Selbständige Schlüsselkraft: so funktioniert der Weg für Unternehmer

Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte 2026: 100.000 € Investition oder neue Jobs, AMS-Gutachten in 3 Wochen, Gebühr 218 €. Mit Checkliste, Zeitplan und Schritten nach der Zusage.

Selbständige Schlüsselkraft: so funktioniert der Weg für Unternehmer

Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt

Kurzantwort in 30 Sekunden

Sie haben ein Unternehmen oder eine klare Geschäftsidee. Sie wollen in Österreich investieren und selbst vor Ort führen. Dann kann die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte passen. Unser Gründer hat 2017 in Wien selbst eine GmbH gegründet. Wir kennen den Weg zur eigenen Firma. Bei dieser Karte steht eine Frage im Mittelpunkt: Was hat Österreich davon?

Für wen ist dieser Weg?

Der Weg ist für Unternehmer aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Er passt, wenn Sie:

  • in Österreich selbständig tätig sein wollen, etwa mit Ihrem eigenen Betrieb,
  • Kapital mitbringen oder Arbeitsplätze schaffen,
  • Ihr Vorhaben mit Zahlen belegen können.

Haben Sie eine innovative Idee, aber weniger Kapital? Dann prüfen Sie die Start-up-Gründer-Karte. Geht es nur um einen befristeten Auftrag, gibt es die Aufenthaltsbewilligung für Selbständige. Sie setzt einen Vertrag für mehr als sechs Monate voraus. Sie ist nicht für eine dauerhafte Niederlassung gedacht.

Voraussetzungen

1. Gesamtwirtschaftlicher Nutzen. Das ist die zentrale Voraussetzung. Er liegt laut migration.gv.at insbesondere vor, wenn mindestens ein Punkt zutrifft:

  • Sie bringen dauerhaft mindestens 100.000 € Investitionskapital nach Österreich.
  • Sie schaffen neue Arbeitsplätze oder sichern bestehende.
  • Sie bringen Know-how oder neue Technologien nach Österreich.
  • Ihr Unternehmen ist wichtig für eine ganze Region.

Die 100.000 € sind also ein Beispiel, kein festes Muss. Entscheidend ist das Gesamtbild.

2. Gewerbe. Braucht Ihre Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung? Dann stellt die Gewerbebehörde eine Bescheinigung aus. Sie bestätigt: Alle Voraussetzungen liegen vor, außer dem Aufenthaltstitel. Die Gewerbebehörden müssen diese Bescheinigung ausstellen.

3. Allgemeine Voraussetzungen. Sie brauchen einen gültigen Reisepass und eine Krankenversicherung. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung sein. Wohnung und Unterhaltsmittel müssen Sie nicht nachweisen.

Beispiel: So kann ein Plan aussehen

Das ist nur ein Beispiel für die Darstellung. Es ist keine Grenze und keine Garantie.

Zeitpunkt Investition Arbeitsplätze
Monat 1–3 60.000 € für Maschinen und Büro Sie selbst
Monat 4–12 40.000 € für Ware und Marketing 2 Angestellte
Monat 13–24 20.000 € aus Gewinn 4 Angestellte
Summe nach 24 Monaten 120.000 € 4 Arbeitsplätze

Zeigen Sie zu jeder Zahl einen Beleg. Beispiele sind Kontoauszüge, Kaufverträge oder Vorverträge mit Mitarbeitern (wien.gv.at).

Checkliste: Das bereiten Sie vor dem Antrag vor

  • Klären, welcher Nutzen-Punkt auf Sie zutrifft (oft mehrere)
  • Businessplan mit Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse schreiben
  • Kapital auf ein Konto legen und Herkunft belegen
  • Bei Gewerbe: Bescheinigung der Gewerbebehörde beantragen
  • Rechtsform wählen, zum Beispiel Einzelunternehmen oder GmbH
  • Krankenversicherung abschließen, die alle Risiken deckt
  • Strafregisterauszug, höchstens drei Monate alt
  • Reisepass prüfen: Ist er noch mindestens zwei Jahre gültig?

Unterlagen

Laut migration.gv.at und wien.gv.at:

  • ausgefülltes Antragsformular, auf Deutsch oder Englisch
  • gültiges Reisedokument und eine Kopie des ganzen Passes
  • Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
  • Krankenversicherung, die alle Risiken deckt, zum Beispiel SVS oder eine private Versicherung
  • Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
  • Businessplan mit Beschreibung und Zielen der Tätigkeit
  • Nachweis des Kapitals oder der geplanten Arbeitsplätze
  • Nachweise Ihrer Qualifikation
  • gewerberechtliche Bescheinigung, falls nötig
  • falls vorhanden: Gesellschaftsvertrag

Urkunden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch brauchen eine Übersetzung. Oft ist eine Apostille nötig. Bringen Sie Originale und Kopien mit.

Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung (mehrere Wochen): Businessplan, Kapitalnachweis und Gewerbe-Bescheinigung.
  2. Antrag stellen: mindestens acht Wochen vor Beginn der Tätigkeit. Im Ausland bei der Botschaft. Nach rechtmäßiger Einreise auch in Österreich.
  3. AMS-Gutachten: Die Behörde schickt den Antrag an das AMS. Das AMS prüft den Nutzen binnen drei Wochen.
  4. Entscheidung: Ist das Gutachten positiv, prüft die Behörde den Rest. Sie entscheidet binnen acht Wochen.
  5. Visum D: Falls nötig, beantragen Sie es binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
  6. Abholung: binnen weiterer drei Monate, persönlich, mit Termin. Erst danach dürfen Sie arbeiten.

Kosten und Dauer

  • Antragsgebühr: 218 € (Stand 2026). In Wien zahlen Sie bei der Antragstellung.
  • AMS-Gutachten: binnen drei Wochen
  • Entscheidung: binnen acht Wochen
  • Gültigkeit: 24 Monate. Ist der Pass kürzer gültig, gilt die Karte nur so lange wie der Pass.
  • Extra-Kosten: Gründung, Steuerberatung, Übersetzungen, eventuell Visum D

Zuständige Stelle

Sie stellen den Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat. Nach rechtmäßiger Einreise geht das auch bei der Behörde in Österreich (migration.gv.at).

In Wien ist das MA 35 – Business Immigration Office zuständig. Sie brauchen einen Termin. An derselben Adresse berät die Wirtschaftsagentur Wien. Die Beratung ist laut Stadt Wien kostenlos und vertraulich. Sie ist in mehreren Sprachen möglich.

Nach der Zusage: die nächsten Schritte

  1. Wohnsitz anmelden: innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug.
  2. Unternehmen gründen und Gewerbe anmelden: Eine Einzelfirma oder Ein-Personen-GmbH können Sie über die eGründung im Unternehmensserviceportal gründen. Das ist kostenlos. Hilfe gibt es beim Gewerbeanmeldeservice der WKO.
  3. Deutsch: Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte gilt Modul 1 der Integrationsvereinbarung laut WKO als erfüllt.
  4. Plan umsetzen und belegen: Sammeln Sie Belege über Investitionen und Anstellungen. Sie helfen bei der Verlängerung.
  5. Änderungen melden: Wechseln Sie in eine Anstellung, melden Sie das so schnell wie möglich. Sonst droht eine Geldstrafe.
  6. Verlängern: frühestens drei Monate vor Ablauf. In Wien brauchen Sie dafür eine Selbstauskunft eines Gläubigerschutzverbandes.
  7. Nach zwei Jahren: Niederlassungsbewilligung. Nach zwei Jahren Niederlassung gilt sie für drei Jahre. Nach fünf Jahren ist der Daueraufenthalt EU möglich.

Formulare und Online-Services

Häufige Stolpersteine

  • Nutzen nur für den eigenen Betrieb. Gewinn für Sie allein reicht nicht.
  • Kapital nur auf dem Papier. Die Behörde will einen dauerhaften Transfer sehen.
  • Unrealistischer Businessplan. Zu optimistische Zahlen wirken unglaubwürdig.
  • Gewerbe nicht geklärt. Viele Tätigkeiten brauchen eine Gewerbeberechtigung mit Befähigungsnachweis.
  • Zu früh begonnen. Arbeiten dürfen Sie erst mit der Karte.

Verwandte Wege

FAQ

Wie viel muss ich investieren? Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Mindestens 100.000 € Investition ist ein typisches Beispiel. Auch Arbeitsplätze, Know-how oder regionale Bedeutung können zählen.

Brauche ich Deutschkenntnisse? Für diese Karte nennen die Behördenseiten keine Deutschpflicht. Für spätere Titel wird Deutsch wichtig. Für den Daueraufenthalt brauchen Sie Modul 2 (B1).

Kann ich als Geschäftsführer meiner eigenen GmbH diesen Weg nutzen? Das ist eine häufige Frage. Ob Sie als selbständig gelten, hängt von Ihrer Beteiligung und Rolle ab. Klären Sie das vor der Gründung im Einzelfall.

Kann ich später in eine Anstellung wechseln? Ja, mit einem Zweckänderungsantrag. Dann brauchen Sie die Voraussetzungen einer anderen Karte, also Punkte und ein Jobangebot.

Kann meine Familie mitkommen? Ja. Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Quellen und Rechtsgrundlage

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Hassan Zanjirani Farahani, MMA
Vahe Melkonian, BSc

Über SilkDanube

Hinter SilkDanube stehen Hassan Zanjirani Farahani und Vahe Melkonian: zwei Unternehmer, die als Student aus dem Iran und als Flüchtling aus Armenien nach Österreich kamen. Wir erklären amtliche Wege verständlich und begleiten Sie persönlich.

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