Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Mexikanische Staatsangehörige reisen für Kurzaufenthalte ohne Visum ein, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Visumliste).
- Den ersten Aufenthaltstitel dürfen Sie auch in Österreich beantragen, Ihr visumfreier Aufenthalt verlängert sich dadurch aber nicht (oesterreich.gv.at).
- Ein Arbeitsuche-Visum brauchen Sie nicht (migration.gv.at).
- Ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht; ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (Sozialministerium, BMF).
- Mexiko ist der wichtigste Exportmarkt Österreichs in Lateinamerika (WKO).
Mexiko ist für Österreichs Wirtschaft der wichtigste Partner in Lateinamerika. Umgekehrt ist Wien für viele Mexikanerinnen und Mexikaner ein attraktiver Ort zum Studieren, Arbeiten und Gründen. Die Einreise ist visumfrei, und viele Anträge können Sie direkt in Österreich stellen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie aber immer einen Aufenthaltstitel. Über Ihren Antrag entscheidet die Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Mexiko
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und von der EU-Visumpflicht befreit (BMI – Visumpflichtige Länder). Für Kurzaufenthalte gilt in der Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wer sich niederlassen oder nicht nur vorübergehend arbeiten will, braucht einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Bei Kurzaufenthalten werden Sie im Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst, das seit 10. April 2026 voll in Betrieb ist (BMI – EES). Die Reisegenehmigung ETIAS (7 €, drei Jahre gültig) kündigt das BMI ab dem 4. Quartal 2026 an. Prüfen Sie vor der Reise, ob sie schon gilt (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
| Weg | Wo | Wichtig |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Mexiko | persönlich, vor der Einreise |
| Inlandsantrag | Aufenthaltsbehörde in Österreich, in Wien die MA 35 | nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Wichtig: Ein Antrag in Österreich schafft kein Bleiberecht über die visumfreie Zeit hinaus. Endet sie vor der Entscheidung, müssen Sie ausreisen und im Ausland warten (migration.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Der wichtigste Weg ist die Rot-Weiß-Rot – Karte. Für „Sonstige Schlüsselkräfte“ gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Für Hochqualifizierte mit Studienabschluss gibt es auch die Blaue Karte EU.
Weil Sie visumfrei einreisen, brauchen Sie kein Arbeitsuche-Visum. Finden Sie während Ihres Aufenthalts eine passende Stelle, können Sie die Karte in Österreich beantragen (migration.gv.at). Bereiten Sie Zeugnisse und Nachweise schon vorher vor, damit die Zeit reicht.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Nach visumfreier Einreise können Sie sie in Österreich beantragen. Neben dem Studium sind bis zu 20 Wochenstunden Arbeit möglich, mit Beschäftigungsbewilligung des AMS. 2026 gelten als Mindestmittel 1.308,39 € im Monat ab 24 Jahren und 722,58 € darunter (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Wie die Gründung abläuft, lesen Sie unter GmbH oder FlexCo gründen. Mexikanische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung eröffnen. Wenn Sie selbst nach Österreich ziehen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft, zum Beispiel mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte mit mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkten.
Für ein Leben ohne Erwerbstätigkeit gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Einzelpersonen und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur investieren? Siehe Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Beim Grunderwerb gelten Sie als Ausländer(in). In der Regel brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Mexiko steht nicht auf der Liste der bilateralen Sozialversicherungsabkommen Österreichs (Sozialministerium). Versicherungszeiten in Mexiko werden daher nicht über ein Abkommen angerechnet. Planen Sie Ihre Altersvorsorge entsprechend.
- Steuern: Österreich und Mexiko haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF – DBA-Liste, BMF-Information 2025).
Die Details klären unsere Partner-Steuerberater mit Ihnen.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe muss Ihr Abschluss in Österreich anerkannt sein. Klären Sie das früh, am besten vor dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel.
Mit Ihrem mexikanischen Führerschein dürfen Sie nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate fahren. In dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben lassen. Mexiko steht nicht auf der Liste der Staaten ohne praktische Prüfung. Sie müssen also eine praktische Fahrprüfung ablegen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Mexiko und Österreich
Laut WKO-Wirtschaftsbericht ist Mexiko weiterhin die wichtigste Exportdestination für österreichische Waren in Lateinamerika. Die österreichischen Exporte nach Mexiko liegen bei 1,75 Milliarden Euro (WKO – Wirtschaftslage). Ansprechpartner ist das AußenwirtschaftsCenter Mexiko. Im August 2026 hat der Rat der EU zwei Abkommen zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Mexiko genehmigt (WKO-Länderseite Mexiko).
Häufige Fragen
Kann ich als Tourist einreisen und dann in Wien den Antrag stellen? Ja, als visumfrei Einreisende(r) dürfen Sie den Erstantrag im Inland stellen. Endet Ihre visumfreie Zeit vor der Entscheidung, müssen Sie ausreisen (oesterreich.gv.at).
Gibt es ein Working-Holiday-Programm mit Mexiko? Mexiko steht nicht auf der Liste der Working-Holiday-Partnerländer auf oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at).
Muss ich in Österreich die Fahrprüfung machen? Ja, für die Umschreibung ist eine praktische Fahrprüfung nötig.
Werden meine Pensionszeiten aus Mexiko angerechnet? Ohne Sozialversicherungsabkommen in der Regel nicht über ein Abkommen. Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.



