Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Aufenthalt: in der Regel 10 Jahre, davon 5 Jahre niedergelassen. In bestimmten Fällen genügen 6 Jahre, etwa mit Deutsch B2.
- Deutsch 2026: Niveau B1. Dazu kommt der Staatsbürgerschaftstest. Der Test ist kostenlos.
- Einkommen 2026: Richtsatz 1.308,39 € für Einzelpersonen. Gezählt wird der Schnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren.
- Kosten in Wien: rund 1.471 bis 1.913 € für eine Einzelperson, ohne Urkunden und Übersetzungen.
Unser Gründer Hassan kam 2011 als Student nach Österreich. Heute ist er österreichischer Staatsbürger. Die Staatsbürgerschaft ist oft der letzte Schritt einer langen Reise. Sie ist auch der anspruchsvollste: viele Dokumente, ein Test und meist der Verzicht auf den alten Pass. Hier finden Sie die Regeln, die im Oktober 2026 gelten.
Für wen ist dieser Weg?
Für Menschen, die seit vielen Jahren rechtmäßig in Österreich leben und bleiben wollen. Die Fristen laut Stadt Wien:
| Frist | Wer | Erlaubte Zeit im Ausland |
|---|---|---|
| 6 Jahre | z. B. Deutsch B2, EWR-Staatsangehörige, in Österreich geboren, 5 Jahre Ehe mit gemeinsamem Haushalt mit einer Österreicherin oder einem Österreicher, nachhaltige Integration (z. B. 3 Jahre Ehrenamt) | höchstens 1 Jahr, 2 Monate, 12 Tage |
| 10 Jahre | Regelfall, davon 5 Jahre niedergelassen; oder 10 Jahre asylberechtigt | höchstens 2 Jahre |
| 15 Jahre | mit nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration | höchstens 3 Jahre |
| 30 Jahre | ununterbrochener Hauptwohnsitz | höchstens 6 Jahre |
Auslandsaufenthalte dürfen höchstens 20 % der jeweiligen Frist ausmachen. Maßgeblich ist der Zeitraum direkt vor der Entscheidung.
Voraussetzungen
- Rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt nach den Fristen oben.
- Deutsch B1, etwa durch die ÖIF-Integrationsprüfung (Modul 2), einen Lehrabschluss oder ein Studium auf Deutsch. Ein B2-Nachweis ersetzt Modul 2 (Stadt Wien).
- Staatsbürgerschaftstest über die demokratische Ordnung, die Geschichte Österreichs und die Geschichte Wiens. Den Termin erfahren Sie mindestens acht Wochen vorher.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Ihre Einkünfte müssen im Schnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren die Richtsätze erreichen. Die letzten sechs Monate vor dem Antrag müssen dabei sein. Richtsätze 2026: 1.308,39 € (Einzelperson), 2.064,12 € (Ehepaar), 201,88 € pro Kind. Miete und Kredite zählen erst über 386,43 €. Wer Mindestsicherung bezieht, erfüllt die Voraussetzung nicht.
- Unbescholtenheit: keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer Vorsatztat, kein offenes Strafverfahren. Häufige oder schwere Verwaltungsübertretungen können schaden.
- Keine Aufenthaltsbeendigung: kein Aufenthaltsverbot und keine Ausweisung in den letzten 18 Monaten.
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit, soweit möglich und zumutbar. Nach dem Zusicherungsbescheid haben Sie dafür 2 Jahre Zeit.
Der Test im Detail
Laut Stadt Wien:
- Test und Lernunterlagen sind kostenlos.
- Es gibt Lernunterlagen des Bundes und eine Unterlage zur Wiener Landesgeschichte.
- Ein Online-Übungstest steht zur Verfügung.
- Sie können den Test wiederholen, bis Sie bestehen.
- Wer zweimal nicht zum Termin kommt, dessen Antrag wird abgewiesen.
- Kinder unter 14 Jahren brauchen keinen Test.
