Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Katarische Staatsangehörige unterliegen der EU-Visumpflicht; für längere Aufenthalte brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Visumpflichtige Länder).
- Der Erstantrag wird grundsätzlich im Ausland gestellt, für Wohnsitz in Katar bei der Botschaft Doha (oesterreich.gv.at).
- Für Unternehmer: Rot-Weiß-Rot-Karte als Selbständige Schlüsselkraft, z. B. bei einem Kapitaltransfer von mindestens 100.000 € (migration.gv.at).
- Für finanziell unabhängige Familien: Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit, quotenpflichtig (migration.gv.at).
- Ein Sozialversicherungsabkommen mit Katar besteht nicht (Sozialministerium).
Katar und Österreich verbindet ein wachsender Austausch – in Wirtschaft, Bildung und Kultur. Wien bietet Familien aus Katar Sicherheit, hohe Lebensqualität und ein starkes Bildungs- und Gesundheitssystem. Für einen dauerhaften Aufenthalt brauchen Sie aber einen passenden Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für Investoren, Unternehmer und Familien.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Katar
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und brauchen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum (BMI, Stand 16.10.2026). Ein Schengen-Visum erlaubt nur kurze Aufenthalte. Für Wohnen, Arbeiten, Studieren oder Unternehmertum benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Der Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel wird grundsätzlich vor der Einreise im Ausland gestellt, und zwar persönlich. Zuständig ist die österreichische Vertretung für Ihren Wohnsitz (oesterreich.gv.at). Wohnen Sie in Katar, ist das die Österreichische Botschaft Doha.
Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für Selbständige Schlüsselkräfte ist laut migration.gv.at nach rechtmäßiger Einreise auch ein Antrag während des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich möglich (migration.gv.at). Ein Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt aber nicht.
Arbeiten in Österreich
Für angestellte Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der zentrale Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Mit Hochschulabschluss und passendem Jobangebot kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“ bei der Vertretung im Ausland. Für 2026 sind monatliche Mittel nachzuweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren. Neben dem Studium ist Arbeit mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Wochenstunden möglich (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben. Für Kinder im Schulalter beraten wir Sie gerne persönlich.
Firma gründen und investieren
Sie können eine GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen. Wer nur investiert und nicht übersiedelt, liest Investieren ohne Umzug.
Selbständige Schlüsselkraft: Die Tätigkeit muss einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen – etwa durch einen nachhaltigen Transfer von Investitionskapital von mindestens 100.000 € oder durch neue oder gesicherte Arbeitsplätze. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten. Die Karte gilt 24 Monate; die Gebühr beträgt 218 € (migration.gv.at). Details: Selbständige Schlüsselkraft.
Privatier – Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit: Für finanziell unabhängige Personen, die in Österreich leben, aber nicht arbeiten. Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt, und die Zahl der Bewilligungen ist durch eine Quote begrenzt. Für 2026 gelten als regelmäßige monatliche Einkünfte 2.616,78 € für Alleinstehende, 4.128,24 € für Ehepaare und 403,76 € zusätzlich je Kind – etwa aus Renten, im Ausland erwirtschafteten Unternehmensgewinnen oder Erträgen aus Vermögen. Dazu kommen Krankenversicherung und Unterkunft. Der Titel gilt zunächst ein Jahr (migration.gv.at).
Für innovative Gründer gibt es die Start-up-Gründer-Karte. Für Kapitalgeber: Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Österreich und Katar haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es wurde am 30.12.2010 unterzeichnet und ist seit 7.3.2012 in Kraft (DBA-Liste des BMF). Ihre konkrete Situation prüfen unsere Partner-Steuerberater.
- Sozialversicherung: Mit Katar besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos und mehrsprachig, unter anderem in Wien (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Katar steht nicht auf der Liste der Staaten, deren Führerscheine ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden. Planen Sie die Umschreibung innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Wohnsitzes (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Katar und Österreich
Laut WKO stiegen die österreichischen Ausfuhren nach Katar zuletzt um 61 % auf 99 Mio. €. Katars Wirtschaft hängt weiterhin stark von Öl und Gas ab; die Diversifizierung gewinnt an Fahrt (WKO, Stand 04.05.2026).
AußenwirtschaftsCenter Doha (ADVANTAGE AUSTRIA): Austrian Embassy – Commercial Section, Palm Tower B, Floor 33, West Bay, PO Box 13190, Doha. Telefon +974 4016 4771, E-Mail [email protected] (advantageaustria.org).
Häufige Fragen
Brauche ich als Katarer(in) ein Visum für Österreich? Ja. Katar steht auf der Liste der Staaten mit EU-Visumpflicht.
Kann ich den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen? In der Regel nicht. Der Erstantrag wird bei der Vertretung im Ausland gestellt. Für die Selbständige Schlüsselkraft ist nach rechtmäßiger Einreise auch ein Inlandsantrag möglich.
Darf ich als Privatier in Österreich arbeiten? Nein. Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erlaubt keine Erwerbstätigkeit.
Wer hilft bei Geschäftskontakten? Das AußenwirtschaftsCenter Doha der WKO. Bei Aufenthalt und Gründung begleiten wir Sie persönlich.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.





