Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Chinesische Staatsangehörige brauchen für die Einreise ein Visum. Ausgenommen sind nur Diplomatenpässe (BMI).
- Den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel stellen Sie grundsätzlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (oesterreich.gv.at).
- Österreich und China haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, in Kraft seit 01.11.1992 (BMF).
- Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen China und Österreich besteht nicht (WKO).
- Die WKO ist mit Büros in Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu vertreten (ADVANTAGE AUSTRIA).
Ob Studium, Arbeit als Fachkraft oder eigenes Unternehmen: Für Menschen aus China gibt es klare Wege nach Österreich. Anders als Bürger vieler anderer Staaten brauchen Sie aber ein Visum. Deshalb ist eine gute Planung besonders wichtig. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Wege für 2026.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von China
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und unterliegen der EU-Visumpflicht. Von der Visumpflicht befreit sind nur Inhaber von Diplomatenpässen (BMI). Für einen Kurzaufenthalt brauchen Sie ein Schengen-Visum (Visum C). Ein Visum D berechtigt grundsätzlich zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten (BMI – Einreise). Für Arbeit, Studium oder Niederlassung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Für die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau gelten eigene Regeln (WKO). Für Hongkong haben wir einen eigenen Leitfaden.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Den Erstantrag stellen Sie grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (oesterreich.gv.at). Zuständig ist die Vertretung für Ihren Wohnsitz. Österreich hat in China eine Botschaft in Peking und Generalkonsulate in Shanghai, Guangzhou und Chengdu (ADVANTAGE AUSTRIA).
Ein Inlandsantrag ist grundsätzlich nur für visumfreie Staatsangehörige vorgesehen. In bestimmten Fällen ist laut migration.gv.at nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts auch ein Antrag in Österreich möglich – etwa bei der Aufenthaltsbewilligung „Student“ (migration.gv.at). Lassen Sie das vorab im Einzelfall prüfen.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss prüfen auch die Blaue Karte EU.
Ein Working-Holiday-Programm mit China besteht nicht. Österreich hat solche Programme derzeit mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA (oesterreich.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Den Antrag stellen Sie in der Regel bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland. 2026 gelten als Richtsätze für die nötigen Mittel 722,58 € unter 24 Jahren und 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium ist mit Beschäftigungsbewilligung eine Arbeit bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Den Antrag stellt der Arbeitgeber beim AMS. Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Chinesische Unternehmen und Gründer haben mehrere Optionen:
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
Die österreichische Standortagentur ABA unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung.
Sie möchten ohne Erwerbstätigkeit in Österreich leben? Dafür gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende und 4.128,24 € für Ehepaare nötig. Die Bewilligung wird zunächst für ein Jahr erteilt (migration.gv.at). Nur Kapital anlegen? Siehe Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Das DBA mit der Volksrepublik China betrifft die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Es wurde am 10.04.1991 unterzeichnet und gilt seit 01.11.1992 (BMF). Für China stellt das BMF ein Antragsformular und Ansässigkeitsbescheinigungen zur Quellensteuer-Entlastung bereit (BMF). Übersicht: BMF-DBA-Liste.
- Sozialversicherung: Ein Abkommen besteht nicht (WKO); China fehlt auch in der Übersicht des Sozialministeriums. Wer in Österreich arbeitet, ist grundsätzlich hier versichert.
Ihre persönliche Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung eines Wohnsitzes dürfen Sie grundsätzlich sechs Monate mit Ihrem chinesischen Führerschein fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben. China steht nicht auf den Listen der Staaten ohne praktische Prüfung. Grundsätzlich ist daher eine praktische Fahrprüfung abzulegen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen China und Österreich
ADVANTAGE AUSTRIA, die Außenwirtschaftsorganisation der WKO, hat in China fünf Büros (ADVANTAGE AUSTRIA):
| Büro | Telefon | |
|---|---|---|
| Peking (Handelsabteilung der Botschaft) | +86 10 8527 5050 | [email protected] |
| Shanghai (Generalkonsulat) | +86 21 6289 7123 | [email protected] |
| Guangzhou (Generalkonsulat) | +86 20 8516 0047 | [email protected] |
| Chengdu (Generalkonsulat) | +86 28 8237 8783 | [email protected] |
| Hongkong (Austrian Trade Commission) | +852 2522 2388 | [email protected] |
Für ausführliche Marktinformationen verweist die WKO auf das AußenwirtschaftsCenter Peking (WKO).
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für Österreich? Ja. Chinesische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass brauchen ein Visum.
Kann ich den Aufenthaltstitel in Wien beantragen? Grundsätzlich nein. Der Erstantrag wird im Ausland gestellt. Für einzelne Bewilligungen, etwa „Student“, gibt es Ausnahmen nach rechtmäßiger Einreise.
Zählen meine chinesischen Versicherungszeiten? Ein Sozialversicherungsabkommen besteht nicht. Zeiten werden daher nicht über ein Abkommen zusammengerechnet.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Grundsätzlich ja, die praktische Prüfung ist bei chinesischen Führerscheinen vorgesehen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


