Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- 5 Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen. Nicht mehr als 10 Monate insgesamt oder 6 Monate am Stück im Ausland.
- Deutsch auf Niveau B1: Modul 2 der Integrationsvereinbarung, erfüllt vor dem Antrag.
- Einkommen 2026: mindestens 1.308,39 € im Monat für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare, plus 201,88 € pro Kind.
- Gebühr 2026: 275 €. Die Karte gilt 5 Jahre. Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet.
Nach fünf Jahren mit befristeten Karten wünschen sich viele vor allem Sicherheit. Unser Mitgründer Vahe kam als Flüchtling aus Armenien. 2019 baute er in Wien ein Unternehmen auf. Der Daueraufenthalt EU gibt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Er bringt freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Hier lesen Sie, was Sie dafür brauchen.
Für wen ist dieser Weg?
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist für Drittstaatsangehörige. Das sind Menschen ohne Staatsbürgerschaft eines EWR-Staats oder der Schweiz. Er gibt ein unbefristetes Niederlassungsrecht. Er gibt auch unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Diese Zeiten zählen voll: Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Blaue Karte EU und Familienangehöriger. Auch Zeiten als asylberechtigte oder subsidiär schutzberechtigte Person zählen voll. Das gilt auch für das Asylverfahren selbst.
Zur Hälfte zählen Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung, etwa als Studentin oder Student. Voraussetzung: Sie sind jetzt zur Niederlassung berechtigt. Wer nur fünf Jahre Aufenthaltsbewilligungen hatte, kann laut Stadt Wien keinen Antrag stellen.
Sonderfälle in Wien (Stadt Wien):
- Subsidiär Schutzberechtigte stellen den Antrag, bevor ihr Status abläuft. Sie weisen fünf Jahre Status und rechtmäßigen Aufenthalt nach.
- Inhaber einer Legitimationskarte stellen den Antrag binnen sechs Monaten nach Ablauf oder Rückgabe der Karte.
- Vertriebene aus der Ukraine wechseln zuerst zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Die Zeit mit dem Ausweis für Vertriebene zählt.
- Voraussetzungen nicht erfüllt? Dann prüft die MA 35, ob Ihr aktueller Titel verlängert werden kann.
EU- und EWR-Bürger brauchen diesen Titel nicht. Sie beantragen nach fünf Jahren die Bescheinigung des Daueraufenthalts.
Voraussetzungen
- Fünf Jahre ununterbrochen niedergelassen. Mehr als 10 Monate Ausland insgesamt unterbrechen die Frist. Das gilt auch für mehr als 6 Monate am Stück. Dann beginnt die Frist ab der letzten Einreise neu. Für die Blaue Karte EU gelten 18 Monate insgesamt oder 12 Monate am Stück außerhalb des EWR.
- Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch B1 und Werte). Nachweise sind etwa die ÖIF-Integrationsprüfung B1 oder ein Lehrabschluss. Auch zwei Jahre Studium auf Deutsch mit mindestens 32 ECTS zählen.
- Gesicherter Lebensunterhalt. Ihr Einkommen muss die Richtsätze 2026 erreichen. Miete und Kreditraten werden abgezogen, soweit sie zusammen 386,43 € übersteigen.
- Ortsübliche Unterkunft, etwa mit Mietvertrag.
- Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt. Eine Reiseversicherung reicht nicht.
- Allgemeine Voraussetzungen, etwa keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.
- Antrag während der Gültigkeit Ihres aktuellen Titels.
Rechenbeispiele zum Lebensunterhalt
| Alleinstehend | Ehepaar | |
|---|---|---|
| Richtsatz 2026 | 1.308,39 € | 2.064,12 € |
| Miete pro Monat | 700,00 € | 900,00 € |
| Freibetrag | − 386,43 € | − 386,43 € |
| Miete über dem Freibetrag | 313,57 € | 513,57 € |
| Nötiges Nettoeinkommen | rund 1.621,96 € | rund 2.577,69 € |
Für jedes Kind kommen 201,88 € dazu. Kreditraten und Unterhaltszahlungen erhöhen den Betrag weiter. Die Beispiele sind vereinfacht.
Zeitplan: so bereiten Sie sich vor
| Wann | Was |
|---|---|
| 12 Monate vorher | Auslandstage der letzten fünf Jahre zählen. Grenzstempel und Belege sammeln. |
| 6–12 Monate vorher | Modul 2 ablegen, wenn noch kein B1-Nachweis vorliegt. |
| 3 Monate vorher | Einkommensnachweise, Mietvertrag und Versicherungsnachweis sammeln. |
| 1 Monat vorher | Selbstauskunft der Kreditauskunftei holen. Termin bei der MA 35 buchen. |
| Antragstermin | Originale mitbringen, 275 € zahlen, Fingerabdrücke abgeben. |
| Während des Verfahrens | Mit Einreichbestätigung in Österreich bleiben und arbeiten. Für Reisen eine Notvignette beantragen. |
| Nach der Entscheidung | Karte persönlich abholen. Personen über 14 Jahre kommen selbst. |
Unterlagen
Laut Stadt Wien:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Deutsch oder Englisch)
- gültiger Reisepass
- aktuelles Foto, nicht älter als sechs Monate
- Nachweis der Unterkunft (Miet- oder Kaufvertrag, Wohnrechtsvereinbarung)
- Nachweis der Krankenversicherung
- Einkommensnachweise und Nachweise der laufenden Ausgaben. Bei Ersparnissen erklären Sie die Herkunft.
