Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als polnische Staatsangehörige genießen Sie EU-Freizügigkeit. Sie brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel (oesterreich.gv.at).
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung. Die Gebühr beträgt 44 Euro (oesterreich.gv.at).
- Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer, ohne Beschäftigungsbewilligung (migration.gv.at).
- Ein Gewerbe melden Sie grundsätzlich wie Österreicher an (WKO).
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt (oesterreich.gv.at).
- Zwischen Österreich und Polen gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen (WKO).
Polen und Österreich sind beide Mitglied der Europäischen Union. Für Sie ist der Weg nach Wien daher vergleichsweise einfach. Es gibt keine Quoten, keine Punktesysteme und keine Arbeitsmarktprüfung. Trotzdem gelten klare Regeln: Meldung, Anmeldebescheinigung, Sozialversicherung und Steuern. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Polen
Als EU-Bürger dürfen Sie sich bis zu drei Monate ohne weitere Bedingungen in Österreich aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein (oesterreich.gv.at):
- Sie sind in Österreich unselbständig oder selbständig erwerbstätig.
- Sie haben ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
- Sie absolvieren eine Ausbildung, mit Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt können Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten auf Antrag eine Aufenthaltskarte (migration.gv.at). Mehr dazu: Daueraufenthalt EU.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie reisen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis ein. Einen Antrag bei der Botschaft brauchen Sie nicht. Alles Weitere erledigen Sie in Österreich:
- Wohnsitz melden nach dem Meldegesetz (oesterreich.gv.at).
- Anmeldebescheinigung beantragen, persönlich, bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. In Wien ist das die MA 35, Referat „EWR“. Sie legen Ihren Ausweis und je nach Fall eine Arbeitgeberbestätigung, einen Nachweis der Selbständigkeit (z. B. Steuernummer) oder Nachweise über Mittel und Krankenversicherung vor. Polnische Urkunden brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung; eine Apostille kann nötig sein (oesterreich.gv.at).
Die Österreichische Botschaft Warschau ist die diplomatische Vertretung Österreichs in Polen.
Arbeiten in Österreich
Sie haben Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können eine Beschäftigung unter denselben Voraussetzungen wie Inländer aufnehmen (migration.gv.at). Eine Rot-Weiß-Rot-Karte brauchen Sie nicht.
Wohnen in Polen, arbeiten in Österreich: Nach dem DBA wird Ihr Lohn grundsätzlich im Staat besteuert, in dem Sie arbeiten. Kurze Einsätze bis 183 Tage im Steuerjahr bleiben unter bestimmten Bedingungen im Wohnsitzstaat steuerpflichtig (WKO).
Polnische Firmen mit Aufträgen in Österreich: Vorübergehende Dienstleistungen sind möglich. Freie Gewerbe brauchen keine Anzeige. Für reglementierte Gewerbe ist vor dem ersten Auftrag eine schriftliche Anzeige beim Wirtschaftsministerium (BMWET) nötig; sie gilt jeweils ein Jahr. Bei Entsendung von Mitarbeitern gelten eigene Melde- und Lohnregeln (WKO).
Studieren in Österreich
Für die Anmeldebescheinigung reicht als Grund eine Ausbildung, mit Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln. Studierende aus EU/EWR-Staaten zahlen 363,36 Euro Studienbeitrag pro Semester nur dann, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (bmfwf.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich.
Firma gründen und investieren
EU-Staatsangehörige dürfen Gewerbe wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht (WKO). Eine Niederlassungsbewilligung brauchen Sie dafür nicht.
- Reglementierte Gewerbe: Ihre polnische Ausbildung und Praxis können als Befähigungsnachweis anerkannt werden. Zuständig ist der Landeshauptmann (WKO).
- Eigene Gesellschaft: Siehe GmbH oder FlexCo gründen.
- Polnisches Unternehmen expandiert: Siehe Zweigniederlassung.
- Kapital anlegen ohne Umzug: Siehe Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
EU-Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Sie sind vom Genehmigungsverfahren für Ausländer ausgenommen. Die Details regeln die Gesetze der Bundesländer (oesterreich.gv.at). Mehr: Immobilien kaufen.
Steuern und Sozialversicherung
Sozialversicherung: Zwischen Österreich und Polen gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004. Sie sind nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie arbeiten. Arbeiten Sie mindestens 25 Prozent im Homeoffice im Wohnstaat, kann sich die Zuständigkeit verschieben; eine Rahmenvereinbarung erlaubt seit 1. Juli 2023 unter Bedingungen mehr Telearbeit (sozialministerium.gv.at).
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Polen (WKO):
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Fundstelle | BGBl. III Nr. 12/2005, anwendbar ab 1. Jänner 2006 |
| Dividenden | 5 % (Beteiligung ab 10 % durch Gesellschaft), sonst 15 % |
| Zinsen | 5 % |
| Lizenzgebühren | höchstens 5 % |
| Immobilien | Besteuerung im Staat, in dem die Immobilie liegt |
Familienbeihilfe: Arbeiten Sie in Österreich und lebt Ihr Kind in Polen, ist in der Regel der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Der andere Staat zahlt gegebenenfalls eine Differenz. Doppelbezug ist ausgeschlossen (bundeskanzleramt.gv.at).
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe gilt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Eine Nostrifizierung ist nur nötig, wenn das Gesetz einen österreichischen Studienabschluss verlangt (bmfwf.gv.at). Kostenlose, mehrsprachige Beratung bieten die Anlaufstellen für ausländische Qualifikationen.
Ihr polnischer Führerschein bleibt in Österreich gültig; eine Umschreibung ist freiwillig. Ein Auto mit polnischem Kennzeichen dürfen Sie bei Hauptwohnsitz in Österreich nur einen Monat lang fahren (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Polen und Österreich
Die Wirtschaftskammer ist in Polen mit dem AußenwirtschaftsCenter Warschau (Wirtschaftsabteilung der Botschaft, Al. Jerozolimskie 44) und einem Büro in Krakau vertreten. Es vermittelt polnischen Unternehmen Kontakte zu österreichischen Partnern und informiert über Standorte in Österreich (ADVANTAGE AUSTRIA Polen). Österreich exportierte 2025 Waren um 7.237 Mio. Euro nach Polen und importierte Waren um 6.108 Mio. Euro (WKO-Länderprofil). Laut WKO gewinnt der Außenhandel im ersten Halbjahr 2026 an Dynamik, und österreichische Direktinvestitionen in Polen steigen stark an (WKO). Marktinfos: WKO Länderseite Polen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Pole eine Arbeitserlaubnis? Nein. Sie arbeiten unter denselben Voraussetzungen wie Inländer.
Was passiert, wenn ich länger als drei Monate bleibe? Sie beantragen binnen vier Monaten ab Einreise die Anmeldebescheinigung, in Wien bei der MA 35.
Kann ich in Wien eine Wohnung kaufen? Ja. Als EU-Bürger sind Sie Inländern gleichgestellt und brauchen keine Ausländergrunderwerbs-Genehmigung.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich in Polen wohne und in Österreich arbeite? In der Regel in Österreich als Tätigkeitsstaat. Prüfen Sie Ihren Fall mit einer Steuerberatung.
Wird meine polnische Berufsqualifikation für ein Gewerbe anerkannt? Für reglementierte Gewerbe kann der Landeshauptmann Ihre Qualifikation anerkennen. Der Bescheid ersetzt dann den österreichischen Befähigungsnachweis.
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