Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Israelische Staatsangehörige reisen für Kurzaufenthalte visumfrei ein – in der Regel 90 Tage in 180 Tagen (BMI).
- Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel auch in Österreich stellen (oesterreich.gv.at).
- Seit 2017 gibt es ein Working-Holiday-Programm mit Israel (BMEIA).
- Österreich und Israel haben ein Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium) und ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF).
- Ein israelischer Führerschein der Klasse B kann ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Zwischen Israel und Österreich gibt es enge Verbindungen in Wissenschaft, Technologie und Kultur. Für israelische Staatsangehörige ist der Start in Österreich vergleichsweise einfach: Sie reisen visumfrei ein und können viele Anträge im Inland stellen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie dennoch einen Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für 2026.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Israel
Sie sind Drittstaatsangehörige(r), aber von der Visumpflicht befreit (BMI). Visumfreie Aufenthalte sind grundsätzlich auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt. Für Arbeit oder Niederlassung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag im Ausland: bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vertretung. In Israel ist das die Österreichische Botschaft Tel Aviv. Sie erklärt den Ablauf unter „Wie stelle ich einen Antrag?“.
- Inlandsantrag: Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag während des erlaubten Aufenthalts in Österreich stellen.
Wichtig: Die Antragstellung verlängert den visumfreien Aufenthalt nicht. Endet die erlaubte Zeit vor der Entscheidung, müssen Sie in der Regel ausreisen (oesterreich.gv.at). Anträge sind persönlich einzubringen.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Hochqualifizierte prüfen auch die Blaue Karte EU.
Working Holiday: Österreich hat ein Working-Holiday-Programm mit Israel. Es trat 2017 in Kraft; 2018 wurde die Dauer auf zwölf Monate verlängert (BMEIA). Die aktuellen Bedingungen finden Sie beim BMEIA.
Familienzusammenführung: Ehepartner müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Gefordert sind unter anderem Deutschkenntnisse auf Niveau A1, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen. Richtwerte 2026: 1.308,39 € für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare, plus 201,88 € pro Kind (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“ – als visumfreie Staatsangehörige auch im Inland. 2026 müssen Sie monatliche Mittel nachweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium dürfen Sie mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nach dem Abschluss ist eine einmalige Verlängerung um zwölf Monate für Jobsuche oder Gründung möglich (oesterreich.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Israelische Gründerinnen und Gründer haben in Österreich mehrere Optionen:
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
Wer nur investieren möchte, findet Hinweise unter Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das bilaterale Abkommen mit Israel ist in Kraft (Sozialministerium).
- Doppelbesteuerung: Das aktuelle DBA wurde am 28.11.2016 unterzeichnet (BMF). Das BMF stellt für Israel Formulare zur Quellensteuer-Entlastung bereit (BMF).
Ihre persönliche Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos in Wien, Linz, Graz und Innsbruck (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung des Hauptwohnsitzes dürfen Sie sechs Monate mit Ihrem israelischen Führerschein fahren. Die Umschreibung muss innerhalb dieser sechs Monate erfolgen. Für Klasse B ist dabei keine praktische Prüfung nötig, für andere Klassen schon (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Israel und Österreich
Die WKO ist mit dem AußenwirtschaftsCenter Tel Aviv vor Ort (WKO). Laut Wirtschaftsbericht (April 2026) exportierte Österreich 2025 Waren um 529 Mio. € nach Israel und importierte um 247 Mio. €. Wichtigste Gruppe in beide Richtungen sind pharmazeutische Erzeugnisse. Als Chancenbranchen nennt die WKO FoodTech, GreenTech, Medizintechnik, Infrastruktur und Hightech (WKO).
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für Österreich? Für Kurzaufenthalte nicht. Für Arbeit oder einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, als visumfreie Staatsangehörige. Der Antrag verlängert aber Ihre erlaubten 90 Tage nicht.
Zählen meine israelischen Versicherungszeiten? Dafür gibt es das Sozialversicherungsabkommen. Die Prüfung im Einzelfall macht der Versicherungsträger.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Für Klasse B nicht, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten umschreiben.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




