen der Ansprechpartner der österreichischen Wirtschaft. Aktuelle Meldungen, etwa zu Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Bauprojekte, finden Sie bei der WKO unter Außenwirtschaft Zypern.
Häufige Fragen
Brauche ich als Zypriote ein Visum für Österreich? Nein. Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein.
Was kostet die Anmeldebescheinigung? 44 €. Sie zahlen bei der Antragstellung.
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Kann ich von Zypern aus in Österreich investieren, ohne umzuziehen? Ja. Lesen Sie dazu Investieren ohne Umzug. Steuerfragen klären Sie mit einer Steuerkanzlei.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen? Nein. Er bleibt gültig, die Umschreibung ist freiwillig.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.





