Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Mindestgehalt 2026: 55.678 € brutto im Jahr, inklusive Sonderzahlungen.
- Qualifikation: Studium mit mindestens drei Jahren Dauer. In der IT reichen auch drei Jahre passende Berufserfahrung.
- Jobangebot: verbindlich, für mindestens sechs Monate. Es gibt kein Punktesystem.
- Gebühr 2026: 218 €. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte. Sie beruht auf einer EU-Richtlinie. Für viele Akademiker mit gutem Gehalt ist sie der direkteste Weg. Es gibt kein Punktesystem. Dafür ist die Gehaltsgrenze hoch. Unsere Gründer kamen selbst als Student und als Geflüchteter nach Österreich. Wir kennen die Behördenwege. Hier erklären wir, worauf es 2026 ankommt.
Für wen ist dieser Weg?
Die Blaue Karte EU passt zu Ihnen, wenn Sie:
- aus einem Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz kommen,
- ein Studium haben oder als IT-Fachkraft passende Berufserfahrung mitbringen,
- ein konkretes Jobangebot in Österreich haben,
- ein Jahresgehalt auf Höhe des österreichischen Durchschnitts bekommen.
Typisch sind Softwareentwickler, Ingenieurinnen, Ärzte oder Finanzfachleute. Liegt Ihr Gehalt darunter, ist oft die Rot-Weiß-Rot-Karte besser. Auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich können die Blaue Karte bekommen.
Voraussetzungen
1. Studium oder IT-Erfahrung. Sie brauchen ein Studium an einer Hochschule mit mindestens drei Jahren Dauer. Für IT-Fachkräfte gibt es eine Ausnahme. Hier reichen drei Jahre passende Berufserfahrung. Die Erfahrung muss mit einem Studium vergleichbar sein. Sie muss aus den letzten sieben Jahren vor dem Antrag stammen.
2. Verbindliches Jobangebot. Das Angebot gilt für mindestens sechs Monate. Die Stelle muss zu Ihrer Ausbildung passen.
3. Mindestgehalt. Ihr Bruttojahresgehalt muss dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von Vollzeitbeschäftigten entsprechen. Grundlage ist der zuletzt veröffentlichte Wert von Statistik Austria. 2026 sind das 55.678 € inklusive Sonderzahlungen.
4. Arbeitsmarktprüfung. Das AMS prüft, ob es eine gleich qualifizierte Person gibt, die arbeitsuchend gemeldet ist.
5. Allgemeine Voraussetzungen. Sie brauchen einen gültigen Reisepass. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung sein. Wohnung und Unterhaltsmittel müssen Sie nicht nachweisen.
Reglementierte Berufe: Für manche Berufe brauchen Sie eine formelle Anerkennung. Beispiele sind Gesundheitsberufe und Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (migration.gv.at). Für die meisten Berufe ist keine Anerkennung nötig.
Rechenbeispiel: Reicht mein Gehalt?
| Gehalt laut Vertrag | Jahresgehalt | Reicht für 2026? |
|---|---|---|
| 3.977 € brutto x 14 Gehälter | 55.678 € | ja, genau die Grenze |
| 4.640 € brutto x 12 Gehälter | 55.680 € | ja |
| 3.700 € brutto x 14 Gehälter | 51.800 € | nein |
Im dritten Fall prüfen Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte. Sonstige Schlüsselkräfte brauchen 2026 3.465 € im Monat plus Sonderzahlungen und 55 Punkte.
Checkliste: Das bereiten Sie vor dem Antrag vor
- Jahresgehalt mit allen Sonderzahlungen berechnen
- Studiendauer prüfen: mindestens drei Jahre?
- Status der Hochschule nachweisen, zum Beispiel über die Datenbank anabin
- Bei IT ohne Studium: Dienstzeugnisse mit Aufgaben, Dauer und Niveau
- Prüfen, ob Ihr Beruf reglementiert ist
- Reisepass prüfen: Ist er noch mindestens zwei Jahre gültig?
- Strafregisterauszug, höchstens drei Monate alt
- Arbeitgebererklärung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
Unterlagen
Typische Unterlagen sind (oesterreich.gv.at, wien.gv.at):
- ausgefülltes Antragsformular, auf Deutsch oder Englisch
- gültiges Reisedokument, beim Erstantrag auch eine Kopie des ganzen Passes
- Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
- Studienabschluss und Nachweis über den Status der Hochschule
- bei IT ohne Studium: Dienstzeugnis und Arbeitsbestätigung
- Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Nachweis einer Krankenversicherung
- bei reglementierten Berufen: Nachweis der Berufsberechtigung
- im Einzelfall: Strafregisterauszug, Heiratsurkunde
Fremdsprachige Urkunden brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung. Englische Urkunden brauchen meist keine Übersetzung. Eine Apostille kann nötig sein.
Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt
- Jobangebot und Arbeitgebererklärung: Ihr Arbeitgeber füllt die Erklärung aus. Prüfen Sie gemeinsam das Jahresgehalt.
- Antrag stellen: mindestens acht Wochen vor Arbeitsbeginn. Im Ausland bei der Botschaft. In Österreich bei der Behörde am Wohnort. Auch Ihr Arbeitgeber kann den Antrag stellen.
