Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Australische Staatsangehörige reisen für Kurzaufenthalte ohne Visum ein, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Visumliste).
- Den ersten Aufenthaltstitel dürfen Sie auch in Österreich beantragen, Ihr visumfreier Aufenthalt verlängert sich dadurch aber nicht (oesterreich.gv.at).
- Australien ist Partner im Working-Holiday-Programm für 18- bis 30-Jährige (oesterreich.gv.at).
- Sozialversicherungsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen (in Kraft seit 1. 9. 1988) bestehen (Sozialministerium, BMF).
- Ihren Führerschein der Klasse B schreiben Sie ohne praktische Prüfung um (oesterreich.gv.at).
Von Sydney oder Melbourne nach Wien ist es ein weiter Weg, aber kein schwieriger. Australierinnen und Australier reisen visumfrei ein und können als junge Erwachsene das Working-Holiday-Programm nutzen. Wer länger bleiben, arbeiten oder ein Unternehmen gründen will, braucht einen Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Wege. Über jeden Antrag entscheidet die Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Australien
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und von der EU-Visumpflicht befreit. Zusätzlich sieht Österreich für Australien eine nationale Visumbefreiung von drei Monaten vor (BMI – Visumpflichtige Länder). Wer sich niederlassen oder dauerhaft arbeiten will, braucht einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Bei Kurzaufenthalten werden Sie im Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst, das seit 10. April 2026 voll in Betrieb ist (BMI – EES). Die Reisegenehmigung ETIAS (7 €, drei Jahre gültig) kündigt das BMI ab dem 4. Quartal 2026 an; das BMI nennt Australien ausdrücklich als Beispiel (BMI – ETIAS, BMI-Magazin).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
| Weg | Wo | Wichtig |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Canberra | persönlich, vor der Einreise |
| Inlandsantrag | Aufenthaltsbehörde in Österreich, in Wien die MA 35 | nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Ein Antrag in Österreich schafft kein Bleiberecht über die erlaubte visumfreie Zeit hinaus. Endet sie vor der Entscheidung, müssen Sie ausreisen (migration.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Der Hauptweg ist die Rot-Weiß-Rot – Karte. Für „Sonstige Schlüsselkräfte“ gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Für Hochqualifizierte mit Studienabschluss kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Ein Arbeitsuche-Visum brauchen Sie nicht, weil Sie visumfrei einreisen. Finden Sie eine Stelle, können Sie die Karte während Ihres erlaubten Aufenthalts in Österreich beantragen (migration.gv.at).
Working Holiday: Junge Australierinnen und Australier zwischen 18 und 30 Jahren können für sechs oder zwölf Monate nach Österreich kommen und in dieser Zeit jede Arbeit annehmen. Lohn- und Sozialversicherungsregeln gelten auch für sie (oesterreich.gv.at). Details erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Nach visumfreier Einreise können Sie sie in Österreich beantragen. Neben dem Studium sind bis zu 20 Wochenstunden Arbeit möglich, mit Bewilligung des AMS. 2026 gelten als Mindestmittel 1.308,39 € im Monat ab 24 Jahren und 722,58 € darunter (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Wie die Gründung abläuft, lesen Sie unter GmbH oder FlexCo gründen. Australische Firmen können auch eine Zweigniederlassung eröffnen. Wenn Sie selbst nach Österreich ziehen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft, zum Beispiel mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte mit mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkten.
Für ein Leben ohne Erwerbstätigkeit gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Einzelpersonen und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur investieren? Siehe Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Beim Grunderwerb gelten Sie als Ausländer(in). In der Regel brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Österreich und Australien haben ein Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
- Steuern: Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 8. 7. 1986 unterzeichnet und ist seit 1. 9. 1988 in Kraft (BGBl 480/1988) (BMF – DBA-Liste).
Was das für Ihr Einkommen bedeutet, klären unsere Partner-Steuerberater mit Ihnen.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe muss Ihr Abschluss in Österreich anerkannt sein. Klären Sie das früh, am besten vor dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel.
Mit Ihrem australischen Führerschein dürfen Sie nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate fahren. In dieser Frist lassen Sie ihn umschreiben. Für die Klasse B entfällt die praktische Fahrprüfung (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Australien und Österreich
Ansprechpartner der Wirtschaftskammer ist das AußenwirtschaftsCenter Sydney (WKO – Wirtschaftslage). Die EU und Australien haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 24. März 2026 abgeschlossen. Das Abkommen ist noch nicht unterzeichnet und noch nicht in Kraft. Das Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien gilt seit 21. Oktober 2022 (WKO – EU-Australien). Mehr auf der WKO-Länderseite Australien.
Häufige Fragen
Kann ich nach dem Working Holiday in Österreich bleiben? Nur mit einem eigenen Aufenthaltstitel, zum Beispiel einer Rot-Weiß-Rot – Karte. Planen Sie den Wechsel rechtzeitig.
Darf ich den Antrag in Wien stellen? Ja, als visumfrei Einreisende(r) dürfen Sie den Erstantrag im Inland stellen. Sie müssen aber ausreisen, wenn Ihre erlaubte Zeit endet (oesterreich.gv.at).
Werden meine australischen Versicherungszeiten berücksichtigt? Das Sozialversicherungsabkommen regelt das. Lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Für die Klasse B nicht, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten umschreiben lassen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




