Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
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- Staatsangehörige der VAE sind von der EU-Visumpflicht befreit: bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Visumpflichtige Länder).
- Wer visumfrei einreisen darf, kann den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel auch in Österreich stellen – aber nur während des erlaubten Aufenthalts (oesterreich.gv.at).
- Für Unternehmer: Rot-Weiß-Rot-Karte als Selbständige Schlüsselkraft, z. B. bei einem Kapitaltransfer von mindestens 100.000 € (migration.gv.at).
- Das DBA Österreich–VAE ist seit 2005 anwendbar, ein Revisionsprotokoll gilt seit 1. Jänner 2023 (WKO).
- Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ist seit 1. Dezember 2003 in Kraft (BMWET).
Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate sind eng verbunden – wirtschaftlich und persönlich. Viele Familien aus den Emiraten kennen Wien von Reisen, Gesundheitsaufenthalten oder dem Studium der Kinder. Für einen dauerhaften Aufenthalt brauchen Sie aber einen passenden Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für Investoren, Unternehmer und Familien.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) der Vereinigten Arabischen Emirate
Sie sind Drittstaatsangehörige(r). Für kurze Aufenthalte brauchen Sie kein Visum: Die VAE stehen auf der Liste der von der EU-Visumpflicht befreiten Staaten. Erlaubt sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI, Stand 16.10.2026). Grundlage ist ein Abkommen zwischen der EU und den VAE über die Befreiung von der Visumpflicht (EU-Kommission, COM(2023) 297).
Für visumfreie Reisende ist das europäische Reisegenehmigungssystem ETIAS geplant. Laut BMI ist mit dem Start voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 zu rechnen; der Antrag kostet 7 € (BMI – ETIAS).
Wichtig: Die Visumfreiheit gilt nur für Kurzaufenthalte. Wer in Österreich wohnen, arbeiten oder ein Unternehmen führen will, braucht einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
| Weg | Wo | Hinweis |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Abu Dhabi | Persönliche Antragstellung |
| Inlandsantrag | Niederlassungsbehörde am Wohnort, in Wien die MA 35 | Nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Inlandsantrag verlängert den visumfreien Aufenthalt nicht. Endet die erlaubte Zeit, müssen Sie in der Regel ausreisen und die Entscheidung im Ausland abwarten (oesterreich.gv.at). Planen Sie den Zeitpunkt der Einreise daher sorgfältig.
Arbeiten in Österreich
Für angestellte Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der zentrale Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Mit Hochschulabschluss und passendem Jobangebot kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Studieren in Österreich
Für ein Studium beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Wer visumfrei einreisen darf, kann diesen Antrag auch im Inland stellen. Für 2026 sind monatliche Mittel nachzuweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich. Für Kinder im Schulalter beraten wir Sie gerne persönlich zu Schulwahl und Anmeldung.
Firma gründen und investieren
Sie können in Österreich eine GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen. Wer nur investiert und nicht übersiedelt, findet Informationen unter Investieren ohne Umzug.
Selbständige Schlüsselkraft: Die Tätigkeit muss einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen. Das ist etwa der Fall bei einem nachhaltigen Transfer von Investitionskapital von mindestens 100.000 € oder wenn Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten. Die Karte gilt 24 Monate, die Gebühr beträgt 218 € (migration.gv.at). Details: Selbständige Schlüsselkraft.
Privatier – Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit: Dieser Titel passt für finanziell unabhängige Personen, die in Österreich leben, aber nicht arbeiten wollen. Erwerbstätigkeit ist damit nicht erlaubt. Die Zahl der Bewilligungen ist durch eine Quote begrenzt. Für 2026 gelten als regelmäßige monatliche Einkünfte 2.616,78 € für Alleinstehende, 4.128,24 € für Ehepaare und 403,76 € zusätzlich je Kind. Dazu zählen etwa Renten, im Ausland erwirtschaftete Unternehmensgewinne oder Erträge aus Vermögen. Nötig sind außerdem eine Krankenversicherung und eine Unterkunft. Der Titel wird zunächst für ein Jahr ausgestellt (migration.gv.at).
Für Gründer mit innovativer Idee gibt es die Start-up-Gründer-Karte. Mehr für Kapitalgeber: Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Das DBA wurde im BGBl. III Nr. 88/2004 veröffentlicht und ist ab 1. Jänner 2005 anwendbar. Das Revisionsprotokoll (BGBl. III Nr. 211/2022) gilt ab 1. Jänner 2023. Danach darf der Quellenstaat auf Dividenden höchstens 10 % einheben; bei einer Beteiligung von mindestens 10 % sind sie dort befreit. Eine Quellensteuer auf Zinsen sieht das Abkommen nicht vor. Österreich wendet seit 2023 die Anrechnungsmethode an (WKO, Stand 01.01.2026).
- Investitionsschutz: Das bilaterale Investitionsschutzabkommen wurde am 17.6.2001 unterzeichnet und ist seit 1.12.2003 in Kraft (BGBl. III Nr. 129/2003) (BMWET).
- Sozialversicherung: Ein Sozialversicherungsabkommen mit den VAE besteht nicht (Sozialministerium; WKO).
Ihre persönliche Steuerplanung übernehmen unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos und mehrsprachig, unter anderem in Wien (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Die VAE stehen auf der Liste der Staaten, deren Führerschein der Klasse B ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben wird. Die Umschreibung erfolgt innerhalb von sechs Monaten ab Begründung eines Wohnsitzes in Österreich (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen den VAE und Österreich
Laut WKO stiegen die österreichischen Warenexporte in die VAE 2025 um 3,5 % auf 845 Mio. €. Die VAE verzeichneten 2025 mit 5,8 % das stärkste Wachstum in der Golfregion. Österreichische Niederlassungen vor Ort beurteilen das Wirtschaftsklima zuversichtlich (WKO, Stand 28.04.2026).
AußenwirtschaftsCenter Abu Dhabi (ADVANTAGE AUSTRIA): Austrian Embassy – Commercial Section, Al Wahda City 1 Commercial Tower, 1st Floor, Office 3, Abu Dhabi. Telefon +971 2 20 43 444, E-Mail [email protected] (advantageaustria.org).
Häufige Fragen
Kann ich den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen? Ja, als visumfrei Einreisende(r) während des erlaubten Aufenthalts. Der Antrag verlängert diesen Aufenthalt aber nicht.
Darf ich als Privatier in Österreich arbeiten? Nein. Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erlaubt keine Erwerbstätigkeit.
Brauche ich ab Ende 2026 ETIAS? Laut BMI startet ETIAS voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026. Prüfen Sie vor der Reise den aktuellen Stand.
Kann ich meinen VAE-Führerschein umschreiben? Ja, für Klasse B ohne praktische Prüfung, innerhalb von sechs Monaten ab Wohnsitzbegründung.
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