- Prüfung durch das AMS: Das AMS prüft Abschluss, Gehalt und Arbeitsmarkt.
- Entscheidung: innerhalb von acht Wochen. Kommen Sie mit einer Blauen Karte aus einem anderen EU-Staat, sind es 30 Tage.
- Visum D: Falls nötig, beantragen Sie es binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
- Abholung: binnen weiterer drei Monate, persönlich, mit Termin. Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke abgenommen. Erst mit der Karte dürfen Sie arbeiten.
Kosten und Dauer
- Antragsgebühr: 218 €. In Wien zahlen Sie bei der Antragstellung.
- Entscheidung: acht Wochen, bei Wechsel aus einem anderen EU-Staat 30 Tage
- Gültigkeit: bis zu zwei Jahre. Ist der Vertrag kürzer, gilt die Karte für die Vertragsdauer plus drei Monate.
- Pass: Ist der Pass kürzer gültig, gilt die Karte nur so lange wie der Pass.
- Extra-Kosten: Übersetzungen, Beglaubigungen, eventuell Visum D
Zuständige Stelle
Im Ausland ist die österreichische Botschaft oder das Konsulat zuständig. In Österreich ist es die Behörde am geplanten Wohnort (oesterreich.gv.at).
In Wien ist die MA 35 – Business Immigration Office zuständig. Das gilt auch für die Familie. Sie brauchen einen Termin.
Nach der Zusage: die nächsten Schritte
- Wohnsitz anmelden: innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug.
- Sozialversicherung: Ihr Arbeitgeber meldet Sie vor Arbeitsbeginn an.
- Jobwechsel: Melden Sie ihn so schnell wie möglich. In den ersten zwölf Monaten gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Nach zwölf Monaten gibt es keine Wartefrist und keine Arbeitsmarktprüfung.
- Job verloren: Melden Sie das sofort dem AMS. Sie haben in der Regel sechs Monate für die Jobsuche.
- Verlängern: frühestens drei Monate vor Ablauf. Bei rechtzeitigem Antrag dürfen Sie weiter arbeiten. Für Reisen brauchen Sie dann eine Notvignette.
- Nach zwei Jahren: Rot-Weiß-Rot-Karte plus bei 21 Monaten Beschäftigung in den letzten 24 Monaten.
Formulare und Online-Services
- Antragsformulare und Arbeitgebererklärung des BMI (Formular B und Erklärung „Blaue Karte EU“)
- Terminbuchung MA 35, Business Immigration Office
- Österreichische Botschaften und Konsulate
Häufige Stolpersteine
- Jahresgehalt falsch gerechnet. Die Grenze gilt inklusive Sonderzahlungen. Prüfen Sie, ob alles im Vertrag steht.
- Studium zu kurz. Unter drei Jahren reicht es nicht. Dann bleibt die IT-Ausnahme oder eine andere Karte.
- IT-Erfahrung schlecht belegt. Dienstzeugnisse sollen Aufgaben, Dauer und Niveau klar zeigen.
- Vertrag unter sechs Monaten. Das reicht nicht.
- Jobwechsel nicht gemeldet. Dann droht eine Geldstrafe.
Verwandte Wege
FAQ
Wie hoch ist das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU 2026? 2026 sind es 55.678 € brutto im Jahr, inklusive Sonderzahlungen. Ein Wert für 2027 war am 26. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.
Was ist besser: Blaue Karte EU oder Rot-Weiß-Rot-Karte? Das hängt von Gehalt und Qualifikation ab. Die Blaue Karte braucht keine Punkte, aber ein hohes Gehalt. Ein Vorteil ist der Jobwechsel ohne Wartefrist nach zwölf Monaten. Auch die Familie braucht laut WKO beim Antrag keine Deutschkenntnisse.
Kann ich mit der Blauen Karte eines anderen EU-Staates wechseln? Ja, nach mindestens 12 Monaten mit der Karte im anderen Staat. Hatten Sie davor die Karte eines weiteren EU-Staates, reichen sechs Monate.
Kann meine Familie mitkommen? Ja. Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus bekommen. Ihr Arbeitgeber kann auch diese Anträge stellen.
Wann ist ein Daueraufenthalt möglich? Grundsätzlich nach fünf Jahren Niederlassung. Zeiten mit Blauer Karte in anderen EU-Staaten zählen, wenn Sie zwei Jahre in Österreich waren. Die Gebühr beträgt 275 €.
Quellen und Rechtsgrundlage
- migration.gv.at – Blaue Karte EU
- migration.gv.at – Sonstige Schlüsselkräfte
- oesterreich.gv.at – Blaue Karte EU
- oesterreich.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- oesterreich.gv.at – Daueraufenthalt EU
- oesterreich.gv.at – Anmeldung des Wohnsitzes
- wien.gv.at – Blaue Karte EU
- usp.gv.at – Anmelden von Personal
- WKO – Aufenthaltstitel und Deutschkenntnisse
- Rechtsgrundlagen laut oesterreich.gv.at: § 42 NAG (Blaue Karte EU), § 50a Abs. 1 NAG, § 12c Abs. 2 AuslBG (IT-Berufserfahrung), § 41a NAG (Rot-Weiß-Rot-Karte plus), § 45 NAG (Daueraufenthalt EU)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im RIS
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) im RIS
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