Aus der Ukraine nach Österreich: Aufenthalt, Arbeit, Studium und Investment 2026

Vertriebene aus der Ukraine: Aufenthaltsrecht bis 4. März 2028, freier Arbeitsmarkt, Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Alle Wege 2026 im Überblick.

SilkDanube – Länder-Leitfäden: Wege nach Österreich

Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt

Kurzantwort in 30 Sekunden

  • Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Es gilt derzeit bis 4. März 2028 (BMI, BFA).
  • Mit dem Ausweis für Vertriebene brauchen Sie keine Beschäftigungsbewilligung (BMI).
  • Seit 1. Oktober 2024 können Vertriebene auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umsteigen, etwa nach 12 Monaten vollversicherter Arbeit (BMI).
  • Mit biometrischem Reisepass ist ein Kurzaufenthalt bis 90 Tage in 180 Tagen grundsätzlich visumfrei (BMI-FAQ).
  • Zwischen Österreich und der Ukraine gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, aber kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (BMF, Sozialministerium).

Viele Menschen aus der Ukraine leben bereits in Österreich. Manche sind als Vertriebene gekommen und wollen nun langfristig planen. Andere kommen neu, um zu arbeiten, zu studieren oder ein Unternehmen aufzubauen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Wege. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde.

Ihr Status als Staatsangehörige(r) der Ukraine

Für Menschen aus der Ukraine gibt es zwei Wege:

Weg Für wen Grundlage
Vorübergehendes Aufenthaltsrecht (Vertriebene) Ukrainische Staatsangehörige, die ab 24. Februar 2022 geflohen sind, und bestimmte Familienangehörige Ausweis für Vertriebene, ausgestellt vom BFA
Regulärer Aufenthaltstitel Alle, die arbeiten, studieren, gründen oder bei Familie leben wollen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene gilt derzeit bis 4. März 2028. Registrierte Vertriebene müssen dafür nichts tun. Das BFA schickt automatisch einen neuen Ausweis (BFA-Infoblatt). Wichtig: Ändern Sie Ihre Meldeadresse rechtzeitig, damit der Ausweis ankommt.

Neu ist eine Voraussetzung: Das Aufenthaltsrecht wird nur gewährt, wenn die militärischen Pflichten nach ukrainischem Recht erfüllt sind. Das gilt nicht für Personen, die bereits am oder vor 4. August 2026 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat hatten und es seither durchgehend besitzen (BFA-FAQ). Aktuelle Informationen bündelt oesterreich.gv.at.

Ein Asylantrag ist für Vertriebene nicht nötig. Asylverfahren sind eine eigene Rechtsfrage und werden vom BFA geführt.

Einreise und wo Sie den Antrag stellen

Mit biometrischem Reisepass brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis 90 Tage in 180 Tagen grundsätzlich kein Visum. Für einen längeren Aufenthalt oder eine Arbeitsaufnahme ist in der Regel ein Visum oder Aufenthaltstitel nötig (BMI-FAQ).

Den ersten Aufenthaltstitel beantragen Sie grundsätzlich bei der österreichischen Vertretung im Ausland, also der Österreichischen Botschaft Kyjiw. Wer visumfrei einreisen darf, kann den Antrag auch in Österreich stellen. Der Antrag verlängert aber nicht den erlaubten visumfreien Aufenthalt (oesterreich.gv.at).

Vertriebene registrieren sich zuerst bei der Polizei. Danach stellt das BFA den Ausweis aus (BMI).

Arbeiten in Österreich

Als Vertriebene(r): Seit April 2023 sind Vertriebene aus der Ukraine vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen. Arbeitgeber brauchen keine Beschäftigungsbewilligung (BMWET).

Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus: Dieser Titel gibt Ihnen einen sicheren Aufenthalt unabhängig vom Vertriebenenstatus. Die wichtigsten Voraussetzungen laut BMI:

  • mindestens 12 Monate vollversicherte Arbeit in Österreich innerhalb der letzten 24 Monate,
  • ausreichendes Einkommen (Richtsatz 2026 für Alleinstehende: 1.308,39 € netto pro Monat),
  • Deutsch auf Niveau A1, Unterkunft mit Rechtsanspruch, keine Grundversorgung,
  • gültiges Vertriebenen-Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt des Antrags.

