Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Türkische Staatsangehörige brauchen für Österreich ein Visum; für längere Aufenthalte einen Aufenthaltstitel (BMI – Visumpflichtige Länder).
- Der Erstantrag wird in der Regel persönlich bei der österreichischen Vertretung gestellt, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist (oesterreich.gv.at).
- Für türkische Arbeitnehmer und ihre Familien gelten nach einiger Zeit in Österreich besondere Rechte aus dem Assoziationsrecht, aber keine Erleichterung beim ersten Zugang (WKO).
- Zwischen Österreich und der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium) und ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF).
- Die WKO ist mit dem AußenwirtschaftsCenter Istanbul und einem Büro in Ankara vor Ort (ADVANTAGE AUSTRIA).
Die Türkei und Österreich sind eng verbunden – menschlich und wirtschaftlich. Viele Familien leben seit Generationen in beiden Ländern. Wer heute neu nach Österreich kommen möchte, braucht einen klaren Weg: Arbeit, Studium, Familie oder Unternehmen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Regeln für 2026 und wo Sie die offiziellen Informationen finden.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) der Türkei
Sie sind Drittstaatsangehörige(r). Für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen Sie ein Visum (BMI). Seit 15. Juli 2025 gilt für türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei eine neue EU-Regel: Wer zuvor Schengen-Visa ordnungsgemäß genutzt hat, kann Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeit erhalten (ADVANTAGE AUSTRIA).
Ein Visum erlaubt nur einen kurzen Aufenthalt. Für Wohnen, Arbeiten oder Studieren brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Assoziationsrecht: Der Assoziationsratsbeschluss von 1980 gibt türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen besondere Rechte am Arbeitsmarkt. Diese setzen eine ordnungsgemäße Beschäftigung in Österreich voraus. Für die erstmalige Zulassung zum Arbeitsmarkt gibt es laut WKO keine Erleichterungen (WKO).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Der Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel wird grundsätzlich vor der Einreise im Ausland gestellt – persönlich. Zuständig ist die österreichische Vertretung für Ihren Wohnsitz (oesterreich.gv.at).
In der Türkei ist Österreich durch die Botschaft Ankara und das Generalkonsulat Istanbul vertreten. Die Botschaft erklärt das Verfahren unter „Wie stelle ich einen Antrag?“. Für Geschäftsreisende hat das Generalkonsulat Istanbul ein eigenes Verfahren eingeführt (ADVANTAGE AUSTRIA).
Wichtig: Der Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt nicht.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss prüfen auch die Blaue Karte EU.
Nach einer gewissen Zeit legaler Beschäftigung greift das Assoziationsrecht (WKO):
| Dauer ordnungsgemäßer Beschäftigung | Recht laut WKO |
|---|---|
| 1 Jahr | Beschäftigungsbewilligung ist auszustellen oder zu verlängern |
| 4 Jahre | Befreiungsschein von Amts wegen (gültig 5 Jahre) |
Familienangehörige erhalten nach mindestens drei Jahren rechtmäßigem Wohnsitz beim türkischen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung von Amts wegen.
Familienzusammenführung: Ehepartner müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Gefordert sind unter anderem Deutschkenntnisse auf Niveau A1, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen. Richtwerte 2026: 1.308,39 € für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare, plus 201,88 € pro Kind (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung an einer österreichischen Hochschule beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. 2026 müssen Sie monatliche Mittel nachweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium dürfen Sie mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nach dem Abschluss können Sie die Bewilligung einmal um zwölf Monate für Jobsuche oder Gründung verlängern (oesterreich.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Sie können in Österreich eine GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen. Wenn Sie selbst in Österreich leben und arbeiten möchten, brauchen Sie zusätzlich einen passenden Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
Wer nur Kapital anlegen will, ohne umzuziehen, findet Hinweise unter Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Österreich und die Türkei haben ein bilaterales Abkommen (Sozialministerium). Es regelt unter anderem Entsendungen (WKO).
- Doppelbesteuerung: Das DBA wurde am 28.03.2008 unterzeichnet und ist seit 01.10.2009 in Kraft (BMF; DBA-Liste).
Für Ihre persönliche Steuerfrage arbeiten wir mit Partner-Steuerberatern zusammen.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos in Wien, Linz, Graz und Innsbruck (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Mit einem türkischen Führerschein dürfen Sie nach Begründung des Hauptwohnsitzes sechs Monate fahren. Für die Umschreibung ist eine praktische Fahrprüfung nötig, denn die Türkei steht nicht auf der Liste der Ausnahmestaaten (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen der Türkei und Österreich
Die WKO betreut den Markt mit dem AußenwirtschaftsCenter Istanbul und dem AußenwirtschaftsBüro Ankara (ADVANTAGE AUSTRIA). Laut WKO-Wirtschaftsbericht (April 2026) gibt es über 250 österreichische Niederlassungen in der Türkei. 2025 sanken die österreichischen Exporte um 2,3 %, die Importe aus der Türkei stiegen um 3,5 %. Wichtigste Importgruppen waren Fahrzeuge und Bekleidung (WKO).
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Touristenvisum in Österreich einen Aufenthaltstitel beantragen? In der Regel nicht. Visumpflichtige stellen den Erstantrag im Ausland. Der Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt nicht.
Erleichtert das Assoziationsabkommen den ersten Job in Österreich? Nein. Die Rechte entstehen erst nach ordnungsgemäßer Beschäftigung, zum Beispiel nach einem bzw. vier Jahren.
Brauche ich für die Familienzusammenführung Deutsch? Ja, beim Erstantrag meist Deutsch auf Niveau A1. Es gibt Ausnahmen, etwa für Kinder unter 14 Jahren.
Zählen meine türkischen Versicherungszeiten? Dafür gibt es das Sozialversicherungsabkommen. Die Prüfung im Einzelfall erfolgt durch den Versicherungsträger.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




