Nach dem Studium bleiben: Jobsuche, Gründung, Rot-Weiß-Rot-Karte

Nach dem Studium in Österreich bleiben: 12 Monate Jobsuche, Rot-Weiß-Rot-Karte für Absolventen, Gründung. Fristen, Zeitplan, Punktebeispiele, Checkliste und Kosten 2026.

Nach dem Studium bleiben: Jobsuche, Gründung, Rot-Weiß-Rot-Karte

Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt

Kurzantwort in 30 Sekunden

Der Abschluss ist geschafft. Viele internationale Absolventen möchten in Österreich bleiben. Unser Gründer kam 2011 als Student nach Österreich. 2017 gründete er in Wien eine GmbH. Wir kennen diesen Weg selbst. Österreich bietet Absolventen einige Erleichterungen. Sie müssen sie aber rechtzeitig nutzen.

Für wen ist dieser Weg?

Dieser Artikel ist für Menschen aus Drittstaaten mit Studium in Österreich. Es zählen Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und akkreditierten Privatuniversitäten (oesterreich.gv.at).

Begünstigt sind Bachelor, Master und Doktorat. Bei einem Diplomstudium zählt der Abschluss ab dem zweiten Studienabschnitt.

Welcher Weg passt? Das hängt von zwei Fragen ab. Haben Sie schon ein Jobangebot? Wollen Sie angestellt sein oder gründen? Sie haben vier Wege:

Weg Passt, wenn … Punkte
1. Verlängerung um 12 Monate Sie noch keinen Job haben oder eine Gründung planen keine
2. Rot-Weiß-Rot-Karte für Absolventen Sie einen Job auf Ihrem Ausbildungsniveau haben keine
3. Blaue Karte EU oder andere Karte Ihr Gehalt hoch ist je nach Karte
4. Start-up oder selbständige Schlüsselkraft Sie selbst gründen wollen Start-up: 50

Voraussetzungen

Weg 1: Verlängerung um zwölf Monate. Sie hatten eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“. Sie haben Ihr Studium in Österreich abgeschlossen. Dann können Sie die Bewilligung einmal um zwölf Monate verlängern. Ziel ist später eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Bewilligung als Forscher. Die allgemeinen Voraussetzungen gelten weiter, zum Beispiel die Krankenversicherung.

Weg 2: Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolventen (oesterreich.gv.at):

  • Abschluss in Österreich (siehe oben)
  • fixer Arbeitsplatz, der zu Ihrer Qualifikation passt
  • Gehalt mindestens so hoch wie bei inländischen Absolventen mit vergleichbarer Tätigkeit
  • allgemeine Voraussetzungen, aber ohne Nachweis von Wohnung und Unterhalt

Es gibt kein Punktesystem. Einen festen Euro-Betrag nennen die Behörden nicht. Das AMS prüft das ortsübliche Gehalt im Einzelfall.

Weg 3: Blaue Karte EU oder andere Karten. Mit einem gut bezahlten Job kann die Blaue Karte EU passen. 2026 liegt die Grenze bei 55.678 € brutto im Jahr. Bei besonders Hochqualifizierten bringt ein Studium in Österreich bis zu 10 Punkte.

Weg 4: Gründen. Für die Start-up-Gründer-Karte brauchen Sie 30.000 € Kapital, davon die Hälfte Eigenkapital, und 50 Punkte. Ein Abschluss in Österreich bringt dort 30 Punkte. Als selbständige Schlüsselkraft zeigen Sie einen Nutzen für die Wirtschaft. Ein Beispiel sind mindestens 100.000 € Investition.

Rechenbeispiele

  • Start-up, 28 Jahre: Master in Österreich (30). Zwei Jahre Berufserfahrung (4). Deutsch B1 (10). Alter bis 35 (10). Ergebnis: 54 Punkte. Mindestens 50 sind nötig.
  • Besonders Hochqualifizierte, 27 Jahre: Bachelor und Master in Informatik (MINT, 30). Ein Jahr Erfahrung (2). Englisch A2 (10). Alter bis 35 (20). Ganzes Studium in Österreich (10). Ergebnis: 72 Punkte. Mindestens 70 sind nötig.

Die Punktewerte stammen von migration.gv.at. Prüfen Sie Ihr Ergebnis mit dem Punkterechner.

Checkliste: Das bereiten Sie vor

  • Ablaufdatum Ihrer Bewilligung im Kalender markieren
  • Abschlussurkunde oder Sammelzeugnis besorgen
  • Krankenversicherung für die Zeit nach dem Studium klären
  • Gehalt vergleichen: Was verdienen inländische Absolventen in Ihrem Beruf?
  • Arbeitgebererklärung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
  • Bei Gründung: Businessplan und Kapitalnachweis vorbereiten
  • Termin bei der Behörde früh buchen

Unterlagen

Für die Rot-Weiß-Rot-Karte als Absolvent laut oesterreich.gv.at:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiges Reisedokument
  • Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
  • Abschlussurkunde, bei Diplomstudium auch Studienbuch und Prüfungszeugnisse
  • Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • im Einzelfall: Strafregisterauszug

Für die Verlängerung um zwölf Monate brauchen Sie den Nachweis des Studienabschlusses. Dazu kommen die allgemeinen Nachweise, etwa zur Krankenversicherung.

Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt

Ein Beispiel: Ihre Bewilligung als Student gilt bis 30. September. Sie schließen im Juni ab.

  1. Juli bis September: Antrag auf Verlängerung um zwölf Monate. Spätestens am 30. September.
  2. In den zwölf Monaten: Sie suchen einen Job oder planen Ihre Gründung.
  3. Jobangebot da: Sie stellen den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte. Das geht in Österreich jederzeit. Planen Sie acht Wochen vor Arbeitsbeginn ein.
  4. Prüfung: Die Behörde schickt den Antrag an das AMS. Das AMS prüft Job und Gehalt.
  5. Entscheidung: binnen acht Wochen.
  6. Abholung: persönlich, nach Termin. Erst dann dürfen Sie in der Regel voll arbeiten.

Sie können auch direkt von der Bewilligung als Student auf die Rot-Weiß-Rot-Karte wechseln. Stellen Sie den Antrag spätestens am letzten Tag Ihrer Bewilligung. Nur so können Ihre Zeiten als Student später zählen.

Kosten und Dauer

Zuständige Stelle

Meist stellen Sie einen Zweckänderungsantrag persönlich in Österreich. Auch Ihr künftiger Arbeitgeber kann den Antrag stellen (oesterreich.gv.at). Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort. Das AMS prüft die besonderen Voraussetzungen.

In Wien laufen Zweckänderungsanträge über die Erstantragszentren der MA 35. Verlängerungen laufen über die Außenstellen. Für Start-up-Gründer und Selbständige ist das Business Immigration Office zuständig. Bei Fragen hilft das Kund*innen-Service der MA 35 unter +43 1 4000-3535.

Nach der Zusage: die nächsten Schritte

  1. Sozialversicherung: Ihr Arbeitgeber meldet Sie vor Arbeitsbeginn an.
  2. Wohnsitz: Bei einem Umzug melden Sie sich binnen drei Tagen um.
  3. Jobwechsel: Die Karte gilt für einen Arbeitgeber. Nach einem Zweckänderungsantrag dürfen Sie nach 45 Tagen vorläufig beim neuen Arbeitgeber beginnen.
  4. Nach zwei Jahren: Rot-Weiß-Rot-Karte plus bei 21 Monaten Beschäftigung in den letzten 24 Monaten.

Formulare und Online-Services

Häufige Stolpersteine

  • Frist verpasst. Nach Ablauf gilt ein Antrag als Erstantrag. Dann fehlt das durchgehende Aufenthaltsrecht.
  • Job passt nicht zum Abschluss. Die Stelle muss Ihrem Ausbildungsniveau entsprechen.
  • Gehalt zu niedrig. „Ortsüblich“ heißt: so viel wie bei inländischen Absolventen in diesem Beruf.
  • Zu früh zu arbeiten begonnen. Voll arbeiten dürfen Sie in der Regel erst mit der Karte.
  • Gründung ohne Plan. Zwölf Monate sind kurz. Beginnen Sie Businessplan und Kapitalnachweis schon im Studium.

Verwandte Wege

FAQ

Wie lange darf ich nach dem Studium bleiben, um einen Job zu suchen? Sie können Ihre Bewilligung einmal um zwölf Monate verlängern. Stellen Sie den Antrag vor Ablauf der bisherigen Bewilligung.

Wie viel muss ich als Absolvent verdienen? Es gibt keinen fixen Betrag. Es gilt das ortsübliche Gehalt inländischer Absolventen. Vergleichen Sie mit dem Kollektivvertrag Ihrer Branche.

Muss ich für den Antrag ausreisen? Nein. Finden Sie in den zwölf Monaten einen passenden Job, beantragen Sie die Karte im Inland. Ein Antrag ist auch nach einer kurzen Abwesenheit aus Österreich möglich.

Kann ich direkt nach dem Studium gründen? Ja. Die Verlängerung um zwölf Monate ist auch zur Unternehmensgründung gedacht. Für die Gründung selbst brauchen Sie dann einen Zweckänderungsantrag, etwa auf die Start-up-Gründer-Karte.

Zählt mein Bachelor aus Österreich für die Blaue Karte EU? Ja, wenn das Studium mindestens drei Jahre gedauert hat. Das Gehalt muss 2026 mindestens 55.678 € im Jahr betragen.

Quellen und Rechtsgrundlage

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Hassan Zanjirani Farahani, MMA
Vahe Melkonian, BSc

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