Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Unterhalt 2026: 722,58 € pro Monat bis 24 Jahre, 1.308,39 € ab 24 Jahren. Das Geld muss für die ganze Dauer der Bewilligung da sein.
- Arbeiten: mit Beschäftigungsbewilligung bis 20 Wochenstunden ohne Arbeitsmarktprüfung.
- Studienerfolg für die Verlängerung: zum Beispiel 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden im letzten Studienjahr.
- Gebühr 2026: 218 €. Entscheidung längstens binnen 90 Tagen.
Ein Studium ist oft der Anfang eines langen Weges in Österreich. Unser Gründer kam 2011 als Student nach Österreich. Wir kennen diesen Weg selbst. Damit der Start klappt, sollten Sie die Regeln der „Aufenthaltsbewilligung – Student“ gut kennen.
Für wen ist dieser Weg?
Der Weg ist für Menschen aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Für EU- und EWR-Bürger gelten andere Regeln.
Sie brauchen eine Zulassung zu einem Studium. Das kann ein ordentliches Studium sein. Möglich sind Universität, Fachhochschule, Privatuniversität oder Pädagogische Hochschule (oesterreich.gv.at). Auch ein Lehrgang mit mindestens 40 ECTS kann reichen. Ein reiner Sprachkurs reicht nicht.
Voraussetzungen
1. Zulassung zum Studium. Sie brauchen eine Aufnahmebestätigung oder Zulassung der Hochschule.
2. Gesicherter Unterhalt. Die Beträge für 2026 laut Stadt Wien:
| Gruppe | Betrag pro Monat 2026 |
|---|---|
| Studierende bis 24 Jahre | 722,58 € |
| Studierende ab 24 Jahren | 1.308,39 € |
| Ehepaare gesamt | 2.064,12 € |
| pro Kind zusätzlich | 201,88 € |
| Freibetrag für Miete und andere fixe Kosten | 386,43 € |
Die Beträge für Erwachsene und Kinder bestätigt auch oesterreich.gv.at. Liegen Miete und andere fixe Kosten über 386,43 €, brauchen Sie den Mehrbetrag zusätzlich. Sparguthaben zählen. Die Behörde teilt sie durch zwölf. Ein Konto im Ausland zählt nur, wenn Sie von Österreich aus jederzeit Zugriff haben. Sie müssen erklären, woher das Geld kommt. Möglich ist auch eine Haftungserklärung einer anderen Person.
3. Krankenversicherung. Sie muss alle Risiken abdecken und in Österreich zahlen. Eine Reiseversicherung reicht nicht. Die Selbstversicherung für Studierende kostet 2026 78,84 € pro Monat. Bedingung ist unter anderem ein Einkommen unter 15.000 € im Jahr. Auch bestimmte private Versicherungen werden akzeptiert.
4. Unterkunft. Einen Wohnungsnachweis brauchen Studierende nicht. Die Wohnkosten zählen aber beim Unterhalt mit.
Rechenbeispiel: Wie viel Geld brauche ich?
Die Berechnung folgt den Regeln der Stadt Wien. Annahme: Miete 550 € pro Monat.
| Schritt | 22 Jahre | 26 Jahre |
|---|---|---|
| Grundbetrag pro Monat | 722,58 € | 1.308,39 € |
| Miete über dem Freibetrag (550 € minus 386,43 €) | 163,57 € | 163,57 € |
| Bedarf pro Monat | 886,15 € | 1.471,96 € |
| Bedarf für zwölf Monate | 10.633,80 € | 17.663,52 € |
Liegt die Miete unter 386,43 €, kommt nichts dazu. Dann brauchen Sie bis 24 Jahre 8.670,96 € für zwölf Monate. Planen Sie zusätzlich Studienbeitrag und Versicherung in Ihr Budget ein.
Checkliste: Das bereiten Sie vor dem Antrag vor
- Zulassung oder Aufnahmebestätigung der Hochschule
- Geld für die ganze Dauer auf ein Konto auf Ihren Namen legen
- Belege sammeln, woher das Geld kommt
- Mietvertrag oder Heimvertrag, um die Wohnkosten zu zeigen
- Krankenversicherung wählen, die alle Risiken deckt
- Reisepass prüfen: Ist er lange genug gültig?
- Strafregisterauszug, höchstens drei Monate alt
- Übersetzungen und Apostille klären
Unterlagen
Für den Erstantrag laut oesterreich.gv.at und wien.gv.at:
- ausgefülltes Antragsformular, auf Deutsch oder Englisch
- gültiges Reisedokument und eine Kopie des ganzen Passes
- Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
- Nachweis der Krankenversicherung
- Nachweis des Unterhalts, zum Beispiel Kontoauszüge
- Nachweis der Wohnkosten, zum Beispiel Mietvertrag
- Aufnahmebestätigung der Hochschule
- optional: Haftungserklärung
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
Für die Verlängerung brauchen Sie zusätzlich einen Studienerfolgsnachweis und ein aktuelles Studienblatt. In Wien brauchen Sie auch eine Selbstauskunft eines Gläubigerschutzverbandes, zum Beispiel vom KSV 1870.
Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt
- Studienplatz sichern. Ohne Zulassung gibt es keinen Antrag. Beachten Sie die Fristen der Hochschule.
- Antrag stellen. Aus dem Ausland persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat. Für den Antrag selbst gibt es keine Frist. Stellen Sie ihn trotzdem früh.
- Entscheidung. Die Behörde entscheidet längstens binnen 90 Tagen.
