Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Serbische Staatsangehörige sind für Kurzaufenthalte im Schengenraum von der Visumpflicht befreit (EU-Kommission, COM(2023) 297, via parlament.gv.at; aktuelle Details: BMI-Visaliste).
- Wer visumfrei einreisen darf, kann den ersten Aufenthaltstitel in Österreich beantragen. Der Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt aber nicht (oesterreich.gv.at).
- Für Fachkräfte in Mangelberufen gibt es die Rot-Weiß-Rot – Karte mit mindestens 55 Punkten (migration.gv.at).
- Zwischen Österreich und Serbien gilt ein Abkommen über soziale Sicherheit (Sozialministerium) und ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF).
- Ein serbischer Führerschein kann für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Österreich und Serbien sind wirtschaftlich und menschlich eng verbunden. Viele Familien leben in beiden Ländern. Für Sie als serbische Staatsangehörige oder serbischer Staatsangehöriger ist der Weg nach Österreich gut planbar: Sie reisen visumfrei ein und können viele Anträge direkt in Österreich stellen. Entscheidend ist der richtige Aufenthaltszweck. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Wege.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Serbien
Serbien ist kein EU-Mitglied. Sie sind daher Drittstaatsangehörige(r). Für Kurzaufenthalte gilt aber die Befreiung von der Visumpflicht. Der visumfreie Aufenthalt beträgt in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Einreise). Welche Reisepässe genau anerkannt werden, prüfen Sie vor der Reise in der aktuellen Liste des Innenministeriums.
Wichtig: Visumfrei heißt nicht arbeitsberechtigt. Wer länger bleiben oder arbeiten will, braucht einen Aufenthaltstitel.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Seit 10. April 2026 erfasst das Entry/Exit-System (EES) an österreichischen Flughäfen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthalt, inklusive Fingerabdrücken und Gesichtsbild (BMI – EES).
Für den Aufenthaltstitel haben Sie zwei Wege:
| Weg | Wo | Hinweis |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft Belgrad | Informationen: Wie stelle ich einen Antrag? |
| Antrag im Inland | Zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich | Nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Der Inlandsantrag berechtigt nicht dazu, länger als erlaubt zu bleiben (oesterreich.gv.at). Planen Sie daher genug Zeit ein.
Arbeiten in Österreich
Der wichtigste Weg ist die Rot-Weiß-Rot – Karte. Für Serbinnen und Serben mit Berufsausbildung ist die Variante Fachkräfte in Mangelberufen besonders interessant. Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf, ein verbindliches Jobangebot und mindestens 55 Punkte. Die Antragsgebühr beträgt 218 €. Der Antrag ist auch nach rechtmäßiger Einreise im Inland möglich (migration.gv.at).
Für 2026 gibt es 64 bundesweite Mangelberufsgruppen, etwa Elektroinstallateure, Schweißer, Dachdecker, diplomierte Pflegekräfte oder Ärztinnen und Ärzte (bundesweite Liste). Zusätzlich gibt es regionale Mangelberufe für einzelne Bundesländer; Wien ist dort 2026 nicht genannt.
Akademikerinnen und Akademiker prüfen zusätzlich die Blaue Karte EU.
Familie: Ehepartner (mind. 21 Jahre) und minderjährige Kinder von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten die Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Meist sind Deutschkenntnisse auf A1-Niveau vor dem Zuzug nötig; es gibt Ausnahmen (migration.gv.at – Familienzusammenführung).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung einer österreichischen Hochschule erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Als visumfrei Einreisende können Sie den Antrag im Inland stellen. Seit 1.1.2026 gelten als Unterhaltsnachweis 722,58 € pro Monat (unter 24 Jahren) bzw. 1.308,39 € (ab 24 Jahren). Arbeiten ist bis zu 20 Wochenstunden mit Beschäftigungsbewilligung möglich (migration.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Serbische Unternehmerinnen und Unternehmer haben mehrere Optionen:
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 € mit gesamtwirtschaftlichem Nutzen.
- Start-up-Gründer – u. a. 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung Ihres serbischen Unternehmens eröffnen.
- Investieren ohne Umzug – Beteiligung ohne Aufenthaltstitel.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige brauchen Sie für den Kauf von Liegenschaften in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des jeweiligen Bundeslandes. In Wien regelt das das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Serbien ist in Kraft (Abkommensübersicht des Sozialministeriums, Stand 03.08.2026).
- Doppelbesteuerung: Serbien ist DBA-Partnerstaat Österreichs (BMF – DBA-Partnerstaaten; DBA-Liste).
Ihre konkrete Steuersituation klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die kostenlosen Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) in Wien, Linz, Graz und Innsbruck beraten mehrsprachig, ob und wie Ihr Abschluss anerkannt werden muss.
Führerschein: Ein serbischer Führerschein gilt nach der Wohnsitzbegründung sechs Monate. Innerhalb dieser Frist können Sie ihn für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung umschreiben lassen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Serbien und Österreich
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad der Wirtschaftskammer Österreich ist für Serbien, Montenegro und Nordmazedonien zuständig ([email protected]). Laut WKO hat Österreich „seine gute Position in Serbien“ behalten; Serbien gilt als Business-Hub des Westbalkans, mit Fortschritten im IKT-Sektor (WKO – Wirtschaftslage Serbien). Für serbische Unternehmen ist Wien damit ein naheliegender Standort für den Schritt in die EU. Interessierte Investoren finden Infos unter Investoren.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem visumfreien Aufenthalt in Österreich arbeiten? Nein. Für eine Erwerbstätigkeit brauchen Sie den passenden Aufenthaltstitel oder eine Bewilligung.
Kann ich die Rot-Weiß-Rot – Karte in Wien beantragen? Ja, nach rechtmäßiger visumfreier Einreise. Der erlaubte Aufenthalt wird dadurch aber nicht verlängert.
Muss mein Ehepartner vorher Deutsch lernen? In vielen Fällen ja, auf A1-Niveau. Es gibt Ausnahmen, etwa für Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU.
Zählen meine Versicherungszeiten in Serbien für die Pension? Dafür gibt es das Abkommen über soziale Sicherheit. Wie Ihre Zeiten berücksichtigt werden, klärt der Pensionsversicherungsträger im Einzelfall.
Wann kann ich dauerhaft bleiben? Nach mehreren Jahren rechtmäßiger Niederlassung ist der Daueraufenthalt – EU möglich, später die Staatsbürgerschaft.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.