Die Gebühr beträgt 218 €. Zuständig ist die Aufenthaltsbehörde am Wohnsitz, in Wien die MA 35. Die erste Karte gilt meist ein Jahr und kann verlängert werden. Details finden Sie in den Fragen und Antworten des BMI.

Reguläre Wege: Fachkräfte können die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, etwa als Sonstige Schlüsselkraft mit mindestens 3.465 € brutto pro Monat und 55 Punkten. Hochqualifizierte prüfen auch die Blaue Karte EU. Details: migration.gv.at.

Studieren in Österreich

Für ein Studium brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende oder Ihr bestehendes Aufenthaltsrecht. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft berät auch auf Ukrainisch und Russisch (oesterreich.gv.at). Alles Weitere: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.

Firma gründen und investieren

Ukrainische Staatsangehörige nutzen dieselben Wege wie andere Drittstaatsangehörige:

Wer nur investieren und nicht umziehen will, findet Optionen unter Investieren ohne Umzug.

Immobilien

Ukrainische Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Drittstaatsangehörige. Sie brauchen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.

Steuern und Sozialversicherung

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Österreich und die Ukraine haben ein DBA (BMF-Liste, WKO).
  • Sozialversicherung: Es gibt kein bilaterales Abkommen (Sozialministerium, Stand 03.08.2026).
  • Krankenversicherung für Vertriebene: Die Pflichtversicherung endete am 31. Mai 2025. Heute sind Sie über Arbeit, Mitversicherung, Grundversorgung oder Selbstversicherung versichert (oesterreich.gv.at).

Abschlüsse und Führerschein

Für ausländische Berufsabschlüsse gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Bewertung (oesterreich.gv.at).

Ein ukrainischer Führerschein ist ein Nicht-EWR-Führerschein. Er muss innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Wohnsitz in Österreich umgeschrieben werden. Meist ist eine praktische Fahrprüfung nötig (oesterreich.gv.at).

Für Autos mit ukrainischem Kennzeichen gelten seit 30. Juli 2026 die allgemeinen Regeln. Für Fahrzeuge mit dauerndem Standort in Österreich kann eine Übergangsfrist bis 30. Mai 2027 gelten (oesterreich.gv.at).

Wirtschaftskontakte zwischen der Ukraine und Österreich

Österreichs Exporte in die Ukraine sind 2024 um 8,1 % gestiegen. Energie und Bahn gelten als Schwerpunktbranchen (WKO). Ansprechpartner ist das AußenwirtschaftsCenter Kyjiw. Es steht österreichischen und ukrainischen Unternehmen offen und hilft bei der Suche nach Geschäftspartnern.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich als Vertriebene(r) in Österreich bleiben? Das Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 4. März 2028. Es kann früher enden, etwa wenn Sie Österreich nicht nur kurz verlassen (BMI).

Muss ich die Verlängerung beantragen? Nein. Das BFA schickt registrierten Vertriebenen automatisch einen neuen Ausweis (BFA).

Wann lohnt sich der Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus? Wenn Sie langfristig bleiben wollen und die Voraussetzungen erfüllen. Der Titel hängt dann nicht mehr vom Vertriebenenstatus ab. Den Antrag stellen Sie, solange Ihr Vertriebenen-Aufenthaltsrecht gültig ist.

Braucht mein Arbeitgeber eine Bewilligung? Nein. Mit dem Ausweis für Vertriebene ist keine Beschäftigungsbewilligung nötig (BMI). Für eine Firmengründung prüfen wir mit Ihnen den passenden Weg; die Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.

Führt der Weg später zum Daueraufenthalt? Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist nach fünf Jahren Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung der Daueraufenthalt – EU möglich (BMI).

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Hassan Zanjirani Farahani, MMA
Vahe Melkonian, BSc

Über SilkDanube

Hinter SilkDanube stehen Hassan Zanjirani Farahani und Vahe Melkonian: zwei Unternehmer, die als Student aus dem Iran und als Flüchtling aus Armenien nach Österreich kamen. Wir erklären amtliche Wege verständlich und begleiten Sie persönlich.

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