Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Armenische Staatsangehörige sind visumpflichtig. Eine EU-Visumbefreiung gilt nur für Diplomatenpässe (BMI).
- Den ersten Aufenthaltstitel beantragen Sie grundsätzlich im Ausland bei der österreichischen Vertretung (oesterreich.gv.at).
- Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der Hauptweg: mind. 3.465 € brutto pro Monat und 55 Punkte als Sonstige Schlüsselkraft (migration.gv.at).
- Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist seit 1. März 2004 in Kraft (BMF).
- Ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht (Sozialministerium).
Sie möchten aus Armenien nach Österreich kommen, um zu studieren, zu arbeiten oder ein Unternehmen aufzubauen? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten legalen Wege und was für Sie gilt. Die Entscheidung über jeden Antrag trifft die zuständige Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Armenien
Armenische Staatsangehörige sind visumpflichtige Drittstaatsangehörige. Laut Bundesministerium für Inneres gilt:
| Punkt | Armenien |
|---|---|
| Visumpflicht für die EU | Ja |
| EU-Visumbefreiung | nur für Diplomatenpässe |
| Nationale Visumbefreiung Österreich | Nein |
| Flughafentransitvisum | Nein |
Quelle: BMI, Visumpflichtige Länder.
Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Der erste Antrag auf einen Aufenthaltstitel wird grundsätzlich im Ausland bei der österreichischen Vertretung gestellt. Ein Antrag in Österreich ist nur für Personen vorgesehen, die visumfrei einreisen dürfen (oesterreich.gv.at). Für armenische Staatsangehörige mit normalem Reisepass ist daher der Antrag im Ausland der Regelfall.
Für Armenien ist die Österreichische Botschaft Tiflis in Georgien zuständig. Dort finden Sie Informationen zu Terminen und Unterlagen. Wohnen Sie in einem anderen Land, ist oft die österreichische Vertretung dort zuständig.
Arbeiten in Österreich
| Titel | Eckdaten 2026 |
|---|---|
| Rot-Weiß-Rot-Karte, Sonstige Schlüsselkraft | mind. 3.465 € brutto/Monat plus Sonderzahlungen, 55 Punkte |
| Blaue Karte EU | für Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss |
| Gebühr Rot-Weiß-Rot-Karte | 218 € |
Weitere Varianten, etwa für Fachkräfte in Mangelberufen, finden Sie auf migration.gv.at. Nach Jahren rechtmäßiger Niederlassung kann der Daueraufenthalt – EU folgen.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Den ersten Antrag stellen Sie im Ausland. Wichtig ist zuerst die Zulassung an einer österreichischen Hochschule. Wien bietet dafür viele Möglichkeiten, von Technik bis Musik. Mehr unter Studieren in Österreich. Wer nach dem Abschluss bleiben will, liest Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Für Gründer und Investoren aus Armenien gibt es diese Wege:
- Start-up-Gründer-Karte: unter anderem 30.000 € Kapital und 50 Punkte,
- Selbständige Schlüsselkraft: zum Beispiel 100.000 € Investition,
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung Ihres armenischen Unternehmens eröffnen.
Wer in Österreich investieren will, ohne umzuziehen, findet Optionen unter Investieren ohne Umzug. Für größere Vorhaben: Investoren.
Immobilien
Armenische Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Drittstaatsangehörige. Sie brauchen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerungsabkommen: Ja. Unterzeichnet am 27. Februar 2002, in Kraft seit 1. März 2004, anwendbar ab 2005 (BGBl. III Nr. 29/2004). Das Abkommen wurde durch das Multilaterale Instrument (MLI) geändert (BMF).
- Quellensteuer auf Zinsen: Laut DBA-Übersicht der WKO allgemein 10 % (WKO).
- Sozialversicherung: Es gibt kein bilaterales Abkommen (Sozialministerium, Stand 03.08.2026). Versicherungszeiten in Armenien werden daher nicht über ein Abkommen angerechnet.
Abschlüsse und Führerschein
Ausländische Abschlüsse können Sie in Österreich anerkennen oder bewerten lassen. Den passenden Weg zeigt oesterreich.gv.at.
Ein armenischer Führerschein ist ein Nicht-EWR-Führerschein. Er muss innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Wohnsitz in Österreich umgeschrieben werden. Armenien steht nicht auf der Liste der Staaten ohne Fahrprüfung. Meist ist daher eine praktische Prüfung nötig. Die Umschreibung kostet 90 €, ohne Kosten für Fahrprüfung und ärztliches Gutachten (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Armenien und Österreich
Für Armenien ist das AußenwirtschaftsCenter Moskau zuständig. Es betreut Russland, Armenien und Belarus. Die WKO bietet außerdem eine Länderseite mit Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern (WKO Armenien). Armenische Unternehmen finden über advantageaustria.org österreichische Lieferanten und Partner.
Häufige Fragen
Kann ich visumfrei nach Österreich reisen? Nur mit Diplomatenpass. Mit normalem Reisepass brauchen Sie ein Visum (BMI).
Kann ich den Aufenthaltstitel in Wien beantragen? In der Regel nein. Der Erstantrag wird grundsätzlich im Ausland gestellt (oesterreich.gv.at).
Werde ich in beiden Ländern besteuert? Das DBA verteilt die Besteuerungsrechte zwischen Armenien und Österreich. Ihren Fall klärt eine Steuerberatung aus unserem Partnernetz (BMF).
Kann ich mit einem Studium beginnen und später arbeiten? Ja, das ist ein häufiger Weg. Nach dem Abschluss kommt ein Umstieg etwa auf die Rot-Weiß-Rot-Karte in Frage. Details unter Nach dem Studium bleiben.
Zählen meine Pensionszeiten aus Armenien? Ein Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht. Lassen Sie Ihre Vorsorge vor dem Umzug prüfen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.