- Selbstauskunft einer Kreditauskunftei (ab 18 Jahren, z. B. KSV 1870)
- Nachweis über Modul 2
- Selbständige: Gewerbeberechtigung, Steuerbescheide oder Bestätigung der Steuerberatung
- Asylberechtigte: Bestätigung über den Asylstatus
Ausländische Urkunden brauchen oft eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Englische Dokumente müssen meist nicht übersetzt werden.
Kosten und Dauer
| Posten | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Antrag Daueraufenthalt EU | 275 € | Stadt Wien, oesterreich.gv.at |
| Erneuerung der Karte (alle 5 Jahre) | 275 € | Stadt Wien |
| Zuschlag für bestimmte Reisedokumente oder Personenstandsurkunden | 42 € bzw. 11 € | Stadt Wien |
Sie zahlen beim Antrag. Dazu kommen Kosten für die ÖIF-Prüfung, Übersetzungen und Apostillen.
Dauer: Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Stadt Wien nicht. 2025 dauerten Verfahren für Drittstaatsangehörige bei der MA 35 im Schnitt 52 Tage. Das ist ein Durchschnitt über viele Titel, keine Zusage.
Nach der Erteilung
- Karte erneuern: Die Karte gilt fünf Jahre. Beantragen Sie die neue Karte vor dem Ablauf.
- Lange Auslandsaufenthalte: Der Titel erlischt nach mehr als zwölf Monaten am Stück außerhalb des EWR. Bei besonders wichtigen Gründen sind bis zu 24 Monate möglich.
- Leben in einem anderen EWR-Staat: Nach mehr als sechs Jahren ohne Aufenthalt in Österreich wird der Titel gegenstandslos. Die Schweiz gehört nicht zum EWR.
- Familie: Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten.
- Nächster Schritt: Später ist die Staatsbürgerschaft möglich. Dafür gelten eigene Fristen.
Zuständige Stelle
- Wien: MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Mit Niederlassungstitel buchen Sie einen Termin bei einem der Referate 4.1 bis 4.6. Der Bezirk spielt keine Rolle. Asylberechtigte buchen beim Referat 1.0. Buchung online oder telefonisch unter +43 1 4000-3535.
- Andere Bundesländer: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. In Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (oesterreich.gv.at).
Häufige Stolpersteine
- Zu lange im Ausland. Ein langer Heimatbesuch kann die fünf Jahre neu starten lassen. Zählen Sie Ihre Reisetage genau.
- Titel abgelaufen. Stellen Sie den Antrag, solange Ihr aktueller Titel gilt.
- Modul 2 fehlt. Ohne B1-Nachweis gibt es keinen Daueraufenthalt. Planen Sie die Prüfung früh.
- Einkommen knapp. Hohe Miete senkt das anrechenbare Einkommen.
- Ersparnisse ohne Erklärung. Wer Ersparnisse nachweist, muss ihre Herkunft erklären.
- Reise ohne Notvignette. Während des Verfahrens brauchen Sie für Auslandsreisen eine Notvignette.
- Karte abgelaufen. Das Recht bleibt, aber Ihnen fehlt der Nachweis. Das kann bei Reisen Probleme machen.
Verwandte Wege
FAQ
Wann kann ich den Daueraufenthalt EU beantragen? Nach fünf Jahren ununterbrochener Niederlassung in Österreich. Ihr aktueller Titel muss noch gültig sein.
Zählt meine Studienzeit? Zur Hälfte, wenn Sie jetzt zur Niederlassung berechtigt sind. Nur mit Aufenthaltsbewilligungen ist kein Antrag möglich.
Wie viel muss ich verdienen? 2026 mindestens 1.308,39 € im Monat als Einzelperson, 2.064,12 € als Ehepaar, plus 201,88 € pro Kind. Wohnkosten über 386,43 € erhöhen den Betrag.
Wie lange darf ich danach im Ausland sein? Bis zu zwölf Monate am Stück außerhalb des EWR. Danach erlischt der Titel, außer bei besonders wichtigen Gründen.
Was passiert, wenn meine Karte während des Verfahrens abläuft? Sie dürfen weiter in Österreich leben und arbeiten. Als Nachweis erhalten Sie eine Einreichbestätigung. Für Reisen ins Ausland brauchen Sie eine Notvignette.
Was kostet der Daueraufenthalt EU? 275 € für den Antrag. Die Erneuerung der Karte alle fünf Jahre kostet ebenfalls 275 €.
Quellen und Rechtsgrundlage
- oesterreich.gv.at: Daueraufenthalt – EU (Stand 07.08.2026)
- Stadt Wien: Daueraufenthalt EU
- oesterreich.gv.at: Allgemeine Voraussetzungen, Richtsätze 2026 (Stand 10.08.2026)
- oesterreich.gv.at: Integrationsvereinbarung (Stand 01.07.2026)
- oesterreich.gv.at: Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts (Stand 10.08.2026)
- Stadt Wien: Leistungsbericht MA 35 (Berichtsjahr 2025)
- Gesetze: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (§ 45, § 11), NAG-Durchführungsverordnung, Integrationsgesetz, ASVG (§ 292 Abs 3, § 293). Wortlaut im RIS.
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