Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Mit einem Reisepass der „Hong Kong Special Administrative Region“ reisen Sie für Kurzaufenthalte visumfrei ein – in der Regel 90 Tage in 180 Tagen (BMI).
- Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel auch in Österreich stellen (oesterreich.gv.at).
- Mit Hongkong besteht ein Working-Holiday-Programm für 18- bis 30-Jährige (oesterreich.gv.at).
- Österreich und Hongkong haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, in Kraft seit 01.01.2011 (BMF).
- Ein Hongkonger Führerschein der Klasse B kann ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Hongkong ist ein internationaler Finanz- und Handelsplatz, Wien ein stabiler Standort mit hoher Lebensqualität. Für Menschen aus Hongkong ist der Einstieg gut planbar. Mit dem richtigen Pass reisen Sie visumfrei ein und können viele Anträge direkt in Österreich stellen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie dennoch einen Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für 2026.
Ihr Status mit einem Reisepass der SVR Hongkong
Für die Einreise ist laut BMI das mitgeführte Reisedokument ausschlaggebend (BMI – Einreise). Die Visumbefreiung gilt nur für Reisepässe der „Hong Kong Special Administrative Region“ (BMI). Reisen Sie mit einem anderen Dokument, prüfen Sie Ihren Status vorab in der Liste des BMI.
Mit SAR-Pass sind Sie Drittstaatsangehörige(r), aber von der EU-Visumpflicht befreit. Visumfreie Aufenthalte sind in der Regel auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt. Für Arbeit oder Niederlassung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Neu: Visumbefreite Drittstaatsangehörige brauchen künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung. Der Start ist laut BMI voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 geplant (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag im Ausland: bei der österreichischen Vertretungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist (migration.gv.at).
- Inlandsantrag: Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag während des erlaubten Aufenthalts in Österreich stellen.
Wichtig: Der Antrag verlängert den visumfreien Aufenthalt nicht. Endet die erlaubte Zeit vor der Entscheidung, müssen Sie in der Regel ausreisen (oesterreich.gv.at). Planen Sie den Zeitpunkt deshalb gut.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss prüfen auch die Blaue Karte EU.
Working Holiday: Das Programm mit Hongkong beruht auf Gegenseitigkeit. Personen zwischen 18 und 30 Jahren dürfen während eines Working-Holiday-Aufenthalts in Österreich arbeiten. Je nach Programm dauert der Aufenthalt sechs oder zwölf Monate. Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Sozialversicherung sind einzuhalten (oesterreich.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Wer visumfrei einreisen darf, kann den Antrag im Inland stellen. 2026 gelten als Richtsätze für die nötigen Mittel 722,58 € unter 24 Jahren und 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium ist mit Beschäftigungsbewilligung eine Arbeit bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Den Antrag stellt der Arbeitgeber beim AMS. Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Unternehmen und Gründer aus Hongkong haben mehrere Optionen:
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
Die österreichische Standortagentur ABA unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung.
Sie möchten ohne Erwerbstätigkeit in Österreich leben? Dafür gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur Kapital anlegen? Siehe Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Das DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong betrifft die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Es wurde am 25.05.2010 unterzeichnet und gilt seit 01.01.2011. Ein Änderungsprotokoll vom 25.06.2012 ist seit 03.07.2013 in Kraft (BMF). Die Entlastung an der Quelle können Sie laut BMF mit einer Ansässigkeitsbescheinigung beantragen (BMF). Übersicht: BMF-DBA-Liste.
- Sozialversicherung: Ein bilaterales Abkommen mit Hongkong ist in der Übersicht des Sozialministeriums nicht enthalten (Sozialministerium). Wer in Österreich arbeitet, ist grundsätzlich hier versichert.
Ihre persönliche Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung eines Wohnsitzes dürfen Sie grundsätzlich sechs Monate mit Ihrem Hongkonger Führerschein fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben. Für die Klasse B ist bei Hongkong keine praktische Prüfung nötig, für andere Klassen grundsätzlich schon (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Hongkong und Österreich
ADVANTAGE AUSTRIA Hongkong (Austrian Trade Commission) sitzt im 13/F, Diamond Exchange Building, 8–10 Duddell Street, Central. Tel. +852 2522 2388, [email protected] (ADVANTAGE AUSTRIA). Das AußenwirtschaftsCenter Hongkong berät auch zu Macau.
Die WKO weist darauf hin, dass Hongkong als Sonderverwaltungsregion eigene Regeln hat (WKO). Auch steuerlich ist Hongkong eigenständig: Österreich hat mit der Sonderverwaltungsregion ein eigenes DBA abgeschlossen (siehe oben).
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für Österreich? Mit einem SAR-Pass für Kurzaufenthalte nicht. Für Arbeit, Studium oder einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Gilt die Visumfreiheit für jedes Reisedokument? Nein. Laut BMI gilt sie nur für Reisepässe der „Hong Kong Special Administrative Region“.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, wenn Sie visumfrei einreisen dürfen. Der Antrag verlängert aber Ihre erlaubten 90 Tage nicht.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Für Klasse B nicht, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten umschreiben.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




