Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Wer schon vor dem 31. 12. 2020 in Österreich lebte, ist durch das Austrittsabkommen geschützt und erhält den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (oesterreich.gv.at).
- Wer neu kommt, ist Drittstaatsangehörige(r): Kurzaufenthalte sind visumfrei, für längere Aufenthalte brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMI – Visumliste, BMI – EES).
- Den Erstantrag dürfen Sie als visumfrei Einreisende auch in Österreich stellen (oesterreich.gv.at).
- Ihren britischen Führerschein können Sie für alle Klassen ohne praktische Prüfung umschreiben (oesterreich.gv.at).
- Sozialversicherung: Austrittsabkommen und Handels- und Zusammenarbeitsabkommen; Steuern: Doppelbesteuerungsabkommen (Sozialministerium, BMF).
Seit dem Brexit hat sich für Britinnen und Briten viel verändert. Wer schon vor 2021 in Österreich lebte, behält weitgehend seine Rechte. Wer jetzt kommt, folgt den Regeln für Drittstaatsangehörige. Das klingt strenger, als es ist: Die Einreise bleibt visumfrei, und viele Anträge können Sie in Österreich stellen. Über jeden Antrag entscheidet die Behörde.
Ihr Status als Staatsangehörige(r) des Vereinigten Königreichs
Sie lebten schon vor dem 31. 12. 2020 in Österreich? Dann gilt für Sie das Austrittsabkommen. Sie erhalten den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“, zunächst für fünf Jahre. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie den Daueraufenthalt erhalten; Zeiten vor und nach dem Brexit werden zusammengezählt. Die Antragsfrist endete am 31. 12. 2021. Spätere Anträge sind nur aus berechtigten Gründen möglich. Die Gebühr beträgt 91 €, in Wien ist die MA 35 zuständig (oesterreich.gv.at).
Ehepartner, die erst nach dem 1. 1. 2021 geheiratet haben, können laut oesterreich.gv.at eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragen (Quelle wie oben).
Sie kommen neu? Dann sind Sie Drittstaatsangehörige(r). Britische Bürgerinnen und Bürger sind von der EU-Visumpflicht befreit (BMI – Visumpflichtige Länder). Für Kurzaufenthalte gilt in der Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (BMI – Einreise).
Britische Staatsangehörige werden bei Kurzaufenthalten im Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst, das seit 10. April 2026 voll in Betrieb ist (BMI – EES). Die Reisegenehmigung ETIAS (7 €, drei Jahre gültig) kündigt das BMI ab dem 4. Quartal 2026 an (BMI – ETIAS).
Einreise und wo Sie den Antrag stellen
| Weg | Wo | Wichtig |
|---|---|---|
| Antrag im Ausland | Österreichische Botschaft London | persönlich, vor der Einreise |
| Inlandsantrag | Aufenthaltsbehörde in Österreich, in Wien die MA 35 | nur während des erlaubten visumfreien Aufenthalts |
Ein Inlandsantrag verlängert Ihren erlaubten Aufenthalt nicht. Ist die visumfreie Zeit vorbei, müssen Sie ausreisen und die Entscheidung im Ausland abwarten (oesterreich.gv.at).
Arbeiten in Österreich
Für neu Zuziehende ist die Rot-Weiß-Rot – Karte der Hauptweg. Für „Sonstige Schlüsselkräfte“ gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte. Hochqualifizierte mit Studienabschluss prüfen auch die Blaue Karte EU.
Weil Sie visumfrei einreisen, brauchen Sie kein Arbeitsuche-Visum. Finden Sie während Ihres Aufenthalts eine Stelle, können Sie die Karte in Österreich beantragen (migration.gv.at).
Studieren in Österreich
Für ein Studium brauchen Sie die Aufenthaltsbewilligung „Student“. Als visumfrei Einreisende können Sie sie nach der Einreise in Österreich beantragen. Neben dem Studium sind bis zu 20 Wochenstunden Arbeit möglich, mit Beschäftigungsbewilligung des AMS (migration.gv.at). Mehr dazu: Studieren in Österreich und Nach dem Studium bleiben.
Firma gründen und investieren
Wie die Gründung einer österreichischen Gesellschaft abläuft, lesen Sie unter GmbH oder FlexCo gründen. Britische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung eröffnen. Wenn Sie selbst nach Österreich ziehen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Selbständige Schlüsselkraft, zum Beispiel mit einer Investition von 100.000 €.
- Start-up-Gründer-Karte mit mindestens 30.000 € Kapital und 50 Punkten.
Für ein Leben ohne Erwerbstätigkeit gibt es die quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“. 2026 sind regelmäßige Einkünfte von mindestens 2.616,78 € im Monat für Einzelpersonen und 4.128,24 € für Ehepaare nötig (migration.gv.at). Nur investieren, ohne umzuziehen? Siehe Investieren ohne Umzug.
Immobilien
Als britische Neuzuzügler gelten Sie beim Grunderwerb als Drittstaatsangehörige. In der Regel brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsrecht des Bundeslandes, in Wien nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Lassen Sie im Einzelfall prüfen, ob für Sie als Begünstigte(r) des Austrittsabkommens etwas anderes gilt. Mehr: Immobilien kaufen als Ausländer.
Steuern und Sozialversicherung
- Sozialversicherung: Die Koordinierung richtet sich nach dem Austrittsabkommen und dem Handels- und Zusammenarbeitsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich (Sozialministerium).
- Steuern: Österreich und das Vereinigte Königreich haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF – DBA-Liste, BMF – DBA-Partnerstaaten).
Ihre persönliche Situation besprechen Sie am besten mit unseren Partner-Steuerberatern.
Abschlüsse und Führerschein
Für reglementierte Berufe muss Ihr Abschluss anerkannt werden. Klären Sie das vor dem Umzug.
Nach der Wohnsitzbegründung dürfen Sie mit Ihrem britischen Führerschein sechs Monate fahren. In dieser Frist lassen Sie ihn umschreiben. Für das Vereinigte Königreich entfällt die praktische Fahrprüfung für alle Klassen (oesterreich.gv.at).
Wirtschaftskontakte zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich
Die Wirtschaftskammer ist mit dem AußenwirtschaftsCenter London vor Ort. Laut WKO-Wirtschaftsbericht stiegen 2025 die österreichischen Warenexporte um 6,9 % und die Dienstleistungsexporte um 5,7 % (WKO – Wirtschaftslage). Marktnews und Ansprechpartner finden Sie auf der WKO-Länderseite Vereinigtes Königreich.
Häufige Fragen
Ich lebe seit 2019 in Wien, habe aber nie einen Art.-50-Titel beantragt. Ist es zu spät? Nicht unbedingt. Spätere Anträge können bei berechtigten Gründen zugelassen werden. Sie müssen erklären, warum Sie nicht 2021 beantragt haben (oesterreich.gv.at).
Brauche ich Deutschkenntnisse für den Art.-50-Titel? Nein, laut oesterreich.gv.at sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
Werde ich bei jeder Einreise im EES erfasst? Bei Kurzaufenthalten ja. Wer einen Aufenthaltstitel oder ein Visum D hat, ist ausgenommen (BMI – EES).
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen? Nein, wenn Sie die Sechs-Monats-Frist einhalten, genügt die Umschreibung.
Passt Österreich zu Ihnen? Machen Sie den kostenlosen Quick-Check oder sprechen Sie mit unseren Gründern: Kontakt.


