Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Iranische Staatsangehörige brauchen für Österreich ein Visum; für längere Aufenthalte einen Aufenthaltstitel (BMI – Visumpflichtige Länder).
- Der Erstantrag wird in der Regel persönlich bei der österreichischen Vertretung gestellt, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist (oesterreich.gv.at).
- Die wichtigsten Wege sind Studium, Rot-Weiß-Rot-Karte, Familienzusammenführung und Unternehmertum (migration.gv.at).
- Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Iran ist seit 2005 anwendbar; ein Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht (WKO).
- Für Zahlungen und Geschäfte gelten EU-Restriktivmaßnahmen (WKO – Sanktionen Iran).
Viele Menschen aus dem Iran haben in Österreich studiert, gearbeitet und Unternehmen gegründet. Der Weg dorthin ist klar geregelt, braucht aber gute Vorbereitung. Dieser Leitfaden beschreibt sachlich die legalen Wege für 2026. Er zeigt, welche Stellen zuständig sind und wo Sie die offiziellen Informationen finden.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) des Iran
Sie sind Drittstaatsangehörige(r) und brauchen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum (BMI). Ein Visum erlaubt nur einen kurzen Aufenthalt. Für Wohnen, Arbeiten oder Studieren benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Asylverfahren sind eine eigene Rechtsmaterie. Zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dieser Leitfaden behandelt nur Studium, Arbeit, Familie und Unternehmen.
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
Der Erstantrag wird grundsätzlich vor der Einreise im Ausland gestellt – persönlich. Zuständig ist die österreichische Vertretung für Ihren Wohnsitz (oesterreich.gv.at). Wohnen Sie im Iran, ist das die Österreichische Botschaft Teheran. Prüfen Sie dort vor jedem Termin die aktuellen Möglichkeiten.
Wichtig: Der Antrag verlängert den erlaubten Aufenthalt nicht. Läuft das Visum ab, müssen Sie die Entscheidung in der Regel im Ausland abwarten.
Arbeiten in Österreich
Für Fachkräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der zentrale Weg. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Die Gebühr beträgt 218 €. Mit Hochschulabschluss und passendem Jobangebot kommt auch die Blaue Karte EU in Frage.
Familienzusammenführung: Ehepartner müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Gefordert sind unter anderem Deutschkenntnisse auf Niveau A1, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen. Richtwerte 2026: 1.308,39 € für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare, plus 201,88 € pro Kind (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Das Studium ist für viele der erste Schritt. Mit einer Zulassung beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. 2026 müssen Sie monatliche Mittel nachweisen: 722,58 € unter 24 Jahren, 1.308,39 € ab 24 Jahren (migration.gv.at). Die Botschaft Teheran stellt ein Merkblatt für Studierende bereit.
Neben dem Studium dürfen Sie mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nach dem Abschluss können Sie die Bewilligung einmal um zwölf Monate für Jobsuche oder Gründung verlängern (oesterreich.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Sie können eine GmbH oder FlexCo gründen. Wer selbst in Österreich tätig sein will, braucht einen passenden Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft – z. B. bei einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte – mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkte.
EU-Restriktivmaßnahmen: Für den Iran gelten EU-Verordnungen, unter anderem zu Nichtverbreitung und Menschenrechten. Sie umfassen das Einfrieren von Geldern gelisteter Personen, Beschränkungen bei bestimmten Waren sowie Regeln für Geldtransfers zwischen Banken in der EU und Banken mit Sitz im Iran. Für bestimmte Transfers ist eine vorherige Genehmigung nötig (WKO, Stand 31.07.2026). Planen Sie Mittelnachweise und Überweisungen daher frühzeitig. Die rechtliche Prüfung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Immobilien
Als Drittstaatsangehörige(r) brauchen Sie für den Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes. In Wien gilt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (Stadt Wien). Details: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Doppelbesteuerung: Das DBA Österreich–Iran wurde im BGBl. III Nr. 81/2004 kundgemacht und ist seit 1. Jänner 2005 anwendbar. Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren: höchstens 5 %; auf Dividenden 5 % oder 10 % (WKO).
- Sozialversicherung: Mit dem Iran besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (Sozialministerium).
Abschlüsse und Führerschein
Abschlüsse: Die Anlaufstellen für im Ausland erworbene Qualifikationen beraten kostenlos in Wien, Linz, Graz und Innsbruck (oesterreich.gv.at).
Führerschein: Nach Begründung des Hauptwohnsitzes dürfen Sie sechs Monate mit Ihrem iranischen Führerschein fahren. Für die Umschreibung ist eine praktische Fahrprüfung nötig (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen dem Iran und Österreich
Das AußenwirtschaftsCenter Teheran der WKO ist wegen der Sicherheitslage bis auf Weiteres geschlossen. Anfragen gehen per E-Mail an [email protected] (WKO). Laut WKO lieferte Österreich zuletzt vor allem Pharmazeutika und Maschinen in den Iran; die Zahl österreichischer Niederlassungen dort ist sehr klein (WKO). Zu den Importen aus dem Iran zählten laut Wirtschaftsbericht 2023 organische Verbindungen, Obst und Teppiche (WKO).
Häufige Fragen
Kann ich den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen? In der Regel nicht. Visumpflichtige stellen den Erstantrag im Ausland bei der zuständigen Vertretung.
Darf ich neben dem Studium arbeiten? Ja, mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Stunden pro Woche.
Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen? Ja, seit 1. Jänner 2005. Ihre konkrete Situation prüfen unsere Partner-Steuerberater.
Betreffen mich die EU-Sanktionen? Sie betreffen vor allem gelistete Personen, bestimmte Waren und Bankgeschäfte. Lassen Sie geplante Zahlungen und Geschäfte rechtlich prüfen.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.