Ablauf in Wien in 10 Schritten
- Online-Befragung (ca. 15 Minuten) zu den Grundvoraussetzungen.
- Webseite lesen und Unterlagen sammeln. Die MA 35 berät nicht im Einzelfall.
- Erstinformationsveranstaltung besuchen. Dort stellen Sie Fragen an Fachleute.
- Restliche Unterlagen beschaffen, Kopien machen, Gültigkeit prüfen.
- Termin vereinbaren unter +43 1 4000-3535 oder per Kontaktformular.
- Antrag persönlich stellen. Alle Personen ab 14 Jahren kommen mit.
- Ermittlungsverfahren: Anfragen an Behörden, Nachforderungen, Einladung zum Test.
- Entscheidung: Ablehnung, Zusicherung oder Verleihung.
- Verzicht: Binnen 2 Jahren scheiden Sie aus der alten Staatsangehörigkeit aus.
- Verleihung und Gelöbnis. Am selben Tag können Sie Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass beantragen.
Unterlagen
Die genaue Liste klären Sie bei der Erstinformation. Grundsätzlich gilt laut Stadt Wien:
Persönliche Dokumente
- Geburtsurkunde, gültiger Reisepass, biometrisches Foto (höchstens 6 Monate alt)
- ab 14 Jahren: Deutschnachweis und unterschriebener Lebenslauf mit allen Wohnorten seit der Geburt
- je nach Fall: Heirats- oder Scheidungsurkunden, Nachweise über Namensänderungen, Schulzeugnisse, Asylbescheide
Strafregister
- ab 14 Jahren: Bescheinigungen aller Staaten, deren Staatsbürger Sie sind. Sie dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
- zusätzlich: Bescheinigungen aller Staaten, in denen Sie in den letzten 20 Jahren länger als 3 Monate gelebt haben
- nicht nötig für Österreich und Deutschland
Lebensunterhalt
- Lohnzettel, Steuerbescheide und Bestätigungen über Leistungen ab 2020
- Mietvertrag und Nachweise der Mietzahlungen ab 2020
- Kreditverträge und Unterhaltszahlungen ab 2020
- Erklärung über regelmäßige Ausgaben und über Mitbewohner (Formulare der Stadt Wien)
- Selbstauskunft einer Kreditauskunftei. Sie gilt 8 Monate ab Ausstellung.
Übersetzungen: Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch brauchen eine Übersetzung. Sie muss von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern stammen. Der Name muss überall gleich geschrieben sein. Viele Urkunden brauchen eine Apostille.
Kosten und Dauer
Kosten in Wien laut Stadt Wien:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Antrag | 163 € |
| Niederschrift | 6 € je Termin, mindestens zwei |
| Zusicherungsbescheid | 60 € |
| Verleihung | 1.236 bis 1.678 € |
| Erstreckung auf Ehepartner (volljährig) | 163 € + 1.236 € |
| Erstreckung auf minderjährige Kinder | ca. 90 € + ca. 432 € |
Rechenbeispiel Einzelperson: 163 € Antrag, 12 € Niederschriften, 60 € Zusicherung, dazu 1.236 bis 1.678 € Verleihung. Das ergibt 1.471 bis 1.913 €.
Rechenbeispiel der Stadt für eine Familie: Zwei Erwachsene und zwei Kinder zahlen zusammen 4.536 €.
Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Antragsgebühr wird mit dem Bescheid fällig, auch bei Ablehnung. Wer vorher zurückzieht, zahlt sie nicht. Dazu kommen Kosten für Urkunden, Übersetzungen, Apostillen, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass.
Wartezeit: Eine feste Dauer nennt die Stadt Wien nicht. Sie hängt von den Ermittlungen und Ihren Unterlagen ab. Die MA 35 hat 2025 rund 21.700 Staatsbürgerschaftsverfahren abgeschlossen. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern (Stadt Wien). Prüfen Sie deshalb früh, wie lange Ihr Reisepass gilt.
