Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Mit biometrischem Reisepass reisen Sie visumfrei ein, regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen; nicht-biometrische Pässe gelten seit 1.3.2012 nicht mehr (BMI-Visaliste).
- Visumfrei Einreisende können den ersten Aufenthaltstitel in Österreich beantragen; der erlaubte Aufenthalt verlängert sich dadurch nicht (oesterreich.gv.at).
- Fachkräfte in Mangelberufen erhalten mit 55 Punkten und Jobangebot die Rot-Weiß-Rot – Karte (migration.gv.at).
- Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium) und Doppelbesteuerungsabkommen (BMF) sind in Kraft.
- Ein albanischer Führerschein kann für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Albanien rückt näher an die EU – und Österreich ist für viele Albanerinnen und Albaner ein attraktives Ziel. Sie reisen visumfrei ein und können viele Anträge direkt in Österreich stellen. Fachkräfte, Studierende und Unternehmer haben jeweils eigene Wege. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welcher Weg zu Ihnen passt und was Sie beachten müssen.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Albanien
Albanien ist kein EU-Mitglied; Sie sind Drittstaatsangehörige(r). Laut Innenministerium sind Sie von der EU-Visumpflicht befreit – aber nur mit biometrischem Reisepass (alle Kategorien) sowie mit nicht-biometrischem Diplomatenpass. Nicht-biometrische Reisepässe sind seit 1.3.2012 abgelaufen. Mit dem Personalausweis allein ist die Einreise nicht möglich (BMI).
Der visumfreie Aufenthalt erlaubt keine Arbeit. Für längere Aufenthalte brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Seit 10. April 2026 gilt das Entry/Exit-System (EES) vollständig: An österreichischen Flughäfen werden Ein- und Ausreise sowie Fingerabdrücke und Gesichtsbild erfasst (BMI – EES).
| Weg | Wo | Hinweis |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Tirana | Einreise und Aufenthalt |
| Antrag im Inland | Zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich | Nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Inlandsantrag berechtigt nicht, länger als erlaubt zu bleiben (oesterreich.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist der wichtigste Weg in den Arbeitsmarkt. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung lohnt sich ein Blick auf die Variante Mangelberufe: abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf, verbindliches Jobangebot, mindestens 55 Punkte, mindestens kollektivvertragliches Entgelt, Gebühr 218 € (migration.gv.at).
2026 gibt es 64 bundesweite Mangelberufsgruppen, z. B. Zimmerer, Dachdecker, Elektroinstallateure, Schweißer, diplomierte Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte. Regionale Mangelberufe gelten nur in bestimmten Bundesländern (2026 nicht in Wien).
Mit Hochschulabschluss prüfen Sie auch die Blaue Karte EU.
Familie: Ehe- oder eingetragene Partner (ab 21 Jahren) und minderjährige ledige Kinder können nachziehen. Angehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten die Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Meist ist Deutsch auf A1-Niveau vor dem Zuzug nachzuweisen; Kinder unter 14 Jahren sind befreit (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“, als visumfrei Einreisende(r) auch im Inland. Unterhaltsnachweis seit 1.1.2026: 722,58 € monatlich unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren. Bis zu 20 Wochenstunden Arbeit sind mit Beschäftigungsbewilligung möglich. Nach dem Abschluss können Sie den Titel einmalig um zwölf Monate zur Jobsuche oder Gründung verlängern (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich, Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. mit 100.000 € Investition.
- Start-up-Gründer – u. a. 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung Ihres albanischen Unternehmens eröffnen.
- Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Drittstaatsangehörige brauchen für den Erwerb von Liegenschaften grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das Abkommen über soziale Sicherheit mit Albanien ist in Kraft (Sozialministerium, Stand 03.08.2026).
- Doppelbesteuerung: Das DBA wurde am 14.12.2007 unterzeichnet und ist seit 1.9.2008 in Kraft (BGBl. III 107/2008, anwendbar ab 2009); es wurde durch das multilaterale Instrument (MLI) geändert (BMF – DBA-Liste).
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Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die kostenlosen Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) in Wien, Linz, Graz und Innsbruck beraten mehrsprachig zur Anerkennung.
Führerschein: Ihr albanischer Führerschein gilt nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate. In dieser Frist können Sie ihn für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umschreiben lassen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Albanien und Österreich
Vor Ort ist das AußenwirtschaftsBüro Tirana der WKO ([email protected]) tätig; es gehört zum AußenwirtschaftsCenter Athen. Laut WKO (Stand 31.03.2026) wuchs Albaniens Wirtschaft 2025 um 3,8 %, getragen von Tourismus, Direktinvestitionen und Überweisungen. Der bilaterale Warenhandel erreichte einen Rekordwert. Chancen sieht die WKO vor allem in Tourismus, Infrastruktur und erneuerbarer Energie (WKO – Wirtschaftslage Albanien). Mehr für Investoren: Investoren.
Häufige Fragen
Kann ich mit meinem Personalausweis nach Österreich reisen? Nein. Sie brauchen einen biometrischen Reisepass.
Darf ich während des visumfreien Aufenthalts arbeiten? Nein. Dafür brauchen Sie einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang.
Kann ich die Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich beantragen? Ja, nach rechtmäßiger Einreise und während des erlaubten Aufenthalts. Ihr Aufenthalt verlängert sich dadurch aber nicht.
Muss mein Ehepartner vorher Deutsch lernen? Meist ja, auf A1-Niveau. Es gibt Ausnahmen, etwa für Angehörige von Inhabern der Blauen Karte EU.
Wann kann ich dauerhaft bleiben? Nach mehreren Jahren rechtmäßiger Niederlassung: Daueraufenthalt – EU, später die Staatsbürgerschaft.
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