Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Staatsangehörige der Republik Korea reisen für Kurzaufenthalte visumfrei ein – in der Regel 90 Tage in 180 Tagen (BMI).
- Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel auch in Österreich stellen (oesterreich.gv.at).
- Mit Südkorea besteht ein Working-Holiday-Programm für 18- bis 30-Jährige (oesterreich.gv.at).
- Ein Sozialversicherungsabkommen gilt seit 1. Oktober 2010 (Sozialministerium).
- Ein koreanischer Führerschein der Klasse B kann ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden (oesterreich.gv.at).
Südkorea und Österreich sind über Industrie, Technologie und Kultur eng verbunden. Für koreanische Staatsangehörige ist der Start in Österreich gut planbar. Sie reisen visumfrei ein und können viele Anträge direkt in Österreich stellen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie dennoch einen Aufenthaltstitel. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege für 2026.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) von Südkorea
Sie sind Drittstaatsangehörige(r), aber von der EU-Visumpflicht befreit (BMI). Visumfreie Aufenthalte sind in der Regel auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt. Für Arbeit oder Niederlassung brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Einreise).
Neu: Visumbefreite Drittstaatsangehörige brauchen künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung. Der Start ist laut BMI voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 geplant (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag im Ausland: bei der österreichischen Vertretungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. In Südkorea ist das die Österreichische Botschaft in Seoul.
- Inlandsantrag: Als visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen Sie den Erstantrag während des erlaubten Aufenthalts in Österreich stellen.
Wichtig: Der Antrag verlängert den visumfreien Aufenthalt nicht. Endet die erlaubte Zeit vor der Entscheidung, müssen Sie in der Regel ausreisen (oesterreich.gv.at). Planen Sie den Zeitpunkt deshalb gut.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der wichtigste Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Hochqualifizierte prüfen auch die Blaue Karte EU.
Working Holiday: Das Programm mit Südkorea beruht auf Gegenseitigkeit. Personen zwischen 18 und 30 Jahren dürfen während eines Working-Holiday-Aufenthalts in Österreich arbeiten. Je nach Programm dauert der Aufenthalt sechs oder zwölf Monate. Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Sozialversicherung sind einzuhalten (oesterreich.gv.at).
Studieren in Österreich
Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Als visumfreie Staatsangehörige können Sie den Antrag im Inland stellen. 2026 gelten als Richtsätze für die nötigen Mittel 722,58 € unter 24 Jahren und 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at).
Neben dem Studium ist mit Beschäftigungsbewilligung eine Arbeit bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Den Antrag stellt der Arbeitgeber beim AMS. Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Koreanische Unternehmen und Gründer haben mehrere Optionen:
- GmbH oder FlexCo gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
Die österreichische Standortagentur ABA unterstützt internationale Unternehmen bei der Ansiedlung.
Sie möchten ohne Erwerbstätigkeit in Österreich leben? Dafür gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur Kapital anlegen? Siehe Investieren ohne Umzug und Investoren.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Das Abkommen mit der Republik Korea stammt vom 23.01.2010 und ist seit 01.10.2010 in Kraft. Es betrifft die Pensionsversicherung (Sozialministerium). Bei Entsendungen für denselben Arbeitgeber gelten in den ersten 60 Kalendermonaten nur die Vorschriften des Entsendestaates (WKO).
- Doppelbesteuerung: Korea ist DBA-Partner Österreichs. Die WKO führt Korea in ihrer Tabelle der DBA-Regeln für Zinsen (WKO). Übersicht: BMF-DBA-Liste.
Ihre persönliche Steuerfrage klären unsere Partner-Steuerberater.
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung eines Wohnsitzes dürfen Sie grundsätzlich sechs Monate mit Ihrem koreanischen Führerschein fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben. Für die Klasse B ist bei der Republik Korea keine praktische Prüfung nötig, für andere Klassen grundsätzlich schon (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen Südkorea und Österreich
ADVANTAGE AUSTRIA Seoul ist die Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft: 21st Fl., Kyobo Building, Jongno 1, Jongno-gu, Seoul, Tel. +82 2 732 73 30, [email protected]. Das Büro hilft Unternehmen, Handels- und Investitionschancen in Österreich zu nutzen (ADVANTAGE AUSTRIA). Kontakt über die WKO: AußenwirtschaftsCenter Seoul.
Seit 1. Jänner 2011 ist das Freihandelsabkommen EU–Korea in Kraft. Für rund 80 % der Waren mit Ursprung in der EU bzw. in Korea wurden die Zölle vollständig abgebaut (WKO).
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für Österreich? Für Kurzaufenthalte nicht. Für Arbeit, Studium oder einen längeren Aufenthalt brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Kann ich den Antrag in Wien stellen? Ja, als visumfreie Staatsangehörige. Der Antrag verlängert aber Ihre erlaubten 90 Tage nicht.
Zählen meine koreanischen Versicherungszeiten? Für die Pension gibt es das Sozialversicherungsabkommen. Die Prüfung im Einzelfall macht der Versicherungsträger.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Für Klasse B nicht, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten umschreiben.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.




