Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Kapital 2026: mindestens 30.000 €, davon mindestens die Hälfte Eigenkapital.
- Punkte: mindestens 50 von höchstens 85.
- Innovation und Businessplan: Ihr Unternehmen entwickelt innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien und bringt sie auf den Markt.
- Gebühr 2026: 218 €. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Sie haben eine neue Idee und wollen sie in Österreich umsetzen. Dafür gibt es die Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-Gründer. Sie verlangt weniger Kapital als der Weg für selbständige Schlüsselkräfte. Dafür muss Ihre Idee innovativ sein. Außerdem brauchen Sie Punkte. Unser Gründer kam 2011 als Student nach Österreich. 2017 gründete er seine eigene Firma in Wien. Wir kennen diesen Weg selbst.
Für wen ist dieser Weg?
Der Weg ist für Gründer aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Er passt, wenn Sie:
- ein neues Unternehmen mit einem innovativen Produkt, Verfahren oder einer Technologie aufbauen,
- selbst wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben und ihn persönlich ausüben,
- das nötige Kapital nachweisen können.
Ein klassisches Geschäft ohne Neuheit passt meist nicht. Ein Beispiel ist ein weiterer Handel oder ein Lokal. Dann prüfen Sie die selbständige Schlüsselkraft.
Voraussetzungen
1. Innovatives Vorhaben. Sie gründen ein neues Unternehmen. Es entwickelt innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien und bringt sie auf den Markt.
2. Schlüssiger Businessplan. Er muss Gründung und laufenden Betrieb abdecken. Die Stadt Wien bietet dafür eine Vorlage an.
3. Kapital. Mindestens 30.000 €, davon mindestens die Hälfte Eigenkapital.
4. Mindestens 50 Punkte. Die Punkte richten sich nach Anlage D zum AuslBG. Die Tabelle laut migration.gv.at:
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Qualifikation (max. 30) | |
| Berufsausbildung oder besondere Kenntnisse | 20 |
| Studium mit mindestens drei Jahren Dauer | 20 |
| Studium oder Berufsausbildung in Österreich abgeschlossen | 30 |
| Berufserfahrung (max. 10) | |
| pro halbes Jahr passender Erfahrung | 1 |
| Sprachen (max. 15) | |
| Deutsch A2 / B1–B2 / C1–C2 | 5 / 10 / 15 |
| Englisch B2 | 10 |
| Französisch, Spanisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch B1 | je 5 |
| Zusatzpunkte (max. 30) | |
| zusätzliches Investitionskapital von mindestens 50.000 € | 10 |
| Aufnahme in ein Gründerzentrum oder Förderung durch eine österreichische Start-up-Förderstelle | 10 |
| Alter bis 35 Jahre | 10 |
| Summe maximal / Mindestpunkte | 85 / 50 |
Rechenbeispiele
- Gründerin, 34 Jahre, Master aus dem Ausland: Studium (20). Sechs Jahre Erfahrung (10). Englisch B2 (10). Alter bis 35 (10). Ergebnis: 50 Punkte. Das reicht knapp.
- Dieselbe Gründerin mit 36 Jahren: Die 10 Punkte für das Alter fallen weg. Ergebnis: 40 Punkte. Deutsch B1 (Sprachen dann max. 15) bringt 5 Punkte mehr. Ein Gründerzentrum bringt 10 Punkte. Mit beidem sind es 55 Punkte.
- Absolvent einer österreichischen Universität, 28 Jahre: Studium in Österreich (30). Zwei Jahre Erfahrung (4). Deutsch B1 (10). Alter bis 35 (10). Ergebnis: 54 Punkte.
- Kapital: 30.000 € Kapital, davon 15.000 € eigenes Geld. 15.000 € können zum Beispiel von Investoren kommen.
Testen Sie Ihre Punkte mit dem offiziellen Punkterechner für Start-up-Gründer.
Checkliste: Das bereiten Sie vor dem Antrag vor
- Punkte ehrlich rechnen, mit etwas Reserve
- 30.000 € bereitstellen und den Eigenkapital-Anteil belegen
- Businessplan schreiben: Was ist neu? Wer zahlt? Wann gibt es Umsatz?
- Belege zur Innovation sammeln, zum Beispiel Patente oder Marktanalysen
- Bei mehreren Gründern: Gesellschaftsvertrag mit Ihrer Führungsrolle
- Bei Gewerbe: Bescheinigung der Gewerbebehörde beantragen
- Sprachzertifikat, nicht älter als fünf Jahre
- Strafregisterauszug, höchstens drei Monate alt
Unterlagen
Laut oesterreich.gv.at und wien.gv.at:
- ausgefülltes Antragsformular, auf Deutsch oder Englisch
- gültiges Reisedokument und eine Kopie des ganzen Passes
- Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
- Krankenversicherung, die alle Risiken deckt, zum Beispiel SVS oder eine private Versicherung
- Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung und Sprache
- Nachweis des Kapitals inklusive Eigenkapital
- falls vorhanden: Vertrag mit Gründerzentrum oder Förderzusage
- Businessplan und Nachweise zur Innovation
- gewerberechtliche Bewilligung, falls nötig
- Gesellschaftsvertrag (nicht nötig bei Ein-Personen-Unternehmen)
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
Englische Urkunden brauchen meist keine Übersetzung. Andere Sprachen brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung. Oft ist eine Apostille nötig.
Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt
- Vorbereitung (mehrere Wochen): Punkte, Kapital, Businessplan und Innovationsnachweise.
- Antrag stellen: mindestens acht Wochen vor Beginn. Im Ausland bei der Botschaft. Nach rechtmäßiger Einreise auch in Österreich.
- AMS-Gutachten: Die Behörde schickt den Antrag an das AMS. Das AMS prüft binnen drei Wochen.
- Entscheidung: Bei positivem Gutachten prüft die Behörde den Rest. Sie entscheidet binnen acht Wochen.
- Visum D: Falls nötig, beantragen Sie es binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
- Abholung: binnen weiterer drei Monate, persönlich, mit Termin. Erst danach dürfen Sie tätig werden.
Kosten und Dauer
- Antragsgebühr: 218 € (Stand 2026). In Wien zahlen Sie bei der Antragstellung.
- AMS-Gutachten: binnen drei Wochen
- Entscheidung: binnen acht Wochen
- Gültigkeit: in der Regel bis zu zwei Jahre. Ist der Pass kürzer gültig, gilt die Karte nur so lange wie der Pass.
- Kapital: Die 30.000 € sind keine Gebühr. Sie müssen aber für Ihr Unternehmen verfügbar sein.
- Extra-Kosten: Gründung, Übersetzungen, eventuell Visum D
Zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat. Nach rechtmäßiger Einreise geht das auch bei der Behörde in Österreich (oesterreich.gv.at).
In Wien ist das MA 35 – Business Immigration Office zuständig. Sie brauchen einen Termin. Stellen Sie den Antrag in Wien, dürfen Sie laut Stadt Wien bis zur Entscheidung bleiben. Das gilt, wenn die visumfreie Zeit vorher endet.
Nach der Zusage: die nächsten Schritte
- Wohnsitz anmelden: innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug.
- Unternehmen gründen: Eine Ein-Personen-GmbH können Sie über die eGründung gründen. Dann brauchen Sie keinen Notariatsakt.
- Nur selbständig arbeiten: Die Karte erlaubt nur eine selbständige Tätigkeit. Eine Anstellung melden Sie so schnell wie möglich. Sonst droht eine Geldstrafe.
- Fortschritt belegen: Sammeln Sie Belege über Umsatz, Kunden und Mitarbeiter. Das AMS gibt später eine Mitteilung für die nächste Karte ab.
- Verlängern: frühestens drei Monate vor Ablauf. Sonst gilt der Antrag als Erstantrag.
- Nach zwei Jahren: Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit schriftlicher Mitteilung des AMS. Sie gilt höchstens drei Jahre. Nach fünf Jahren ist der Daueraufenthalt EU möglich.
Formulare und Online-Services
- Antragsformulare des BMI (Formular B und Erklärung „Rot-Weiß-Rot – Karte“)
- Punkterechner für Start-up-Gründer
- Businessplan-Vorlage und Infos der Stadt Wien
- Terminbuchung MA 35, Business Immigration Office
- WKO Gründerservice: Businessplan
Häufige Stolpersteine
- Innovation nicht belegt. Eine gute Idee reicht nicht. Die Behörde braucht Nachweise.
- Eigenkapital zu gering. Mindestens die Hälfte der 30.000 € muss Ihr eigenes Geld sein.
- Kein wesentlicher Einfluss. Ohne Führungsrolle erfüllen Sie die Voraussetzung meist nicht.
- Punkte knapp gerechnet. Ein Geburtstag kann 10 Punkte kosten. Planen Sie Reserve ein.
- Verlängerung zu spät. Nach Ablauf fehlt das durchgehende Aufenthaltsrecht.
Verwandte Wege
FAQ
Wie viel Geld brauche ich für die Start-up-Karte? Mindestens 30.000 €, davon mindestens die Hälfte Eigenkapital. Weitere 50.000 € Investitionskapital bringen 10 Zusatzpunkte.
Was zählt als innovativ? Eine feste Definition nennen die Behördenseiten nicht. Gemeint sind neue Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien. Das AMS beurteilt das im Gutachten. Mögliche Belege sind Patente oder Marktanalysen.
Bekomme ich Punkte für ein Studium in Österreich? Ja. Ein Studium oder eine Berufsausbildung in Österreich bringt 30 Punkte. Das ist das Maximum in dieser Kategorie.
Kann ich später angestellt arbeiten? Ja, mit einem Zweckänderungsantrag. Dann brauchen Sie die Voraussetzungen einer anderen Karte und ein Jobangebot.
Kann ich mit Partnern gemeinsam gründen? Ja. Dann brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Er muss zeigen, dass Sie wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben.
Quellen und Rechtsgrundlage
- oesterreich.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-Gründer
- oesterreich.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- migration.gv.at – Start-up Founders, Punktetabelle (Englisch)
- migration.gv.at – Punkterechner Start-up-Gründer
- wien.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-Gründer
- wien.gv.at – MA 35 Business Immigration Office
- usp.gv.at – eGründung
- WKO – Gewerbeausübung durch Drittstaatsangehörige
- Rechtsgrundlagen laut oesterreich.gv.at: § 41 NAG (Rot-Weiß-Rot-Karte), § 41a NAG (Rot-Weiß-Rot-Karte plus), § 24 AuslBG mit Anlage D (Start-up-Gründer), § 24 Abs. 4 AuslBG (Mitteilung des AMS)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im RIS
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) im RIS
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