Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Seit 1. Jänner 2024 sind kosovarische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit (EU-Kommission, COM(2024) 571, via parlament.gv.at).
- Wer visumfrei einreisen darf, kann den ersten Aufenthaltstitel auch in Österreich beantragen; der erlaubte Aufenthalt verlängert sich dadurch nicht (oesterreich.gv.at).
- Fachkräfte in Mangelberufen erhalten mit 55 Punkten und Jobangebot die Rot-Weiß-Rot – Karte (migration.gv.at).
- Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo ist ausgesetzt – mit Ausnahme der Regeln über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Sozialministerium).
- Ein kosovarischer Führerschein kann für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Für Menschen aus dem Kosovo hat sich der Weg nach Österreich deutlich vereinfacht. Seit 2024 reisen Sie ohne Visum ein. Damit können Sie viele Anträge direkt in Österreich stellen. Gleichzeitig gibt es Besonderheiten, etwa bei der Sozialversicherung. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen klaren Überblick.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) des Kosovo
Sie sind Drittstaatsangehörige(r). Laut Bericht der EU-Kommission gilt die Befreiung von der Visumpflicht seit 1. Jänner 2024; der Kosovo stellt biometrische Reisedokumente nach ICAO- und EU-Standards aus (COM(2024) 571). Der visumfreie Aufenthalt beträgt in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Einreise). Welche Pässe genau gelten, prüfen Sie in der BMI-Visaliste.
Wichtig: Der visumfreie Aufenthalt erlaubt keine Arbeit. Dafür brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Seit 10. April 2026 gilt das Entry/Exit-System (EES) vollständig. An österreichischen Flughäfen werden Ein- und Ausreise samt Fingerabdrücken und Gesichtsbild erfasst (BMI – EES).
| Weg | Wo | Hinweis |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Pristina | Wie stelle ich einen Antrag? |
| Antrag im Inland | Zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich | Nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Inlandsantrag berechtigt nicht, länger als erlaubt zu bleiben (oesterreich.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist der zentrale Weg. Für Handwerk und Technik ist die Variante Fachkräfte in Mangelberufen besonders relevant: abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf, verbindliches Jobangebot, mindestens 55 Punkte, Gebühr 218 €. Nach rechtmäßiger Einreise ist der Antrag im Inland möglich (migration.gv.at).
Die bundesweite Liste 2026 umfasst 64 Berufsgruppen, etwa Dachdecker, Elektroinstallateure, Schweißer, Rauchfangkehrer oder diplomierte Pflegekräfte. Regionale Mangelberufe gelten nur in bestimmten Bundesländern, 2026 nicht in Wien.
Mit Studienabschluss prüfen Sie auch die Blaue Karte EU.
Familie: Ehe- oder eingetragene Partner (ab 21 Jahren) und minderjährige ledige Kinder können nachziehen. Angehörige von Inhabern der Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten die Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Meist ist Deutsch auf A1-Niveau vor dem Zuzug nötig (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“ – als visumfrei Einreisende(r) auch im Inland. Unterhaltsnachweis seit 1.1.2026: 722,58 € pro Monat unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren. Bis zu 20 Wochenstunden Arbeit sind mit Beschäftigungsbewilligung möglich (migration.gv.at). Die Behörde entscheidet binnen 90 Tagen; bis dahin dürfen Sie nicht über den erlaubten Aufenthalt hinaus bleiben (oesterreich.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich, Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. mit 100.000 € Investition.
- Start-up-Gründer – u. a. 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- GmbH oder FlexCo gründen oder Zweigniederlassung eröffnen.
- Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Drittstaatsangehörige brauchen für den Erwerb von Liegenschaften grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das Abkommen mit dem Kosovo ist laut Sozialministerium ausgesetzt, mit Ausnahme der Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Abkommensübersicht, Stand 03.08.2026). Lassen Sie Pensionsfragen daher individuell prüfen.
- Doppelbesteuerung: Der Kosovo ist DBA-Partnerstaat Österreichs (BMF – DBA-Partnerstaaten; DBA-Liste).
Ihre Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die kostenlosen Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) in Wien, Linz, Graz und Innsbruck beraten mehrsprachig.
Führerschein: Ihr Führerschein gilt nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate. In dieser Frist können Sie ihn für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umschreiben (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen dem Kosovo und Österreich
Für den Kosovo ist das AußenwirtschaftsCenter Laibach der WKO zuständig. Laut WKO (Stand 12.10.2026) wuchs die Wirtschaft 2025 real um 3,6 %; die Regierung setzt auf Industrialisierung und plant 16 Industriezonen. Der bilaterale Handel mit Österreich war im 1. Halbjahr 2026 rückläufig (WKO – Wirtschaftslage Kosovo). Für Unternehmer aus dem Kosovo bietet Wien den Zugang zum EU-Markt. Mehr: Investoren.
Häufige Fragen
Brauche ich seit 2024 noch ein Visum für Österreich? Für Kurzaufenthalte nicht. Für längere Aufenthalte und für Arbeit brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, nach rechtmäßiger visumfreier Einreise und während des erlaubten Aufenthalts.
Werden meine kosovarischen Versicherungszeiten angerechnet? Das Abkommen ist weitgehend ausgesetzt. Klären Sie das bitte individuell mit dem Versicherungsträger.
Darf mein Kind mitkommen? Minderjährige ledige Kinder zählen zur Kernfamilie. Kinder unter 14 Jahren brauchen keinen Deutschnachweis.
Wann kann ich dauerhaft bleiben? Nach mehreren Jahren rechtmäßiger Niederlassung: Daueraufenthalt – EU.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.





