Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Mit biometrischem Reisepass reisen Sie visumfrei ein, regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich (BMI-Visaliste).
- Visumfrei Einreisende können den ersten Aufenthaltstitel in Österreich beantragen, ohne dass sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (oesterreich.gv.at).
- Fachkräfte in Mangelberufen erhalten mit 55 Punkten und Jobangebot die Rot-Weiß-Rot – Karte (migration.gv.at).
- Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium) und Doppelbesteuerungsabkommen (BMF) sind in Kraft.
- Österreich ist laut WKO zweitgrößter Auslandsinvestor in Bosnien und Herzegowina (WKO).
Kaum ein Land ist mit Österreich so eng verbunden wie Bosnien und Herzegowina. Viele Familien haben Angehörige in Wien, Graz oder Linz. Für Sie bedeutet das: kurze Wege, bekannte Strukturen und eine große Community. Rechtlich sind Sie Drittstaatsangehörige(r) – mit dem Vorteil der visumfreien Einreise. Dieser Leitfaden zeigt, welche Wege nach Österreich für Sie offen sind.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina ist kein EU-Mitglied. Laut Innenministerium sind Sie von der EU-Visumpflicht befreit – aber nur mit biometrischem Reisepass (alle Kategorien) sowie mit nicht-biometrischem Diplomatenpass. Die Einreise nur mit Personalausweis ist nicht erlaubt (BMI).
Der visumfreie Aufenthalt dient Besuchen und Reisen. Arbeiten dürfen Sie damit nicht. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Seit 10. April 2026 wird das Entry/Exit-System (EES) vollständig angewendet. An österreichischen Flughäfen werden dabei Fingerabdrücke und Gesichtsbild erfasst (BMI – EES).
| Weg | Wo | Hinweis |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Sarajevo | Persönliche Antragstellung |
| Antrag im Inland | Zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich | Nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Antrag im Inland gibt Ihnen kein Recht, länger als erlaubt zu bleiben (oesterreich.gv.at). Bereiten Sie die Unterlagen daher vor der Einreise vor.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte mit Lehre oder Berufsausbildung ist die Rot-Weiß-Rot – Karte für Mangelberufe oft der direkteste Weg. Sie brauchen eine abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf, ein verbindliches Jobangebot und mindestens 55 Punkte. Der Arbeitgeber muss mindestens das kollektivvertragliche Entgelt zahlen. Die Gebühr beträgt 218 € (migration.gv.at).
2026 umfasst die bundesweite Mangelberufsliste 64 Berufsgruppen, darunter Zimmerer, Schweißer, Elektroinstallateure, Pflegekräfte und Triebfahrzeugführer. Daneben gibt es regionale Mangelberufe für bestimmte Bundesländer (nicht für Wien).
Mit Hochschulabschluss kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Familie: Ehe- oder eingetragene Partner (ab 21 Jahren) und minderjährige ledige Kinder können nachziehen. Familienangehörige von Rot-Weiß-Rot-Karte-Inhabern erhalten die Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Meist ist Deutsch auf A1-Niveau vor dem Zuzug nachzuweisen, mit Ausnahmen (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Visumfrei Einreisende können im Inland beantragen. Als Unterhaltsnachweis gelten seit 1.1.2026 monatlich 722,58 € (unter 24 Jahren) bzw. 1.308,39 € (ab 24 Jahren). Neben dem Studium sind bis zu 20 Wochenstunden Arbeit mit Beschäftigungsbewilligung möglich (migration.gv.at). Nach dem Abschluss können Sie den Titel einmalig um zwölf Monate zur Jobsuche verlängern. Mehr: Studieren in Österreich, Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer – u. a. 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige brauchen Sie für den Erwerb von Liegenschaften grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes; in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit mit Bosnien-Herzegowina ist in Kraft (Sozialministerium, Stand 03.08.2026).
- Doppelbesteuerung: Das DBA wurde am 16.12.2010 unterzeichnet und ist seit 1.1.2012 in Kraft (BGBl. III 168/2011); es wurde durch das multilaterale Instrument (MLI) geändert (BMF – DBA-Liste).
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Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die kostenlosen Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) beraten mehrsprachig zur Anerkennung.
Führerschein: Nach der Wohnsitzbegründung gilt Ihr Führerschein sechs Monate. Ein Führerschein aus Bosnien-Herzegowina kann für Klasse B ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden; für andere Klassen ist grundsätzlich eine praktische Prüfung nötig (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Bosnien und Herzegowina und Österreich
Zuständig ist das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo der WKO (Advantage Austria Sarajevo, [email protected]), mit dem AußenwirtschaftsBüro Banja Luka. Laut WKO (Stand 24.03.2026) ist Österreich zweitgrößter Auslandsinvestor und das fünftwichtigste Exportziel des Landes (WKO – Wirtschaftslage). Für bosnische Unternehmen ist Österreich damit ein vertrauter Partnermarkt. Mehr für Investoren: Investoren.
Häufige Fragen
Kann ich mit meinem alten, nicht-biometrischen Pass einreisen? Für die visumfreie Einreise gilt laut BMI nur der biometrische Reisepass (außer bei Diplomatenpässen).
Darf ich während des visumfreien Aufenthalts arbeiten? Nein. Dafür brauchen Sie einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang.
Kann ich die Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich beantragen? Ja, nach rechtmäßiger Einreise und während des erlaubten Aufenthalts.
Brauchen meine Kinder Deutschkenntnisse? Kinder unter 14 Jahren sind vom Nachweis „Deutsch vor Zuzug“ befreit.
Wann ist der Daueraufenthalt möglich? Nach mehreren Jahren rechtmäßiger Niederlassung: Daueraufenthalt – EU.
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