Stand: Oktober 2026 · Amtliche Quellen verlinkt
Kurzantwort in 30 Sekunden
- Sonstige Schlüsselkräfte 2026: mindestens 3.465 € brutto pro Monat plus Sonderzahlungen und mindestens 55 Punkte.
- Besonders Hochqualifizierte: mindestens 70 Punkte. Es gibt kein fixes Mindestgehalt.
- Gebühr 2026: 218 €. Die Behörde entscheidet innerhalb von acht Wochen.
- Gültigkeit: in der Regel bis zu zwei Jahre. Danach ist die Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist der wichtigste Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie ist Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis in einem. Es gibt aber mehrere Varianten. Jede Variante hat eigene Regeln. Unsere Gründer kamen selbst als Student und als Geflüchteter nach Österreich. Wir kennen die Behördenwege. Hier erklären wir alles in einfacher Sprache.
Für wen ist dieser Weg?
Der Weg ist für Menschen aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Er passt, wenn Sie in Österreich arbeiten wollen. Meist brauchen Sie ein konkretes Jobangebot. Ausnahmen sind die Varianten für Selbständige und Start-up-Gründer.
| Variante | Kernvoraussetzung 2026 | Punkte |
|---|---|---|
| Besonders Hochqualifizierte | Job passend zur Qualifikation, angemessen bezahlt | mind. 70 |
| Fachkräfte in Mangelberufen | Ausbildung im Mangelberuf, Mindestlohn laut Gesetz oder Kollektivvertrag | mind. 55 |
| Sonstige Schlüsselkräfte | 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen, Arbeitsmarktprüfung | mind. 55 |
| Studienabsolventen in Österreich | ortsübliches Gehalt inländischer Absolventen | keine |
| Stammmitarbeiter | je mind. 7 Monate als Stammsaisonier in den zwei Vorjahren, Deutsch A1 | keine |
| Selbständige Schlüsselkräfte | gesamtwirtschaftlicher Nutzen, z. B. mind. 100.000 € Investition | keine |
| Start-up-Gründer | mind. 30.000 € Kapital, mind. die Hälfte Eigenkapital | mind. 50 |
Voraussetzungen
Allgemein brauchen Sie einen gültigen Reisepass und eine Krankenversicherung. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung sein. Eine Wohnung und Unterhaltsmittel müssen Sie bei der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht nachweisen. Bei Angestellten prüft das AMS die besonderen Voraussetzungen.
Das Gehalt bei sonstigen Schlüsselkräften beträgt 50 % der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. 2026 sind das 3.465 € brutto im Monat.
Das Punktesystem für sonstige Schlüsselkräfte laut migration.gv.at:
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Abgeschlossene Berufsausbildung oder besondere Kenntnisse | 20 |
| Allgemeine Universitätsreife (z. B. Matura) | 25 |
| Studium mit mindestens drei Jahren Dauer | 30 |
| Berufserfahrung pro halbes Jahr (max. 20) | 1, in Österreich 2 |
| Deutsch A1 / A2 / B1 | 5 / 10 / 15 |
| Englisch A2 / B1 | 5 / 10 |
| Französisch, Spanisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch B1 | je 5 |
| Sprachen gesamt (max.) | 25 |
| Alter bis 30 / bis 40 Jahre | 15 / 10 |
| Zusatz: Englisch ist die Hauptsprache in der Firma | 5 |
Bei Fachkräften in Mangelberufen zählt die Ausbildung im Mangelberuf 30 Punkte. Beim Alter gibt es bis 50 Jahre noch 5 Punkte. Bei besonders Hochqualifizierten bringt ein Doktorat oder PhD 40 Punkte. Bis 35 Jahre gibt es 20 Punkte für das Alter.
Rechenbeispiele
- Sonstige Schlüsselkraft, 29 Jahre: Bachelor mit drei Jahren (30). Vier Jahre Berufserfahrung im Ausland (8). Englisch B1 (10). Alter bis 30 (15). Ergebnis: 63 Punkte. Das reicht.
- Dieselbe Person mit 36 Jahren: 30 + 8 + 10 + 10 = 58 Punkte. Das reicht noch.
