Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Singapurische Staatsangehörige reisen für Kurzaufenthalte visumfrei ein – in der Regel 90 Tage in 180 Tagen (BMI).
- Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel auch in Österreich stellen (oesterreich.gv.at).
- Österreich und Singapur haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, in Kraft seit 22.10.2002 (BMF).
- Ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht (Sozialministerium).
- Das Handelsabkommen EU–Singapur ist seit 21. November 2019 in Kraft (WKO).
Singapur ist ein Finanz- und Handelszentrum, Österreich ein stabiler Standort im Herzen Europas. Für singapurische Staatsangehörige ist der Einstieg vergleichsweise einfach. Sie reisen visumfrei ein und können viele Anträge direkt in Österreich stellen. Für Arbeit, Studium oder eine Firmengründung brauchen Sie aber einen passenden Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für 2026.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Singapur
Sie sind Drittstaatsangehörige(r), aber von der EU-Visumpflicht befreit (BMI). Visumfreie Aufenthalte sind in der Regel auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt. Für Arbeit oder Niederlassung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Neu: Visumbefreite Drittstaatsangehörige brauchen künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung. Der Start ist laut BMI voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 geplant (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag im Ausland: bei der österreichischen Vertretungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. In Singapur ist das die Österreichische Botschaft.
- Inlandsantrag: Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag während des erlaubten Aufenthalts in Österreich stellen.
Wichtig: Der Antrag verlängert den visumfreien Aufenthalt nicht. Endet die erlaubte Zeit vor der Entscheidung, müssen Sie in der Regel ausreisen (oesterreich.gv.at). Planen Sie den Zeitpunkt deshalb gut.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss prüfen auch die Blaue Karte EU.
Ein Working-Holiday-Programm mit Singapur besteht nicht. Österreich hat solche Programme derzeit mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA (oesterreich.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Als visumfreie Staatsangehörige können Sie den Antrag im Inland stellen. 2026 gelten als Richtsätze für die nötigen Mittel 722,58 € unter 24 Jahren und 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium ist mit Beschäftigungsbewilligung eine Arbeit bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Den Antrag stellt der Arbeitgeber beim AMS. Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Singapurische Unternehmen und Gründer haben mehrere Optionen:
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
Die österreichische Standortagentur ABA unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung.
Sie möchten ohne Erwerbstätigkeit in Österreich leben? Dafür gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur Kapital anlegen? Siehe Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Das DBA mit Singapur betrifft die Steuern vom Einkommen. Es wurde am 30.11.2001 unterzeichnet und gilt seit 22.10.2002. Es wurde 2009 und 2012 durch Protokoll bzw. Notenwechsel geändert (BMF). Hinweise zur Quellensteuer-Entlastung für Singapur finden Sie beim BMF. Übersicht: BMF-DBA-Liste.
- Sozialversicherung: Singapur ist nicht in der Liste der bilateralen Abkommen (Sozialministerium). Wer in Österreich arbeitet, ist grundsätzlich hier versichert. Versicherungszeiten in Singapur werden nicht über ein Abkommen zusammengerechnet.
Ihre persönliche Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung eines Wohnsitzes dürfen Sie grundsätzlich sechs Monate mit Ihrem Führerschein aus Singapur fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben. Singapur steht nicht auf den Listen der Staaten ohne praktische Prüfung. Grundsätzlich ist daher eine praktische Fahrprüfung abzulegen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Singapur und Österreich
ADVANTAGE AUSTRIA Singapur ist die Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft: 600 North Bridge Road, #24-04/05 Parkview Square, Tel. +65 6396 6350, [email protected]. Das Büro ist erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die österreichische Lieferanten suchen (ADVANTAGE AUSTRIA). Kontakt über die WKO: AußenwirtschaftsCenter Singapur.
Das Handelsabkommen der EU mit Singapur gilt seit 21. November 2019. Das gesonderte Investitionsschutzabkommen muss noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden (WKO).
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für Österreich? Für Kurzaufenthalte nicht. Für Arbeit, Studium oder einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, als visumfreie Staatsangehörige. Der Antrag verlängert aber Ihre erlaubten 90 Tage nicht.
Werde ich doppelt besteuert? Das DBA zwischen Österreich und Singapur soll das verhindern. Welcher Staat besteuert, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich meinen Führerschein einfach umtauschen? Umschreiben ist möglich, grundsätzlich aber mit praktischer Fahrprüfung.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


