Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- US-Bürgerinnen und -Bürger reisen für Kurzaufenthalte ohne Visum ein, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Visumliste, BMI – Einreise).
- Den ersten Aufenthaltstitel dürfen Sie als visumfrei Einreisende auch in Österreich beantragen. Der erlaubte visumfreie Aufenthalt verlängert sich dadurch aber nicht (oesterreich.gv.at).
- Für die Jobsuche brauchen Sie kein eigenes Arbeitsuche-Visum (migration.gv.at).
- Die USA sind Partner im Working-Holiday-Programm für 18- bis 30-Jährige (oesterreich.gv.at).
- Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen und ein Doppelbesteuerungsabkommen (Sozialministerium, BMF).
Viele Amerikanerinnen und Amerikaner kennen Wien von einer Reise, einem Austauschsemester oder einem Firmenprojekt. Wer bleiben möchte, hat gute Ausgangsbedingungen: Die Einreise ist visumfrei, und der Antrag kann oft in Österreich gestellt werden. Trotzdem brauchen Sie für einen längeren Aufenthalt immer einen passenden Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Wege. Über Ihren Antrag entscheidet die Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) der USA
Sie sind Drittstaatsangehörige(r), aber von der EU-Visumpflicht befreit (BMI – Visumpflichtige Länder). Für Kurzaufenthalte gilt in der Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wer sich niederlassen oder dauerhaft arbeiten will, braucht einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Seit 10. April 2026 läuft das Einreise-/Ausreisesystem EES im Vollbetrieb. Es erfasst auch visumfreie Reisende bei Kurzaufenthalten (BMI – EES). Die Reisegenehmigung ETIAS (7 €, drei Jahre gültig) kündigt das BMI ab dem 4. Quartal 2026 an. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob sie schon gilt (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
| Weg | Wo | Wichtig |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft Washington | persönlich, vor der Einreise |
| Inlandsantrag | Aufenthaltsbehörde in Österreich, in Wien die MA 35 | nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Inlandsantrag ist bequem, hat aber eine Grenze: Er verlängert Ihr Recht auf Aufenthalt nicht. Läuft die visumfreie Zeit ab, müssen Sie ausreisen und die Entscheidung im Ausland abwarten (oesterreich.gv.at, migration.gv.at). Planen Sie deshalb früh.
Arbeiten in Österreich
Der wichtigste Weg ist die Rot-Weiß-Rot – Karte. Für „Sonstige Schlüsselkräfte“ gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Für Akademikerinnen und Akademiker mit gutem Gehalt kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Ein Vorteil für Sie: Weil Sie visumfrei einreisen, brauchen Sie kein Arbeitsuche-Visum. Finden Sie während Ihres Aufenthalts eine passende Stelle, können Sie die Karte direkt in Österreich beantragen (migration.gv.at).
Working Holiday: Österreich und die USA haben ein Working-Holiday-Programm. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können für sechs oder zwölf Monate kommen und in dieser Zeit arbeiten. Lohn- und Sozialversicherungsregeln gelten auch für sie (oesterreich.gv.at). Details erfahren Sie bei der österreichischen Vertretung.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Als visumfrei Einreisende können Sie den Antrag nach der Einreise in Österreich stellen. Neben dem Studium dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, der Arbeitgeber braucht dafür eine Bewilligung des AMS (migration.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Wie die Gründung einer österreichischen Gesellschaft abläuft, lesen Sie unter GmbH oder FlexCo gründen. Wenn Sie selbst in Österreich leben und im Unternehmen arbeiten wollen, brauchen Sie zusätzlich einen Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft, zum Beispiel mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte mit mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkten.
- Zweigniederlassung einer US-Firma.
Sie möchten ohne Arbeit in Österreich leben, etwa im Ruhestand? Dafür gibt es die „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. Sie ist an eine Quote gebunden. 2026 müssen Einzelpersonen regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat nachweisen, Ehepaare 4.128,24 € (migration.gv.at). Wer nur Kapital anlegen will: Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Als US-Staatsangehörige(r) gelten Sie beim Grunderwerb als Ausländer(in). Sie brauchen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des jeweiligen Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr dazu: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Österreich und die USA haben ein Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
- Steuern: Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF – DBA-Liste, BMF – DBA-Partnerstaaten).
Wie sich beides auf Ihr Einkommen auswirkt, klären unsere Partner-Steuerberater mit Ihnen.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe muss Ihr Abschluss in Österreich anerkannt sein. Klären Sie das früh, am besten noch vor dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel.
Ihren US-Führerschein dürfen Sie nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate verwenden. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben lassen. Für die Klasse B entfällt bei US-Führerscheinen die praktische Fahrprüfung (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen den USA und Österreich
Die Wirtschaftskammer ist in den USA mit AußenwirtschaftsCentern in New York, San Francisco, Los Angeles und Washington vertreten (WKO – USA Wirtschaftslage). Aktuelle Marktinformationen, Zollthemen und Veranstaltungen finden Sie auf der WKO-Länderseite USA. Für US-Firmen, die einen Standort in Wien suchen, sind diese Stellen ein guter Erstkontakt zu österreichischen Partnern.
Häufige Fragen
Kann ich als Tourist einreisen und dann in Österreich den Aufenthaltstitel beantragen? Ja, als visumfrei Einreisende dürfen Sie den Erstantrag im Inland stellen. Sie müssen aber ausreisen, wenn Ihre visumfreie Zeit endet und noch keine Entscheidung vorliegt (oesterreich.gv.at).
Darf ich während des visumfreien Aufenthalts arbeiten? Für eine nicht nur vorübergehende Beschäftigung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Für vorübergehende Tätigkeiten gibt es ein eigenes Visum; fragen Sie vorab die österreichische Vertretung (BMI – Einreise).
Muss ich meinen Führerschein neu machen? Nein, für die Klasse B reicht die Umschreibung ohne praktische Prüfung, wenn Sie die Sechs-Monats-Frist einhalten (oesterreich.gv.at).
Zahle ich doppelt in die Pensionsversicherung ein? Das Sozialversicherungsabkommen regelt, welches Recht gilt. Lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


