In Österreich investieren ohne Umzug: Wege für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

Firma, Beteiligung, Immobilie oder Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: Wege für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, mit Checkliste und Rechenbeispiel. Werte 2026, keine Anlageberatung.

In Österreich investieren ohne Umzug: Wege für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt

Kurzantwort in 30 Sekunden

  • Investieren heißt nicht einwandern. Eine Firma, eine Beteiligung oder eine Immobilie gibt Ihnen kein Aufenthaltsrecht.
  • Investitionskontrolle: Investoren aus Drittstaaten brauchen in sensiblen Branchen eine Genehmigung ab 25 % der Stimmrechte. In besonders kritischen Bereichen gilt das ab 10 %.
  • Wohnen ohne Arbeit (Drittstaaten): Die Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit verlangt 2026 regelmäßige Einkünfte von 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende. Dazu kommt ein Quotenplatz.
  • Steuer auf Gewinnausschüttungen: Kapitalertragsteuer 27,5 %.

Viele unserer Gesprächspartner wollen nicht sofort nach Österreich ziehen. Sie wollen hier etwas aufbauen, sich beteiligen oder Vermögen anlegen. Das ist möglich. Trennen Sie dabei zwei Fragen. Erstens: Was dürfen Sie als Investor? Zweitens: Was dürfen Sie als Person, die hier wohnen oder arbeiten will?

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt rechtliche Wege. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für eine bestimmte Investition.

Für wen ist dieser Weg?

EU-, EWR- und Schweizer Bürger haben Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit. Sie können Firmen gründen und sich beteiligen. Beim Grunderwerb sind sie Inländern gleichgestellt. Ziehen sie später für mehr als drei Monate her, melden sie das binnen vier Monaten. Dafür gibt es die Anmeldebescheinigung (Gebühr 44 €).

Was EU-Bürger beim späteren Umzug brauchen (oesterreich.gv.at):

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer Arbeit oder selbständigen Tätigkeit
  • oder Nachweis ausreichender Mittel und einer umfassenden Krankenversicherung
  • 44 € Gebühr. Wird die Bescheinigung nicht ausgestellt, können Sie die Gebühr beim Finanzamt zurückfordern.

Nach fünf Jahren können EU-Bürger die Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen.

Drittstaatsangehörige können ebenfalls investieren. Für Immobilien, größere Beteiligungen und den eigenen Aufenthalt gelten aber eigene Regeln.

Welcher Weg passt zu Ihrem Ziel?

Ihr Ziel Passender Weg Gibt das ein Aufenthaltsrecht?
Eigenes Geschäft aufbauen, Leitung vor Ort GmbH oder FlexCo nein
Mit Ihrer ausländischen Firma nach Österreich Zweigniederlassung nein
Kapital in eine Firma geben Beteiligung nein
Wohnung oder Haus besitzen Immobilienkauf nein
In Österreich leben, ohne zu arbeiten Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit ja, mit Quote
Selbst unternehmerisch arbeiten Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte ja, nach Prüfung durch das AMS

Voraussetzungen: die Wege im Überblick

1. Eigene Firma gründen. Eine GmbH oder FlexCo braucht mindestens 10.000 € Stammkapital. Sie können Gesellschafter sein und eine Geschäftsführung vor Ort einsetzen. Wollen Sie als Drittstaatsangehöriger selbst mitarbeiten, brauchen Sie einen passenden Aufenthaltstitel. Sonst kann das Firmenbuch die Eintragung verweigern. Details: GmbH oder FlexCo gründen.

2. Beteiligung an einer bestehenden Firma. Für Investoren außerhalb von EU, EWR und Schweiz gilt das Investitionskontrollgesetz:

  • Genehmigungspflicht ab 25 % der Stimmrechte in sicherheitsrelevanten Branchen
  • ab 10 % in besonders kritischen Bereichen: Energie, digitale Infrastruktur, Wasser und Verteidigungsgüter
  • auch bei beherrschendem Einfluss, unabhängig vom Prozentsatz
  • ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme

Den Antrag stellt in erster Linie der Erwerber. Fragen zum Verfahren beantwortet das Ministerium unter [email protected].

3. Immobilien. EU- und EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt. Drittstaatsangehörige brauchen meist eine Genehmigung des Bundeslandes. Details: Immobilien kaufen als Ausländer.

4. Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (Drittstaaten). Wer in Österreich leben, aber nicht arbeiten will, kann die Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit beantragen. Sie verlangt:

  • einen Quotenplatz
  • regelmäßige Einkünfte pro Monat (Stand 1.1.2026): 2.616,78 € für Alleinstehende, 4.128,24 € für Ehepaare, 403,76 € zusätzlich pro Kind
  • eine ortsübliche Unterkunft, etwa Mietvertrag oder Eigentum
  • eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistet
  • Deutsch auf Niveau A1 mit dem Erstantrag. Das Sprachdiplom darf nicht älter als ein Jahr sein.

Eine Erwerbstätigkeit in Österreich ist mit diesem Titel nicht erlaubt.

