Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Saudische Staatsangehörige unterliegen der EU-Visumpflicht; für längere Aufenthalte brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Visumpflichtige Länder).
- Der Erstantrag wird grundsätzlich im Ausland gestellt, für Wohnsitz in Saudi-Arabien bei der Botschaft Riad (oesterreich.gv.at).
- Für Unternehmer: Rot-Weiß-Rot-Karte als Selbständige Schlüsselkraft, z. B. bei einem Kapitaltransfer von mindestens 100.000 € (migration.gv.at).
- Zwischen Österreich und Saudi-Arabien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (WKO).
- Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ist seit 25. Juli 2003 in Kraft (BMWET).
Saudi-Arabien ist für Österreich ein wichtiger Partner am Golf. Viele saudische Familien schätzen Wien wegen Sicherheit, Kultur, Medizin und Bildung. Wer länger bleiben, investieren oder ein Unternehmen führen will, braucht einen passenden Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege – klar und ohne Umwege.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Saudi-Arabien
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und brauchen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum (BMI, Stand 16.10.2026). Ein Schengen-Visum erlaubt nur kurze Aufenthalte. Die Botschaft Riad stellt eine Übersicht der Unterlagen für Schengen-Visa bereit. Für Wohnen, Arbeiten, Studieren oder Unternehmertum benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Der Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel wird grundsätzlich vor der Einreise im Ausland gestellt. Zuständig ist die österreichische Vertretung für Ihren Wohnsitz (oesterreich.gv.at). Wohnen Sie in Saudi-Arabien, ist das die Österreichische Botschaft Riad.
Eine Ausnahme gilt bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für Selbständige Schlüsselkräfte: Nach rechtmäßiger Einreise ist laut migration.gv.at auch ein Antrag während des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich möglich (migration.gv.at). Ein Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt aber nicht.
Arbeiten in Österreich
Für angestellte Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der zentrale Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Mit Hochschulabschluss und passendem Jobangebot kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“ bei der Vertretung im Ausland. Für 2026 sind monatliche Mittel nachzuweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren. Neben dem Studium ist Arbeit mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Wochenstunden möglich (migration.gv.at). Mehr: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben. Für Kinder im Schulalter beraten wir Sie gerne persönlich.
Firma gründen und investieren
Sie können eine GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen. Wer nur investiert und nicht übersiedelt, liest Investieren ohne Umzug.
Selbständige Schlüsselkraft: Die Tätigkeit muss einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen – etwa durch einen nachhaltigen Transfer von Investitionskapital von mindestens 100.000 € oder durch neue oder gesicherte Arbeitsplätze. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten. Die Karte gilt 24 Monate; die Gebühr beträgt 218 € (migration.gv.at). Details: Selbständige Schlüsselkraft.
Privatier – Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit: Für finanziell unabhängige Personen, die in Österreich leben, aber nicht arbeiten. Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt, und die Zahl der Bewilligungen ist durch eine Quote begrenzt. Für 2026 gelten als regelmäßige monatliche Einkünfte 2.616,78 € für Alleinstehende, 4.128,24 € für Ehepaare und 403,76 € zusätzlich je Kind – etwa aus Renten, im Ausland erwirtschafteten Unternehmensgewinnen oder Erträgen aus Vermögen. Dazu kommen Krankenversicherung und Unterkunft. Der Titel gilt zunächst ein Jahr (migration.gv.at).
Für innovative Gründer gibt es die Start-up-Gründer-Karte. Für Kapitalgeber: Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Zwischen Österreich und Saudi-Arabien besteht ein DBA, kundgemacht im BGBl. III Nr. 62/2007. Laut WKO gilt eine Einrichtung nach diesem Abkommen erst ab einer Dauer von mindestens sechs Monaten als Betriebsstätte (WKO, Stand 27.04.2025). Übersicht aller Abkommen: BMF – DBA-Liste.
- Investitionsschutz: Das bilaterale Investitionsschutzabkommen wurde am 30.6.2001 unterzeichnet und ist seit 25.7.2003 in Kraft (BGBl. III Nr. 85/2003) (BMWET).
- Sozialversicherung: Mit Saudi-Arabien besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
Ihre persönliche Steuerplanung übernehmen unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten kostenlos und mehrsprachig, unter anderem in Wien (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Saudi-Arabien steht nicht auf der Liste der Staaten, deren Führerscheine ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden. Planen Sie die Umschreibung innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Wohnsitzes (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Saudi-Arabien und Österreich
Laut WKO beliefen sich die österreichischen Exporte nach Saudi-Arabien 2025 auf 678,5 Mio. €. Die WKO sieht Potenzial in Infrastruktur, Green Tech, Digitalisierung, Bergbau und Verteidigung (WKO, Stand 26.08.2026).
AußenwirtschaftsCenter Riad (ADVANTAGE AUSTRIA): Austrian Embassy – Commercial Section, Kingdom Tower, 23rd Floor, Olaya District, Arouba Road, 11693 Riad. Telefon +966 11 211 01 11, E-Mail [email protected] (advantageaustria.org).
Häufige Fragen
Kann ich den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen? In der Regel nicht. Der Erstantrag wird bei der Vertretung im Ausland gestellt. Für die Selbständige Schlüsselkraft ist nach rechtmäßiger Einreise auch ein Inlandsantrag möglich.
Darf ich als Privatier in Österreich arbeiten? Nein. Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erlaubt keine Erwerbstätigkeit.
Ist mein Investment geschützt? Österreich und Saudi-Arabien haben ein Investitionsschutzabkommen, in Kraft seit 2003. Die rechtliche Prüfung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen? Ja, es besteht ein DBA. Ihre konkrete Lage prüfen unsere Partner-Steuerberater.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.