Zuständige Stelle
- Wien: MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Fachbereich Staatsbürgerschaft, Dresdner Straße 89–93, 1200 Wien. Telefon +43 1 4000-3535.
- Andere Bundesländer: das jeweilige Amt der Landesregierung (staatsbuergerschaft.gv.at).
- Wohnsitz im Ausland: österreichische Botschaft oder Generalkonsulat.
Geplante Änderungen: Was ist bestätigt?
Im Regierungsprogramm 2025–2029 steht in der Präambel (S. 10): „Wer dauerhaft bei uns leben will, muss unsere Werte anerkennen und verinnerlichen, unsere Sprache lernen und einer Arbeit nachgehen.“ Außerdem kündigt die Regierung ein verpflichtendes Integrationsprogramm an.
Deutsch B2 als Regel? Es gibt Berichte über Pläne, für die Einbürgerung künftig B2 zu verlangen. Auf den Regierungsseiten konnten wir dazu bis 26.10.2026 keinen Text bestätigen. Ein Gesetzesentwurf wurde nicht gefunden. Das ist ein unbestätigter Plan.
Geltendes Recht im Oktober 2026: B1 ist die Voraussetzung. B2 verkürzt die Frist auf sechs Jahre. Das bestätigen oesterreich.gv.at, staatsbuergerschaft.gv.at und wien.gv.at. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald ein Gesetz beschlossen ist.
Häufige Stolpersteine
- Auslandstage unterschätzt. Die 20-%-Grenze gilt streng. Führen Sie eine Liste.
- Einkommen in den falschen Jahren. Gezählt werden 36 Monate aus den letzten sechs Jahren, inklusive der letzten sechs Monate.
- Namensschreibweise. Unterschiedliche Schreibweisen in Übersetzungen führen zu Nachforderungen.
- Strafregisterbescheinigung zu alt. Achten Sie auf die 12-Monats-Grenze.
- Verzicht unterschätzt. Manche Staaten entlassen nur langsam aus der Staatsbürgerschaft. Die zwei Jahre ab Zusicherung sind knapp.
Verwandte Wege
FAQ
Wie lange muss ich in Österreich leben, um Staatsbürger zu werden? In der Regel 10 Jahre, davon 5 Jahre niedergelassen. In bestimmten Fällen genügen 6 Jahre, etwa mit Deutsch B2.
Was kostet die Staatsbürgerschaft in Wien? Für eine Einzelperson rund 1.471 bis 1.913 €. Dazu kommen Urkunden und Übersetzungen.
Brauche ich für die Staatsbürgerschaft B1 oder B2? Nach geltendem Recht (Oktober 2026) B1. Mit B2 genügen sechs Jahre Aufenthalt. Pläne für B2 als Regel sind nicht amtlich bestätigt.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Wien? Eine feste Dauer nennt die Stadt nicht. Sie hängt von Ihren Unterlagen und den Ermittlungen ab.
Kann ich meine alte Staatsbürgerschaft behalten? Grundsätzlich nein. Sie müssen nach der Zusicherung binnen zwei Jahren ausscheiden, soweit das möglich und zumutbar ist.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Stadt Wien: Verleihung der Staatsbürgerschaft, Kosten, Unterlagen, Deutschkenntnisse, Staatsbürgerschaftstest
- Bund: Mein Weg zur Staatsbürgerschaft (Beträge Stand 2026)
- oesterreich.gv.at: Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen und Verleihung nach sechs Jahren (Stand 29.01.2026)
- Stadt Wien: Leistungsbericht MA 35 (Berichtsjahr 2025)
- Bundesregierung: Regierungsprogramm 2025–2029 (Präambel, S. 10; Pläne, kein geltendes Recht)
- Gesetze: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (§§ 10, 11a, 12, 19 Abs 1), Staatsbürgerschaftsverordnung (§ 3), Gebührengesetz (§ 14), ASVG (§ 293). Wortlaut im RIS.
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