Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Russische Staatsangehörige brauchen für Österreich ein Visum. Das EU-Visaerleichterungsabkommen mit Russland ist seit dem Ratsbeschluss (EU) 2022/1500 vom 9. September 2022 vollständig ausgesetzt (Parlament).
- Den ersten Aufenthaltstitel beantragen Sie grundsätzlich im Ausland, etwa bei der Österreichischen Botschaft Moskau (oesterreich.gv.at).
- Das Doppelbesteuerungsabkommen ist seit 7. Dezember 2023 in wesentlichen Teilen suspendiert (WKO).
- EU-Sanktionen beschränken unter anderem Bankeinlagen über 100.000 €. Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in der EU, im EWR oder in der Schweiz gilt eine Ausnahme (WKO).
- Es gibt kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
Dieser Leitfaden beschreibt sachlich die legalen Wege nach Österreich für russische Staatsangehörige: Arbeit, Studium, Familie und Unternehmen. Er nennt auch die Besonderheiten, die sich aus Visa-Regeln, Steuerrecht und EU-Sanktionen ergeben. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Russland
Russische Staatsangehörige sind visumpflichtige Drittstaatsangehörige. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Es gibt kein Sonderregime wie bei EU-Bürgern.
Die EU hat das Abkommen über die Erleichterung der Visaerteilung mit Russland vollständig ausgesetzt. Die Europäische Kommission hat dazu Leitlinien für die Bearbeitung von Visa für russische Antragsteller erlassen (Parlament, EU-Vorlage).
Asylverfahren sind eine eigene Rechtsfrage. Zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dieser Leitfaden behandelt sie nicht.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Den ersten Aufenthaltstitel stellen Sie grundsätzlich bei der österreichischen Vertretung im Ausland. Ein Inlandsantrag ist nur für Personen möglich, die visumfrei einreisen dürfen (oesterreich.gv.at). Für russische Staatsangehörige ist daher meist der Antrag im Ausland der Weg.
Informationen zu Terminen und Unterlagen finden Sie bei der Österreichischen Botschaft Moskau. Leben Sie in einem anderen Land, ist in der Regel die österreichische Vertretung dort zuständig. Klären Sie das vor der Antragstellung.
Arbeiten in Österreich
Für qualifizierte Arbeit ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg (migration.gv.at):
| Titel | Eckdaten 2026 |
|---|---|
| Rot-Weiß-Rot-Karte, Sonstige Schlüsselkraft | mind. 3.465 € brutto/Monat plus Sonderzahlungen, 55 Punkte |
| Blaue Karte EU | für Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss |
| Gebühr Rot-Weiß-Rot-Karte | 218 € |
Nach Jahren rechtmäßiger Niederlassung kann der Daueraufenthalt – EU folgen.
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Den ersten Antrag stellen Sie bei der österreichischen Vertretung im Ausland. Die Zulassung zur Hochschule kommt zuerst. Mehr unter Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Russische Staatsangehörige nutzen die allgemeinen Wege für Drittstaatsangehörige:
- Start-up-Gründer-Karte: unter anderem 30.000 € Kapital und 50 Punkte,
- Selbständige Schlüsselkraft: zum Beispiel 100.000 € Investition,
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung.
Bei Geschäften mit Russland-Bezug gelten umfangreiche EU-Sanktionen. Laut WKO hat die EU bis 2026 zwanzig Sanktionspakete beschlossen. Sie betreffen gelistete Personen und Organisationen, bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie Finanzmärkte. Der Zahlungsverkehr ist stark eingeschränkt (WKO). Den aktuellen Stand finden Sie in der Sanktionsübersicht der WKO.
Für Ihr Konto in Österreich wichtig: Nach Art. 5b der Verordnung (EU) 833/2014 dürfen Banken von russischen Staatsangehörigen keine Einlagen über 100.000 € pro Kreditinstitut annehmen. Das gilt nicht für russische Staatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel in der EU, im EWR oder in der Schweiz (WKO). Lassen Sie sich die Lage im Einzelfall von Ihrer Bank und unseren Partnerkanzleien bestätigen.
Immobilien
Russische Staatsangehörige sind beim Grunderwerb Drittstaatsangehörige. Sie brauchen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA ist seit 7. Dezember 2023 suspendiert. Betroffen sind die Artikel 5 bis 22, Artikel 24 sowie Teile von Artikel 26. Österreich kann die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung derzeit nicht anwenden. Eine Doppelbesteuerung ist laut WKO kaum zu vermeiden (WKO). Eine Entlastung nach § 48 Abs. 5 BAO ist nur auf Antrag und nach Ermessen möglich (WKO).
- Sozialversicherung: Es gibt kein bilaterales Abkommen (Sozialministerium, Stand 03.08.2026).
Wer Einkünfte in Russland behält, sollte das vor dem Umzug mit einer Steuerberatung klären.
Abschlüsse und Führerschein
Ausländische Abschlüsse können Sie in Österreich anerkennen oder bewerten lassen. Den richtigen Weg zeigt oesterreich.gv.at.
Ein russischer Führerschein ist ein Nicht-EWR-Führerschein. Er muss innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Wohnsitz in Österreich umgeschrieben werden. Russland steht nicht auf der Liste der Staaten ohne Fahrprüfung. Meist ist daher eine praktische Prüfung nötig (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Russland und Österreich
Der Außenhandel Österreichs mit Russland ist 2025 das vierte Jahr in Folge gesunken, nach dem Stopp der russischen Gasimporte um 73,3 % (WKO, Stand 30.04.2026). Zuständig ist das AußenwirtschaftsCenter Moskau. Es betreut Russland, Armenien und Belarus.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Schengen-Visum einreisen und dann in Österreich den Aufenthaltstitel beantragen? In der Regel nein. Ein Inlandsantrag ist grundsätzlich nur für visumfrei Einreisende vorgesehen (oesterreich.gv.at).
Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen noch? Es ist seit 7. Dezember 2023 in den wesentlichen Teilen suspendiert (WKO).
Kann ich in Österreich ein Bankkonto eröffnen? Ja, aber es gelten EU-Sanktionsregeln, etwa die Grenze von 100.000 € für Einlagen. Mit Aufenthaltstitel in der EU, im EWR oder in der Schweiz gilt die Grenze nicht (WKO).
Welcher Weg passt für Investoren? Meist die regulären Titel, etwa als Selbständige Schlüsselkraft. Ob Ihr Vorhaben unter Sanktionsregeln fällt, prüfen unsere Partnerkanzleien. Mehr unter Investoren.
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