- Mangelberuf Kfz-Mechaniker, 42 Jahre: Ausbildung (30). Zehn Jahre Erfahrung (20, das Maximum). Deutsch A2 (10). Alter bis 50 (5). Ergebnis: 65 Punkte.
- Hochqualifizierte, 33 Jahre: PhD (40). Fünf Jahre Erfahrung (10). Englisch A2 (10). Alter bis 35 (20). Ergebnis: 80 Punkte.
- Gehalt: 3.465 € im Monat. Bei 14 Gehältern im Jahr sind das 48.510 € brutto im Jahr.
Prüfen Sie Ihr Ergebnis mit dem offiziellen Punkterechner.
Mangelberufe 2026: Die bundesweite Liste nennt 64 Berufsgruppen. Beispiele sind Dachdecker, Kfz-Mechaniker, Ärzte und diplomierte Pflegekräfte. Dazu kommen regionale Listen für acht Bundesländer. Wien hat 2026 keine regionale Liste. Bei einem regionalen Mangelberuf muss der Job in diesem Bundesland sein.
Checkliste: Das bereiten Sie vor dem Antrag vor
- Variante wählen und Punkte mit dem Punkterechner prüfen
- Reisepass prüfen: Ist er noch mindestens zwei Jahre gültig?
- Zeugnisse und Diplome sammeln, mit Nachweis über den Status der Hochschule
- Dienstzeugnisse für jede Arbeitsstelle besorgen
- Sprachzertifikat machen, nicht älter als fünf Jahre
- Strafregisterauszug beantragen, möglichst nicht älter als drei Monate
- Übersetzungen und Apostille klären
- Arbeitgebererklärung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
Unterlagen
Typische Unterlagen sind (oesterreich.gv.at):
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiges Reisedokument, beim Erstantrag in Wien auch eine Kopie des ganzen Passes
- Passfoto 45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate
- Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung und Sprache
- Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Nachweis einer Krankenversicherung
- im Einzelfall: Strafregisterauszug
Fremdsprachige Urkunden brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung. Englische Urkunden brauchen meist keine Übersetzung. Eine Apostille kann nötig sein. Bringen Sie Originale und Kopien mit.
Ablauf und Zeitplan Schritt für Schritt
- Vorbereitung (mehrere Wochen): Unterlagen sammeln, übersetzen und beglaubigen lassen.
- Antrag stellen: mindestens acht Wochen vor Arbeitsbeginn. Im Ausland bei der Botschaft. In Österreich bei der Behörde am Wohnort. Auch der Arbeitgeber kann den Antrag stellen.
- Prüfung durch das AMS: Die Behörde schickt den Antrag an das AMS. Das AMS antwortet laut WKO binnen vier Wochen.
- Entscheidung: Die Behörde entscheidet innerhalb von acht Wochen.
- Visum D: Wenn Sie ein Visum brauchen, beantragen Sie es binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
- Abholung: Sie holen die Karte binnen weiterer drei Monate persönlich ab. Erst dann dürfen Sie in der Regel arbeiten.
Kosten und Dauer
- Antragsgebühr: 218 €. In Wien zahlen Sie bei der Antragstellung. Die Karte bekommen Sie erst nach der Zahlung.
- Entscheidung: innerhalb von acht Wochen
- Gültigkeit: in der Regel bis zu zwei Jahre. Ist der Pass kürzer gültig, gilt die Karte nur so lange wie der Pass.
- Extra-Kosten: Übersetzungen, Beglaubigungen, Sprachzertifikat, Visum
Zuständige Stelle
Im Ausland ist die österreichische Botschaft oder das Konsulat zuständig. In Österreich ist es die Behörde am Wohnort. Das ist meist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. In Niederösterreich ist es das Amt der Landesregierung (oesterreich.gv.at).
In Wien ist die MA 35 – Business Immigration Office zuständig. Sie brauchen einen Termin.
Nach der Zusage: die nächsten Schritte
- Wohnsitz anmelden: innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug. Die Anmeldung kostet nichts.
- Sozialversicherung: Ihr Arbeitgeber meldet Sie vor Arbeitsbeginn bei der Krankenversicherung an. Danach bekommen Sie Ihre Versicherungsnummer.
