Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Kanadische Staatsangehörige reisen für Kurzaufenthalte ohne Visum ein, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Visumliste).
- Den ersten Aufenthaltstitel dürfen Sie auch in Österreich beantragen, der visumfreie Aufenthalt verlängert sich dadurch aber nicht (oesterreich.gv.at).
- Kanada ist Partner im Working-Holiday-Programm für 18- bis 30-Jährige (oesterreich.gv.at).
- Sozialversicherungsabkommen (auch mit Québec) und Doppelbesteuerungsabkommen bestehen (Sozialministerium, BMF).
- Ihren Führerschein der Klasse B schreiben Sie ohne praktische Prüfung um (oesterreich.gv.at).
Kanada und Österreich verbindet viel: hohe Lebensqualität, starke Universitäten und mit CETA ein gemeinsames Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU. Für einen Umzug nach Wien haben Kanadierinnen und Kanadier gute Voraussetzungen. Die Einreise ist visumfrei, und junge Menschen können das Working-Holiday-Programm nutzen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie aber immer einen Aufenthaltstitel. Über Ihren Antrag entscheidet die Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Kanada
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und von der EU-Visumpflicht befreit (BMI – Visumpflichtige Länder). Für Kurzaufenthalte gilt in der Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wer sich niederlassen oder dauerhaft arbeiten will, braucht einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Bei Kurzaufenthalten werden Sie im Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst, das seit 10. April 2026 voll in Betrieb ist (BMI – EES). Die Reisegenehmigung ETIAS (7 €, drei Jahre gültig) kündigt das BMI ab dem 4. Quartal 2026 an. Prüfen Sie vor der Reise, ob sie schon gilt (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
| Weg | Wo | Wichtig |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Ottawa | persönlich, vor der Einreise |
| Inlandsantrag | Aufenthaltsbehörde in Österreich, in Wien die MA 35 | nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Achtung: Ein Antrag in Österreich schafft kein Bleiberecht über die visumfreie Zeit hinaus. Ist sie vorbei, warten Sie die Entscheidung im Ausland ab (migration.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Der wichtigste Weg ist die Rot-Weiß-Rot – Karte. Für „Sonstige Schlüsselkräfte“ gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Für Hochqualifizierte mit Studienabschluss gibt es auch die Blaue Karte EU.
Sie brauchen kein Arbeitsuche-Visum, weil Sie visumfrei einreisen. Finden Sie eine Stelle, können Sie die Karte während Ihres erlaubten Aufenthalts in Österreich beantragen (migration.gv.at).
Working Holiday: Junge Kanadierinnen und Kanadier zwischen 18 und 30 Jahren können für sechs oder zwölf Monate nach Österreich kommen und hier arbeiten. Es gelten die üblichen Lohn- und Sozialversicherungsregeln (oesterreich.gv.at). Details zum Antrag erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Sie können sie nach visumfreier Einreise in Österreich beantragen. Studierende dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten; der Arbeitgeber braucht eine Bewilligung des AMS. 2026 müssen Studierende über 24 Jahre Mittel von 1.308,39 € im Monat nachweisen, unter 24 Jahren 722,58 € (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Wie die Gründung abläuft, lesen Sie unter GmbH oder FlexCo gründen. Kanadische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung eröffnen. Wenn Sie selbst nach Österreich ziehen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft, zum Beispiel mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte mit mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkten.
Sie möchten ohne Erwerbstätigkeit in Österreich leben, etwa in der Pension? Dafür gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Einzelpersonen und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur investieren? Siehe Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Beim Kauf von Grundstücken und Wohnungen gelten Sie als Ausländer(in). In der Regel brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Österreich hat ein Sozialversicherungsabkommen mit Kanada und eine eigene Vereinbarung mit Québec (Sozialministerium).
- Steuern: Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF – DBA-Liste, BMF – DBA-Partnerstaaten).
Die Auswirkungen auf Ihr Einkommen und Ihre Pension klären unsere Partner-Steuerberater mit Ihnen.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe muss Ihr Abschluss in Österreich anerkannt sein. Klären Sie das früh, am besten vor dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel.
Ihren kanadischen Führerschein dürfen Sie nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate verwenden. In dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben lassen. Für die Klasse B entfällt die praktische Fahrprüfung (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Kanada und Österreich
Ansprechpartner der Wirtschaftskammer ist das AußenwirtschaftsCenter Toronto. Laut WKO-Wirtschaftsbericht hat Österreich mit Kanada eine positive Außenhandelsbilanz von knapp 1 Milliarde Euro (WKO – Wirtschaftslage). Mit CETA sind fast alle Industriegüter zwischen Kanada und der EU zollfrei (WKO – Export und Import). Weitere Informationen bietet die WKO-Länderseite Kanada.
Häufige Fragen
Kann ich mit Working Holiday nach Wien kommen und danach bleiben? Working Holiday ist zeitlich begrenzt. Wer danach bleiben will, braucht einen eigenen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Rot-Weiß-Rot – Karte.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, als visumfrei Einreisende(r) dürfen Sie den Erstantrag im Inland stellen. Sie müssen aber ausreisen, wenn Ihre visumfreie Zeit endet (oesterreich.gv.at).
Gilt das Sozialversicherungsabkommen auch für Québec? Ja, für Québec gibt es eine eigene Vereinbarung (Sozialministerium).
Muss ich in Österreich eine neue Fahrprüfung machen? Für die Klasse B nicht, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten umschreiben lassen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




