Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Als schwedische Staatsangehörige brauchen Sie kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Sie haben Freizügigkeit.
- Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung (44 €).
- Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsbewilligung ist nicht nötig.
- Beim Immobilienkauf sind Sie Inländern gleichgestellt.
- Ihr schwedischer Führerschein bleibt gültig.
Schweden und Österreich sind beide Mitglied der Europäischen Union. Für Sie ist der Umzug nach Wien deshalb vor allem eine Frage der Organisation. Sie melden Ihren Wohnsitz, registrieren Ihren Aufenthalt und können sofort arbeiten, studieren oder ein Unternehmen gründen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte und die offiziellen Stellen.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Schweden
Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Sie dürfen ohne Visum einreisen und bis zu drei Monate bleiben. Für einen längeren Aufenthalt gilt das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht. Voraussetzung ist eine der folgenden Situationen:
- Sie arbeiten als Arbeitnehmer oder Selbständige in Österreich, oder
- Sie haben ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, oder
- Sie absolvieren eine Ausbildung und haben ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie das Recht auf Daueraufenthalt. Darüber erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung. Mehr dazu: Daueraufenthalt.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Ein Antrag bei der Botschaft ist nicht nötig. Sie stellen alles in Österreich:
| Schritt | Frist | Stelle |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden (Meldezettel) | innerhalb von drei Tagen | Meldebehörde |
| Anmeldebescheinigung | binnen vier Monaten ab Einreise | in Wien: MA 35, Referat „EWR“ |
Den Antrag stellen Sie persönlich. Sie brauchen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und einen Nachweis, etwa eine Arbeitgeberbestätigung, eine Steuernummer oder einen Gewerberegisterauszug. Die Gebühr beträgt 44 €.
Familienangehörige, die selbst keine EU-Bürger sind, erhalten auf Antrag eine Aufenthaltskarte.
Allgemeine Auskünfte gibt auch die Österreichische Botschaft Stockholm.
Arbeiten in Österreich
Arbeitskräfte aus EU-Staaten haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie arbeiten zu denselben Bedingungen wie Österreicher. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an. Eine Checkliste für den Arbeitsbeginn bietet oesterreich.gv.at.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte und die Blaue Karte EU brauchen Sie nicht. Sie sind nur für Drittstaatsangehörige gedacht.
Studieren in Österreich
Sie brauchen keine Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Für die Anmeldebescheinigung zählen Ausbildung, ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
An öffentlichen Universitäten zahlen EU-Bürger einen Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester nur, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten.
Firma gründen und investieren
Sie können in Österreich als Selbständige tätig sein oder eine Gesellschaft gründen, ohne eigenen Aufenthaltstitel. Für die Anmeldebescheinigung genügt als Nachweis der Selbständigkeit etwa die Steuernummer oder ein Gewerberegisterauszug.
Ein Gewerbe dürfen Sie wie Österreicher anmelden und ausüben, soweit kein Inländervorbehalt besteht. Für reglementierte Gewerbe kann der Landeshauptmann Ihre ausländische Qualifikation oder Berufspraxis als Befähigungsnachweis anerkennen.
Die Rechtsform wählen Sie nach Ihrem Vorhaben. Einen Überblick finden Sie unter GmbH und FlexCo gründen und Zweigniederlassung. Ein schwedisches Unternehmen kann auch eine Zweigniederlassung in Wien eröffnen. Wer nur Kapital anlegen will, liest Investieren ohne Umzug.
Die staatliche Standortagentur Austrian Business Agency unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung in Österreich.
Immobilien
Als Angehörige eines EU-Staates sind Sie beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Eine behördliche Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsrecht ist nicht erforderlich. Mehr dazu: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
| Thema | Schweden – Österreich |
|---|---|
| Doppelbesteuerungsabkommen | Ja. Das Abkommen wurde zuletzt durch ein Protokoll geändert (Beschluss des Nationalrates 2007). Aktuelle Fassung: BMF-Liste |
| Sozialversicherung | EU-Koordinierung nach Verordnung (EG) 883/2004 (Abkommensübersicht Sozialministerium) |
Im europäischen Sozialversicherungsrecht sind Sie nur in einem Staat pflichtversichert, in der Regel dort, wo Sie tatsächlich arbeiten. Für Ihre persönliche Steuerlage empfehlen wir die Beratung durch eine Steuerkanzlei.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Für die Anerkennung schwedischer Qualifikationen beraten die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen kostenlos und mehrsprachig. Es gibt sie in Wien, Linz, Graz und Innsbruck.
Führerschein: Ein schwedischer Führerschein bleibt in Österreich gültig. Sie können ihn freiwillig umschreiben lassen. Ein Auto mit schwedischem Kennzeichen dürfen Sie nach der Begründung des Hauptwohnsitzes maximal einen Monat lang verwenden. Danach brauchen Sie eine österreichische Zulassung.
Wirtschaftskontakte zwischen Schweden und Österreich
Laut WKÖ-Länderprofil Schweden (Stand Okt. 2026, Quelle Statistik Austria) lieferte Österreich 2025 Waren im Wert von 1.783 Mio. € nach Schweden. Die Einfuhren aus Schweden betrugen 2.115 Mio. €.
Vor Ort ist ADVANTAGE AUSTRIA Stockholm zuständig, die Außenwirtschaftsstelle der WKO an der Österreichischen Botschaft (Karlaplan 12, Stockholm). Aktuelle Marktinformationen bietet die WKO unter Außenwirtschaft Schweden.
Häufige Fragen
Brauche ich als Schwede ein Visum für Österreich? Nein. Sie reisen mit Reisepass oder Personalausweis ein und brauchen keinen Aufenthaltstitel.
Was passiert, wenn ich länger als drei Monate bleibe? Sie beantragen binnen vier Monaten ab Einreise die Anmeldebescheinigung. In Wien ist die MA 35 zuständig. Die Gebühr beträgt 44 €.
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis? Nein. Arbeitskräfte aus der EU haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Darf ich in Wien eine Wohnung kaufen? Ja. EU-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt und brauchen keine Genehmigung.
Muss ich meinen schwedischen Führerschein umtauschen? Nein. Er bleibt gültig. Eine Umschreibung ist freiwillig.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