- Deutsch: Mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte gilt Modul 1 der Integrationsvereinbarung als erfüllt.
- Jobwechsel melden: Die Karte gilt nur für einen Arbeitgeber. Bei einem Wechsel stellen Sie einen Zweckänderungsantrag. Nach 45 Tagen dürfen Sie vorläufig beim neuen Arbeitgeber beginnen.
- Verlängern: frühestens drei Monate vor Ablauf, spätestens vor Ablauf. Sonst gilt der Antrag als Erstantrag.
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus: möglich nach 21 Monaten Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Sie gibt freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Formulare und Online-Services
- Antragsformulare und Arbeitgebererklärung des BMI (Formular B „Aufenthaltstitel Drittstaatsangehörige“)
- Punkterechner auf migration.gv.at
- Terminbuchung MA 35, Business Immigration Office
- Suche nach Gerichtsdolmetschern (Justiz)
Häufige Stolpersteine
- Falsche Variante gewählt. Prüfen Sie alle Varianten. Oft passt eine andere besser.
- Gehalt knapp unter der Grenze. Teilzeit kann die Grenze schnell unterschreiten.
- Alte Sprachzertifikate. Nachweise älter als fünf Jahre zählen nicht.
- Zu früh zu arbeiten begonnen. Arbeiten dürfen Sie in der Regel erst mit der Karte.
- Pass läuft bald ab. Dann ist auch die Karte kürzer gültig.
Verwandte Wege
- Blaue Karte EU
- Selbständige Schlüsselkraft
- Start-up-Gründer-Karte
- Nach dem Studium bleiben
- Studieren in Österreich
FAQ
Wie viel muss ich 2026 für die Rot-Weiß-Rot-Karte verdienen? Das hängt von der Variante ab. Sonstige Schlüsselkräfte brauchen 2026 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen. In Mangelberufen reicht der Mindestlohn laut Gesetz oder Kollektivvertrag. Werte für 2027 gab es am 26. Oktober 2026 noch nicht.
Brauche ich Deutschkenntnisse? Meist nicht. Deutsch bringt aber Punkte. Nur Stammmitarbeiter brauchen Deutsch A1.
Kann ich ohne Jobangebot nach Österreich kommen? Besonders Hochqualifizierte können ein Visum zur Arbeitssuche beantragen. Es gilt sechs Monate und kostet 195 €. Das AMS muss vorher Ihre Punkte bestätigen.
Kann ich den Antrag in Österreich stellen? Ja, wenn Sie rechtmäßig eingereist sind und rechtmäßig hier sind (oesterreich.gv.at).
Kann meine Familie mitkommen? Ja. Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus bekommen. Die Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Quellen und Rechtsgrundlage
- migration.gv.at – Sonstige Schlüsselkräfte
- migration.gv.at – Besonders Hochqualifizierte
- migration.gv.at – Fachkräfte in Mangelberufen, Punktetabelle (Englisch)
- migration.gv.at – Bundesweite Mangelberufe 2026
- migration.gv.at – Regionale Mangelberufe 2026
- oesterreich.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte, alle Varianten
- oesterreich.gv.at – Sonstige Schlüsselkräfte
- oesterreich.gv.at – Fachkräfte in Mangelberufen
- oesterreich.gv.at – Besonders Hochqualifizierte
- oesterreich.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- oesterreich.gv.at – Integrationsvereinbarung
- oesterreich.gv.at – Anmeldung des Wohnsitzes
- wien.gv.at – Rot-Weiß-Rot-Karte für unselbständige Schlüsselkräfte
- usp.gv.at – Anmelden von Personal
- WKO – Rot-Weiß-Rot-Karte: Zulassungsverfahren
- Rechtsgrundlagen laut oesterreich.gv.at: § 41 NAG (Rot-Weiß-Rot-Karte), § 41a NAG (Rot-Weiß-Rot-Karte plus), § 11 NAG (allgemeine Voraussetzungen), §§ 12, 12a, 12b, 20d AuslBG (Zulassung durch das AMS), § 24 AuslBG mit Anlage D (Selbständige, Start-ups)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im RIS
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) im RIS
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