- Visum D. Falls nötig, beantragen Sie es binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
- Einreise und Abholung. Sie holen den Titel binnen weiterer drei Monate ab. In Wien melden Sie sich so schnell wie möglich bei der MA 35.
Antrag in Österreich: Das geht nach rechtmäßiger Einreise, etwa visumfrei. Wird nicht rechtzeitig entschieden, müssen Sie ausreisen. Sie warten dann im Ausland auf die Entscheidung (oesterreich.gv.at).
Kosten und Dauer
- Antragsgebühr: 218 € (Stand 2026). In Wien zahlen Sie bei der Antragstellung.
- Studienbeitrag: An öffentlichen Universitäten zahlen Studierende mit dieser Bewilligung grundsätzlich 726,72 € pro Semester. Es gibt Ausnahmen. Fragen Sie Ihre Hochschule.
- Versicherung: Studierendenselbstversicherung 78,84 € pro Monat (2026).
- Gültigkeit: in der Regel ein Jahr. Bei Mobilitätsprogrammen oder Hochschulvereinbarungen zwei Jahre.
- Verlängerung: frühestens drei Monate vor Ablauf, spätestens vor Ablauf.
Arbeiten während des Studiums
Sie dürfen arbeiten, wenn das Studium der Hauptzweck bleibt. Jede Anstellung braucht eine Beschäftigungsbewilligung. Das gilt auch für geringfügige Jobs. Der Arbeitgeber beantragt sie beim AMS (oesterreich.gv.at).
- Bis 20 Wochenstunden: Bewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung.
- Über 20 Wochenstunden: möglich, aber nur nach Arbeitsmarktprüfung.
- Pflichtpraktikum im Studium: keine Bewilligung nötig. Der Arbeitgeber meldet es drei Wochen vorher beim AMS an.
Wer viel arbeitet und kaum Prüfungen schafft, riskiert die Verlängerung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde am geplanten Wohnort. Aus dem Ausland stellen Sie den Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat (oesterreich.gv.at).
In Wien ist die MA 35 zuständig. Erstanträge in Wien laufen über das Referat 1.2. Verlängerungen laufen über die Außenstellen 4.1 bis 4.6. Der Wohnbezirk spielt dabei keine Rolle. Sie brauchen einen Termin.
Nach der Zusage: die nächsten Schritte
- Wohnsitz anmelden: innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug. Das kostet nichts.
- Versicherung abschließen: zum Beispiel die Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Studienbeitrag zahlen: jedes Semester im Voraus.
- Prüfungen planen: Sammeln Sie jedes Jahr genug ECTS für die Verlängerung.
- Verlängern: rechtzeitig vor Ablauf. Dann dürfen Sie weiter bleiben und studieren. Für Reisen in dieser Zeit brauchen Sie eine Notvignette.
- Änderungen melden: Brechen Sie das Studium ab, melden Sie das so schnell wie möglich.
Formulare und Online-Services
- Antragsformulare und Haftungserklärung des BMI (Formular B und Erklärung „Student“)
- Unterhalt berechnen: Erklärung der Stadt Wien
- Liste akzeptierter privater Krankenversicherungen (Wien)
- Terminbuchung MA 35, Erstantrag Referat 1.2
Häufige Stolpersteine
- Miete vergessen. Eine teure Wohnung erhöht den nötigen Betrag.
- Herkunft des Geldes unklar. Die Behörde fragt danach. Halten Sie Belege bereit.
- Reiseversicherung als Dauerlösung. Sie reicht für den Titel nicht.
- Zu wenig ECTS. Ohne Studienerfolg wird die Verlängerung schwierig.
- Verlängerung zu spät. Nach Ablauf gilt der Antrag als Erstantrag.
Verwandte Wege
FAQ
Wie viel Geld brauche ich 2026 für ein Studentenvisum in Österreich? Bis 24 Jahre 722,58 € pro Monat, ab 24 Jahren 1.308,39 €. Für zwölf Monate sind das 8.670,96 € oder 15.700,68 €. Hohe Mietkosten erhöhen den Betrag.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten? Mit Beschäftigungsbewilligung bis 20 Stunden pro Woche ohne Arbeitsmarktprüfung. Mehr geht nur nach Arbeitsmarktprüfung.
Wie viele ECTS brauche ich für die Verlängerung? Die Stadt Wien nennt mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden im vergangenen Studienjahr.
Kann meine Familie mitkommen? Ja. Familienangehörige können eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft bekommen. Der Unterhalt muss dann für alle reichen.
Was passiert nach dem Abschluss? Sie können die Bewilligung einmal um zwölf Monate verlängern. Das dient der Jobsuche oder Gründung. Mehr dazu in Nach dem Studium bleiben.
Quellen und Rechtsgrundlage
- oesterreich.gv.at – Aufenthaltsbewilligung Student
- oesterreich.gv.at – Allgemeine Voraussetzungen, Richtsätze 2026
- oesterreich.gv.at – Studieren und Arbeiten für Drittstaatsangehörige
- oesterreich.gv.at – Studentische Selbstversicherung
- oesterreich.gv.at – Anmeldung des Wohnsitzes
- wien.gv.at – Aufenthaltsbewilligung Student
- wien.gv.at – Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts
- bmwet.gv.at – Studienbeiträge
- usp.gv.at – Beschäftigungsbewilligung für Schüler und Studierende
- Rechtsgrundlagen laut oesterreich.gv.at und bmwet.gv.at: § 64 NAG (Studierende), § 11 NAG (allgemeine Voraussetzungen), § 292 Abs. 3 ASVG (Wert der freien Station), §§ 91 und 92 UG (Studienbeitrag)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im RIS
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) im RIS
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