Rechenbeispiel: Ein Ehepaar mit einem Kind braucht 4.128,24 € plus 403,76 €. Das sind 4.532,00 € regelmäßige Einkünfte im Monat. Hohe Miete oder Kreditraten können den Bedarf erhöhen. Berücksichtigt werden Fixkosten über 386,43 € im Monat.

5. Selbst unternehmerisch tätig werden. Prüfen Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte. Ein Transfer von mindestens 100.000 € Investitionskapital ist dort eine von mehreren Möglichkeiten. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten.

Unterlagen

Checkliste vor jeder Investition:

  • Reisepass, bei Firmen Musterzeichnung und Bankbestätigung
  • Nachweise über die Herkunft der Mittel
  • Bei Beteiligungen: Prüfung, ob das Investitionskontrollgesetz greift
  • Bei Immobilien: unterschriebener Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Erklärung über die geplante Nutzung
  • Bei der Niederlassungsbewilligung: Einkommensnachweise, Unterkunft, Krankenversicherung, A1-Diplom
  • Ausländische Urkunden: oft mit Apostille und beglaubigter Übersetzung

Kosten und Dauer

Posten Betrag 2026 Quelle
Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit 218 € Antragsgebühr oesterreich.gv.at
Anmeldebescheinigung (EWR, Schweiz) 44 € oesterreich.gv.at
Mindest-KöSt einer GmbH 500 € pro Jahr WKO
KESt auf Gewinnausschüttungen 27,5 % BMF
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf grundsätzlich 3,5 % USP

Dauer bei der Investitionskontrolle: Die Behörde entscheidet binnen eines Monats nach Abschluss des EU-Kooperationsverfahrens. Bei vertiefter Prüfung kommen zwei Monate dazu. Entscheidet sie nicht rechtzeitig, gilt die Genehmigung als erteilt.

Ablauf bei der Niederlassungsbewilligung:

  1. Quotenplatz und Unterlagen klären, A1-Prüfung ablegen.
  2. Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat stellen.
  3. Die Behörde in Österreich prüft. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht.
  4. Nach der Zusage: Visum binnen drei Monaten beantragen.
  5. Den Titel binnen insgesamt sechs Monaten abholen.
  6. Verlängerung frühestens drei Monate vor Ablauf beantragen.

Zuständige Stelle

  • Investitionskontrolle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Niederlassungsbewilligung: Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde. Zuständig sind dann Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in Wien die MA 35. Quotenpflichtige Anträge für Niederösterreich bearbeitet das Amt der NÖ Landesregierung.
  • Firmengründung: Unternehmensserviceportal und Gründerservice der WKO
  • Erstberatung für Investoren: ABA – Invest in Austria, laut ADVANTAGE AUSTRIA kostenlos und vertraulich

Häufige Stolpersteine

  • Investition mit Aufenthalt verwechselt. Österreich vergibt keinen Aufenthalt allein für ein Investment. Jeder Titel hat eigene Voraussetzungen.
  • Quote übersehen. Die Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit ist quotenpflichtig. Ein Platz ist nicht garantiert.
  • Sprachdiplom zu alt. Das A1-Diplom darf bei der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein.
  • Mitarbeit ohne Titel. Wer als Gesellschafter selbst arbeitet, braucht die passende Erlaubnis.
  • Investitionskontrolle zu spät geprüft. Klären Sie die Genehmigungspflicht vor der Unterschrift.
  • Steuern im Herkunftsland. Doppelbesteuerungsabkommen und Ihr Wohnsitzstaat spielen eine Rolle. Holen Sie steuerliche Beratung ein.

Verwandte Wege

FAQ

Bekomme ich durch eine Investition in Österreich ein Visum? Nicht automatisch. Jeder Aufenthaltstitel hat eigene Voraussetzungen, etwa Einkommen, Quote oder ein AMS-Gutachten.

Kann ich als Nicht-EU-Bürger eine Firma in Österreich besitzen? Ja. Bei größeren Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Firmen kann eine Genehmigung nötig sein. Wer selbst mitarbeitet, braucht einen passenden Aufenthaltstitel.

Wie viel Einkommen brauche ich, um ohne Arbeit in Österreich zu leben? 2026 regelmäßig 2.616,78 € im Monat für Alleinstehende. Dazu kommen ein Quotenplatz und Deutsch A1.

Dürfen EU-Bürger in Österreich Immobilien kaufen? Ja. EU- und EWR-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt.

Brauche ich für eine Beteiligung eine Genehmigung? Nur in bestimmten Fällen. Investoren außerhalb von EU, EWR und Schweiz brauchen in sensiblen Branchen ab 25 % der Stimmrechte eine Genehmigung. In besonders kritischen Bereichen gilt das ab 10 %. Kleinstunternehmen sind ausgenommen.

Muss ich für eine Investition in Österreich wohnen? Nein. Firmengründung, Beteiligung und Immobilienkauf sind grundsätzlich auch vom Ausland aus möglich.

Quellen und Rechtsgrundlage

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Hassan Zanjirani Farahani, MMA
Vahe Melkonian, BSc

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